Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-31
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-31
Wortprotokoll
Nach dem ausführlichen Bericht von Frau Ständerätin und Kommissionspräsidentin Johanna Gapany werde ich mich auf einige wichtige Punkte beschränken und auch einen finanzpolitischen Ausblick vornehmen. Ich gehe zuerst auf die Staatsrechnung 2022 und dann auf den Nachtrag Ib zum Voranschlag ein.
Zuerst zur Staatsrechnung: Im Jahr 2022 schrieb der Bund erneut ein hohes Finanzierungsdefizit von 4,3 Milliarden Franken. Das Defizit entstand ungefähr je zur Hälfte im ordentlichen und im ausserordentlichen Haushalt. Die Finanzpolitik des Bundes war erneut von den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt, wenn auch in geringerem Ausmass, als das in den beiden Vorjahren der Fall gewesen war. Für Corona-Massnahmen gab der Bund 3,7 Milliarden Franken aus, den überwiegenden Teil davon im ausserordentlichen Haushalt. Bewilligt worden waren rund 10 Milliarden Franken; das war im Voranschlag und dann auch in den Nachträgen. Zu den grössten Massnahmen zählen die Finanzierung der Covid-19-Tests - immerhin 1,2 Milliarden Franken -, die Kurzarbeitsentschädigung mit 0,7 Milliarden und die Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen mit 0,6 Milliarden.
Infolge des Krieges in der Ukraine wurden auch ausserordentliche Ausgaben von 0,7 Milliarden Franken für die Schutzsuchenden aus der Ukraine notwendig. Hier geht es insbesondere um die Sozialhilfepauschale, die den Kantonen ausgerichtet wird. Weitere Ausgaben wurden im ordentlichen Haushalt verbucht. Insgesamt führte der Krieg in der Ukraine beim Bund zu Mehrausgaben von 1,2 Milliarden Franken. Kumuliert geht es hier also um die Pauschalen, die an die Kantone ausgerichtet werden, sowie auch um die humanitäre Hilfe, die der Bund leistet.
Im ordentlichen Haushalt hätte die Schuldenbremse ein konjunkturbedingtes Defizit von 0,3 Milliarden Franken zugelassen. Per Ende 2022 belief sich das ordentliche Finanzierungsdefizit auf 1,9 Milliarden Franken. Damit resultierte erstmals seit 2005 wieder ein strukturelles Defizit in der Grössenordnung von 1,6 Milliarden Franken.
Der Grund für dieses Defizit waren die tiefen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Sie haben hier auch von der Kommissionspräsidentin etwas zur Schätzmethode gehört, die zwar von einem Jahr auf das andere Verwerfungen zulässt, aber über die Jahre ausgleichend wirkt.
Die Verrechnungssteuereinnahmen blieben um 3,9 Milliarden Franken unter Budget. Was ist der Grund dafür? Ich habe es angetönt: Bei der Verrechnungssteuer werden die Trendeinnahmen budgetiert, und diese werden mithilfe einer statistischen Methode aus der bisherigen Entwicklung der Einnahmen berechnet. Das kann in der Tat zu Budgetabweichungen führen, weil die effektiven Einnahmen halt volatil sind. Die Budgeteinnahmen oder -abweichungen gleichen sich aber über die Jahre wieder aus, und den Mindereinnahmen der letzten drei Jahre stehen die Mehreinnahmen der Vorjahre gegenüber. Abweichungen können also im Moment gross sein. Aber sie gleichen sich über Mehr- oder Mindereinnahmen wieder aus.
Das strukturelle Defizit im ordentlichen Haushalt wird dem Ausgleichskonto belastet; das ist die Kontrollstatistik für den ordentlichen Haushalt. Dort haben wir aber genug Reserven. Der Stand Ende 2022 betrug 21,9 Milliarden Franken. Der Fehlbetrag des Amortisationskontos stieg aufgrund des Defizits im ausserordentlichen Haushalt auf 22,7 Milliarden an. Der Fehlbetrag soll gemäss Beschluss des Parlamentes bis 2035 abgebaut werden. Falls dafür wegen des temporären Ausfalls der SNB-Gewinnausschüttung mehr Zeit nötig ist, könnte die Frist um weitere vier Jahre erstreckt werden. Das heisst also, der Abbau der Corona-Schulden könnte bis 2039 erstreckt werden.
Ich komme nun noch zum Nachtrag Ib zum Voranschlag 2023. Mit der ordentlichen Nachtragsbotschaft hat der Bundesrat sechzehn Nachtragskredite mit Ausgaben von insgesamt 433,8 Millionen Franken beantragt. Zusätzlich hat Ihnen der Bundesrat am 26. April eine Nachmeldung zur Nachtragsbotschaft für Containerdörfer unterbreitet, sodass der Bund genügend Unterbringungsplätze hat, wenn weiterhin viele Asylsuchende in der Schweiz eintreffen sollten. Unter Einschluss der Nachmeldung betreffen die Nachtragskredite schwergewichtig den Asylbereich, den Hilfsaktionsplan für die Ukraine, die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr - dort haben wir ein Plus von 87 Millionen Franken - sowie den nicht budgetierten Teil des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal. Zusätzlich werden fünf Verpflichtungskredite beantragt, zwei neue und drei Zusatzkredite, damit der Bund Verpflichtungen eingehen kann, die über das Jahr 2023 hinausgehen. Zu verschiedenen dieser Punkte gibt es Anträge Ihrer Kommission und auch Minderheiten; ich werde mich dort noch einmal äussern.
Noch ein kurzer Ausblick: Der Bundesrat wird Ende Juni die Zahlen zum Voranschlag 2024 und zum Finanzplan 2025-2027 festlegen und auch darüber informieren. Für das Jahr 2024 hat er am 29. März bereits Bereinigungsmassnahmen von 2 Milliarden Franken bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen. Da diese Massnahmen nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu beseitigen, müssen wir auch die stark gebundenen Ausgaben ansehen. Das entspricht auch einem Auftrag Ihres Rates gemäss der Motion 22.4273 der ständerätlichen Finanzkommission. Die Vernehmlassung soll im Juni 2023 eröffnet werden. Es geht also hier darum, den Bereinigungsbedarf tatsächlich umsetzen zu können, damit wir sowohl für das Jahr[NB]2024[NB]als[NB]auch[NB]für[NB]die[NB]Jahre[NB]2025 und folgende einen Voranschlag präsentieren können, mit dem wir die Schuldenbremse, zu der uns die Verfassung ja verpflichtet, einhalten können.
Das hohe Ausgabenwachstum, das hat auch Frau Ständerätin Gapany gesagt, ist insbesondere auf das Wachstum in der AHV, auf Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen und neu auch auf die familienexterne Kinderbetreuung zurückzuführen. Das hohe Wachstum bei den Armeeausgaben sowie die hohe Unsicherheit über die Migrationsausgaben dürften 2025 zu weiteren Bereinigungsmassnahmen führen, wenn wir hier auch, wie bereits erwähnt, ein Budget 2025 präsentieren wollen, das die Schuldenbremse einhält.
So weit meine Ausführungen, Frau Präsidentin, ich äussere mich nachher noch zu gewissen Positionen, die in der Kommission etwas umstrittener waren.