Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-05-31
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-05-31
Wortprotokoll
Sie haben es von Ständerätin Maret gehört: Die Motion fordert eine Abzugsfähigkeit der Kosten für die Installation von Ladeinfrastrukturen, um die Entwicklung der elektrischen Mobilität zu beschleunigen. Ich möchte hier ein paar Ausführungen machen, auch zur Abzugsfähigkeit im Steuerrecht.
Das Steuerrecht kennt seit Langem die Abzugsmöglichkeit für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen im Privatvermögen. Diese sind im Lauf der Zeit weiter ausgedehnt worden, indem das Parlament im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 neu auch die Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau sowie den Abzugsvortrag für diese Aufwendungen und die Kosten der Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, zum Abzug zugelassen hat. Mit dem vorliegenden Vorstoss soll eine weitere Ausweitung gegenüber den geltenden Abzugsmöglichkeiten im Bereich des Energiesparens und des Umweltschutzes geschaffen werden.
Bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in bestehenden Gebäuden gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Das Bundesgericht hat sich hier also noch nie vernehmen lassen. Und die kantonalen Praxen sehen eben unterschiedlich aus. Die einen Kantone vertreten die Sichtweise, wonach Ladestationen keinen Einfluss auf die Energieeffizienz bei den Liegenschaften haben. Andere Kantone zielen darauf ab, dass die Kosten für die Installation von Ladestationen nur in Kombination mit einer Fotovoltaikanlage zum Abzug zugelassen werden. Entscheidend ist somit, dass das Elektrofahrzeug mit grünem Strom geladen wird. Das ist die andere Praxis, die es in gewissen Kantonen gibt.
Da heute keine gefestigte Praxis zur Abzugsfähigkeit der Kosten für die Installation von Ladestationen besteht, ist das EFD bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und dem UVEK eine Prüfung vorzunehmen und gegebenenfalls auch die Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu revidieren, wenn das Ergebnis aus fachlicher Sicht positiv ausfallen sollte.
Ich möchte Sie aber bitten, die Motion, so wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, abzulehnen. Sollte der Zweitrat sie annehmen, wird der Bundesrat dort, also im Nationalrat, beantragen, einen Prüfauftrag vorzugeben. Ich habe es Ihnen dargelegt, wir sind ohnehin daran, das gemeinsam mit dem UVEK zu prüfen, und sollte das Ergebnis positiv ausfallen, wäre der Bundesrat auch bereit, die Verordnung zu ändern. Es ist eine etwas provisorische Antwort, die ich Ihnen gebe, aber der[NB]Bundesrat bleibt einstweilen bei der Ablehnung des Antrages.