Engler Stefan · Ständerat · 2023-05-31
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-31
Wortprotokoll
Die Motion Candinas wurde im Nationalrat mit 118 zu 68 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Was will die Motion? Sie will vom Bundesrat eine Strategie, die Ziele und Massnahmen vorgibt, damit Arbeitsplätze der Bundesverwaltung breiter und proportionaler über alle Kantone verteilt werden. Weiter soll geprüft werden, wie die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin attraktiver werden kann für Menschen, die in ländlichen Regionen wohnhaft sind oder dort in Zukunft wohnen wollen.
Das Anliegen ist nicht neu, eine Vielzahl von Vorstössen scheiterte in der Vergangenheit am politischen Willen, etwas zu tun, sowie an den vorgeschobenen Gründen, die Effizienz oder der höhere Koordinationsaufwand würden einer solchen Absicht entgegenstehen.
Der Motionär selber begründet sein Ansinnen mit den folgenden Argumenten: Er stellt sich auf den Standpunkt, dass mit einer dezentraleren Verteilung der Bundesarbeitsplätze regionalwirtschaftliche Effekte erzielt werden können - im peripheren Raum, in den ländlichen Gebieten -, die Standortattraktivität dadurch erhöht und etwas gegen die Abwanderung von jungen, gut qualifizierten Arbeitskräften aus diesen Gegenden gemacht würde. Zweitens sagt der Motionär, dass die neuen Kommunikationstechnologien, vor allem auch im Bereich der Information, eine permanente Präsenz von Arbeitsplätzen im Zentrum nicht mehr nötig machen und somit auch eine Präsenz ausserhalb des Standortes Bern möglich wäre, um eine Arbeitsstelle in der Bundesverwaltung haben zu können. Drittens sagt der Motionär, dass eine vermehrte Präsenz der Bundesverwaltung in den peripheren Regionen den Zusammenhalt des Landes stärken könnte und auch eine landesweite bürgernähere Verwaltung geschaffen würde. Das sind die Argumente, die der Motionär angeführt hat.
Nun ist dem Bundesrat zugutezuhalten, dass seit Einreichung der Motion, vor allem auch getrieben durch die Covid-Krise, einiges gegangen ist. Die Flexibilisierung der Arbeit während der Covid-Krise hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, auch von zuhause aus seine Arbeit zu leisten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung, aber auch bundesnaher Betriebe wurden ja sogar angehalten, ihre Arbeit von zuhause zu machen und nicht zu reisen. Insofern begrüsst es die Kommission, dass der Bundesrat bereits eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Flexibilisierung der Arbeit ergriffen hat, worauf ja auch die zweite Forderung in der Motion abzielt. Somit sind seitens der Kommission die Ansätze des Bundes durchaus zu begrüssen und verfolgenswert, wonach auch das Modell eines Arbeitscampus mit höherer Flexibilität der Arbeitsplätze geschaffen werden soll. Diverse Hubs in Zürich, Bern und im Tessin würden vorgesehen; in Zürich würde ein Pilotprojekt mit flexiblen Arbeits-Hubs gestartet, um auch dort Arbeitsplätze anbieten zu können. Dies entspräche den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und geht auch in die Richtung des Postulates Knecht 20.4369, "Arbeitsplätze des Bundes dank Digitalisierung verstärkt dezentralisieren".
Hier hat der Bund gute erste Schritte eingeleitet. Es bleibt abzuwarten, was aus diesen Pilotprojekten schlussendlich wird und wie sich diese Forderungen des flexiblen Arbeitsplatzes umsetzen lassen und wie die peripheren Regionen davon profitieren könnten.
Ein Aspekt, der in der Motion aufgeworfen wird, kommt allerdings zu kurz, nämlich die Frage, was den Bund daran hindert, ganze Verwaltungseinheiten aus dem Zentrum zu nehmen und sie auf dem Land oder auch in Kleinstädten in unserem Land ansässig zu machen. Dieser Aspekt kommt, glaube ich, in der Diskussion nebst den regionalwirtschaftlichen Erwartungen zu kurz, nämlich der Aspekt des Verhältnisses zwischen Staat und Bürgern und damit die Bürgernähe.
Man ist sich einig und es ist wohl richtig, dass eine gut ausgewogene territoriale Verteilung administrativer Strukturen einschliesslich Leitungsfunktionen für die Entwicklung in Kantonen und Regionen eine grosse Bedeutung haben kann. Dieser Befund lässt sich auch mit der dezentralen Anordnung beispielsweise der höchsten Gerichte in Lausanne, Luzern, Bellinzona und St. Gallen wie auch der regionalen Niederlassungen des ASTRA in Estavayer, Thun, Zofingen, [PAGE 371] Winterthur und Bellinzona oder der Verkehrsmanagementzentrale in Emmenbrücke belegen oder, um ein weiteres Beispiel zu nennen, mit der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, die in Delsberg im Kanton Jura zuhause ist. Warum nennen wir nicht auch das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie in Davos, Swisstopo in Brig, die Abteilung Wald des BAFU in Glarus oder Teile des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit in Schaffhausen?
Der Anspruch, wonach nämlich der Staat gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen im ganzen Land fördert und sichert, hat bei uns Verfassungsrang. Die Einhaltung der Verfassung stellt das zentrale Ziel einer, ich nenne es einmal, Heimatstrategie dar. Als wesentliche Eckpfeiler unterstützen die neue Regionalpolitik, der Finanzausgleich, aber eben auch die dezentrale Aufgabenerfüllung von Behörden und Verwaltungen des Bundes eine solche Strategie einer digital erschlossenen Schweiz.
Ich komme zum Schluss: Beim zweiten Teil der Motion ist man am Arbeiten. Ich warte gespannt auf die Ergebnisse des Postulates Knecht, in welchem auch Anliegen aus der Motion bezüglich der flexiblen Arbeitsmodelle und Arbeitsorte aufgenommen werden.
Zum zweiten Punkt, nämlich der Dezentralisierung von Dienststellen, sagt die Stellungnahme des Bundesrates wenig aus. Deshalb erachtet die Kommission die Motion auch nicht als erfüllt. Ich bin überzeugt, dass hier auch noch einiges Potenzial bestünde, nämlich die räumliche Dezentralisierung von Dienststellen des Bundes mit den Kantonen zusammen abzustimmen und dabei die Bedürfnisse der Wissensgesellschaft, aber auch die Anforderungen an eine innovative Entwicklung zu berücksichtigen.
Die Idee der regionalen Hubs hat ebenfalls Potenzial, künftig vermehrt Arbeitsplätze des Bundes und bundesnaher Unternehmen auf dem Land zu ermöglichen. Ich bin überzeugt davon, dass bei der Bildung solcher regionalen Kompetenzzentren die Wechselwirkung von Wissenschaft, Ausbildung, Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungseinrichtungen Innovation und Wertschöpfung verspricht, was allen zugutekommen kann. Letztlich sind die Forderung und Förderung von Bürgernähe, Bürgerservice sowie Kenntnisse über die lokalen Verhältnisse meiner Meinung nach Grund genug, sich einmal ernsthaft der Frage anzunehmen, ob die ganze Bundesverwaltung wirklich in Bern und Umgebung angesiedelt sein muss.
Ihre Kommission beantragt Ihnen die Annahme dieser Motion, nämlich mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, das vor allem, weil im Bereich der Dezentralisierung der Verwaltung wenig geschieht.