Fässler Daniel · Ständerat · 2023-05-31
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-05-31
Wortprotokoll
Die am 30. September 2021 eingereichte Motion Andrey will den Bundesrat beauftragen, ich zitiere, "in eigener Kompetenz Massnahmen zu ergreifen oder bei Bedarf eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit Bilder des Bundes der Allgemeinheit besser zugänglich werden". Der Motionär verlangt gemäss dem eingereichten Motionstext insbesondere vier Massnahmen: Sofern der Aufwand dafür nicht unverhältnismässig ist, sollen Fotografien im Besitz des Bundes digitalisiert und der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder nie gegolten hat. Das Gleiche soll für Fotografien von Angestellten des Bundes gelten, wenn diese während der Arbeitszeit entstanden sind. Die Fotografien im Besitz des Bundes sollen im Open-Government-Data-Portal des Bundes aufgeführt werden. Und zur Umsetzung dieser Massnahmen soll der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, damit im Auftrag des Bundes erstellte Fotografien im Regelfall ohne Einschränkungen zur freien Nutzung freigegeben werden können.
Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Annahme der Motion empfohlen, allerdings, was etwas überrascht, ohne seine Position zu begründen. Der Nationalrat nahm die Motion am 15. März 2022 mit 139 zu 52 Stimmen an.
Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor. Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Motion befasst. An der Sitzung vom 8. November 2022 liess sich die Kommission durch die Verwaltung informieren. In der Diskussion wurde das Anliegen der Motion sehr wohlwollend aufgenommen, es wurden aber diverse Fragen zur Umsetzung gestellt. Da diese nicht oder nur unbefriedigend beantwortet werden konnten, beschloss die Kommission einstimmig, die Beratung auszusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, in einem schriftlichen Bericht auf die gestellten Fragen einzugehen. Die Kommission wollte unter anderem wissen, wie viele Bilder von der Motion betroffen sein könnten, welche technischen, finanziellen und personellen Ressourcen für die Digitalisierung dieser Bilder und für die Bereitstellung für die Öffentlichkeit erforderlich wären und wie die betroffenen Bilder kategorisiert würden.
Der Bericht des Bundesamtes für Bauten und Logistik vom[NB]3.[NB]Februar dieses Jahres wurde der Kommission an der Sitzung vom 21. Februar präsentiert. Dabei bestätigte sich die Vermutung, dass das Anliegen des Motionärs bereits mit dem geltenden Recht weitgehend umgesetzt werden kann. Es wurde zudem festgestellt, dass Artikel 10 des damaligen Entwurfes für ein neues Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) explizit vorsah, dass die Verwaltungseinheiten ihre Daten und somit auch Fotografien der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, und zwar unentgeltlich, online und in einem offenen Format. Dieses Gesetz befand sich zum Zeitpunkt der Kommissionsberatung in der Differenzbereinigung und wurde am[NB]17.[NB]März dieses Jahres in den Schlussabstimmungen durch beide Räte verabschiedet.
Die Verwaltung wies die Kommission darauf hin, dass das neue EMBAG urheberrechtlich geschützte Daten von der Veröffentlichung ausnimmt. Sie schlug für den Fall der Annahme der Motion trotzdem vor, bei deren Umsetzung den heutigen bzw. bald geltenden Rechtsrahmen anzuwenden. Da bestehende Lizenzen bereits viele Möglichkeiten bieten, könnten auch viele urheberrechtlich geschützte Fotografien veröffentlicht werden.
Vor diesem Hintergrund stellte die Kommission fest, dass die Motion zur Erreichung des Ziels zumindest mittelfristig nicht nötig ist. Die Kommission stellte zudem fest, dass die vollständige Umsetzung der geforderten Massnahmen erhebliche Ressourcen erfordern würde, wären doch ungefähr 250[NB]000 Fotografien zu digitalisieren und zu veröffentlichen. Bei einem von der Verwaltung auf 30 Minuten pro Bild geschätzten Zeitaufwand wären total rund 60 Mann- oder Fraujahre einzusetzen. Die Kommission ist angesichts der angespannten Finanzlage der Auffassung, dass nicht unbedingt notwendige Ausgaben vermieden werden sollten. Auch aus diesem Grund soll das Anliegen bis auf Weiteres mit dem geltenden Rechtsrahmen und den bestehenden Ressourcen umgesetzt werden.
Aus all diesen Überlegungen entschied die Kommission nach eingehender Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen, dem Rat die Ablehnung der Motion zu beantragen. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.