Marti Min Li · Nationalrat · 2023-05-31
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-05-31
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" will Artikel 10 der Bundesverfassung wie folgt ergänzen: "Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person bedürfen deren Zustimmung. [PAGE 974] Die betroffene Person darf aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen." Das ist die Initiative, die vorliegt und die auf den ersten Blick auch nett tönt, weil die körperliche und geistige Unversehrtheit ja tatsächlich ein wichtiges Grundrecht ist, das aber in Artikel 10 auch schon verankert ist.
Die vorliegende Initiative ist aber aus rechtlichen wie auch aus inhaltlichen Gründen problematisch. Den Initianten und Initiantinnen geht es ja in erster Linie um die Verhinderung eines Impfzwangs. Das ist das eigentliche Kernanliegen. Das ist in der Initiative aber nicht so formuliert, sondern dort ist von der körperlichen und geistigen Unversehrtheit die Rede. Diese Formulierung ist aber sehr weitgehend und umfasst alle staatlichen Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit, also zum Beispiel auch das staatliche Gewaltmonopol hinsichtlich Polizei, Justiz oder Militär. Das haben meine Vorredner auch schon ausgeführt.
Das Zustimmungsprinzip, das die Initiative eigentlich verlangt, ist im Prinzip auch in der Verfassung verankert und gilt jetzt schon. Natürlich sind Einschränkungen von Grundrechten möglich, das ist in Artikel 36 der Verfassung geregelt. Aber Einschränkungen von Grundrechten benötigen - das ist dort formuliert - eine gesetzliche Grundlage. Zudem muss es ein öffentliches Interesse geben, oder der Schutz von Grundrechten Dritter muss eine solche Einschränkung erfordern. Zudem dürfen diese Einschränkungen den Kerngehalt der Grundrechte nicht antasten.
Die Initiative wäre diesen potenziellen Einschränkungen also immer noch unterstellt und in diesem Sinne auch nicht so umsetzbar, wie das die Initiantinnen und Initianten vielleicht wollen. Das sehen diese ja auch selber ein, und das ist auch ein bisschen der Grund für die Anträge der Minderheiten, die einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag formulieren wollen, welcher die Frage des Impfens präzisiert sowie auch noch andere biomedizinische Verfahren mit einschliessen soll. Die SP-Fraktion empfiehlt aber nicht nur die Initiative zur Ablehnung, sondern lehnt auch die Anträge der Minderheiten ab.
Man muss hier auch einmal ganz grundsätzlich sagen, dass Impfungen ein medizinischer Segen sind. Impfungen haben die Kinderlähmung oder die Pocken weitgehend ausgerottet. Damit und mit vielen anderen Impfungen wurden viele Menschenleben gerettet. Die Covid-19-Impfung hat Corona zwar nicht zum Verschwinden gebracht, aber sie hat dazu geführt, dass schwere Verläufe weniger wurden. Es ist klar, darüber haben wir auch schon sehr viel diskutiert, und das wurde auch von den Referenten der Minderheiten aufgeführt, dass die Corona-Massnahmen zu Einschränkungen der Freiheit geführt haben. Unseres Erachtens trug die Impfung aber dazu bei, dass ebendiese Freiheiten wiederhergestellt werden konnten. Man kann natürlich sehr kontrovers darüber diskutieren, welche Massnahme wie sinnvoll war und ob die Massnahmen insgesamt gut waren - man kann sie auch alle ablehnen. Doch eine Vergangenheitsbewältigung via unklare Volksinitiative scheint uns nicht sonderlich zielführend zu sein.
Aus diesem Grund lehnen wir sämtliche Minderheitsanträge ab, und ich bitte Sie, auch im Namen der SP-Fraktion, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.