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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-06-01

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Im Block 2 verbleiben zwei Differenzen. Die erste betrifft die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten gegen Kinder. 2013 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung jene Volksinitiative an, die aus sexuellem Missbrauch an Menschen unter 12 Jahren ein unverjährbares Delikt machte. Damals standen Kinder vor der Pubertät im Zentrum. Doch auch Kinder zwischen 13 und 16 Jahren brauchen besonderen Schutz, den wir nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten desavouieren sollten.

Die Verjährung führt dazu, dass eine Straftat, die verübt wurde, nicht gesühnt wird, da eine bestimmte Zeit vergangen ist, in der der Täter nicht der Verurteilung zugeführt werden konnte. Der Zeitablauf macht eine Tat aber nicht ungeschehen. Häufig findet sich der Täter im familiären Umfeld, und das Opfer ist abhängig vom Täter, oder der Täter ist gegenüber dem Opfer eine Autoritätsperson, weshalb es lange Zeit nicht zur Anzeige kommt. Der Täter kann sich so über Jahre verdeckt halten und gleichzeitig die Verjährungskarte spielen. Aus diesem Grund beharrt die SVP-Fraktion auf ihrer Position, wonach die Altersgrenze von 12 auf 16 Jahre angehoben werden soll.

Die zweite Differenz regelt den neuen Sexualstraftatbestand des Revenge Porn. Die entsprechenden Handlungen [PAGE 997] erfolgen zum Zweck, die Expartnerin oder den Expartner zu demütigen durch intime Inhalte, die ins Internet gestellt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das bedeutet für die Opfer den totalen Kontrollverlust und Rufschädigung. Zu wissen, dass private Inhalte öffentlich sichtbar sind, übt enormen psychischen Druck auf die Beteiligten aus. Bislang gibt es für Rachepornografie keine strafrechtlichen Konsequenzen, allenfalls greift bloss der Tatbestand des Missbrauches von Telekommunikationsanlagen. Auch die SVP will, dass sich das ändert. Es geht hier um intimste, höchst persönliche Lebensbereiche. Vor allem junge Menschen sind davon betroffen. Diese zu schützen ist Aufgabe der Gesellschaft und damit auch des Strafrechtes. Hier folgt die SVP-Fraktion allerdings der Minderheit Mahaim, die diesen neuen Straftatbestand auf sexuelle Motive beschränkt.