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Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-01

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-01

Wortprotokoll

Gutes Lobbying beginnt mit einer Hochschulstudie, im vorliegenden Fall mit einem Bericht des Instituts für Tourismuswirtschaft der Hochschule Luzern vom[NB]8.[NB]Februar 2021 mit dem Titel "Swiss-Top-Sport-Veranstaltungen in der Schweiz". Die Liste dieser jährlich wiederkehrenden Grossanlässe umfasst zwanzig bekannte Anlässe, beispielsweise den Engadiner Skimarathon, das Lauberhornrennen, das Swiss Indoors Basel, die Tour de Suisse oder den CSIO in St. Gallen. In der Studie werden Strategien und Massnahmen zur Förderung und Sicherung dieser Anlässe formuliert, unter anderem unter Punkt III.1: "Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung durch den Bund prüfen".

Diese Prüfung erfolgte umgehend durch das Bundesamt für Sport und Swiss Olympic, und zwar im Bericht "Strategie Unterstützung Sportgrossanlässe", der am 30. August 2021 publiziert wurde. Dieser Bericht von BASPO und Swiss Olympic kam zum Schluss, dass sich der Bund weiterhin auf einmalige Sportgrossanlässe wie z.[NB]B. Weltmeisterschaften konzentrieren soll. Die finanzielle Unterstützung wiederkehrender Sportgrossanlässe wurde abgelehnt, weil es zweckmässig sei, dass diese regional gut verankerten Anlässe weiterhin von den Kantonen unterstützt würden - eine bewährte Aufgabenteilung. Der Bundesrat folgte diesen Überlegungen und legt dem Parlament in diesem Sinne nun den[NB]vorliegenden[NB]Verpflichtungskredit über knapp 47 Millionen Franken vor.

Weshalb beantragt Ihnen die Minderheit, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen und den Beschluss des Nationalrates abzulehnen, welcher den Kredit auf wiederkehrende sportliche Grossanlässe ausdehnen möchte? Sie hat dafür drei Hauptgründe:

1. Ordnungspolitische Überlegungen: Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich hat sich bewährt. Wenn der Bund neu auch jährlich wiederkehrende Sportgrossanlässe finanziell unterstützt, ist es auch in diesem Bereich mit der klaren Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone vorbei. Denn wenn der Bund mitfinanziert, wird er zu Recht auch mitbestimmen. Die schleichende Zentralisierung der Schweiz geht weiter, der Föderalismus bröckelt dahin. Und beachten Sie: Es geht um die Mitfinanzierung durch den Bund. Bereits heute, und das ist ja auch unbestritten, sind Leistungen des Bundes mit der Armee und dem Zivilschutz auch für jährlich wiederkehrende Sportgrossanlässe wichtig, und sie sollen weiterhin bestehen bleiben.

2. Finanzpolitische Überlegungen: Die Finanzsituation des Bundes ist kritisch. Das Ausgabenwachstum wird systematisch gekürzt, was nötig ist. Die Einhaltung der Schuldenbremse muss zu grossen Kürzungen in den nächsten Voranschlägen und Finanzplänen führen. Ist es in dieser Situation verhältnismässig, weitere 25 Millionen Franken auszugeben? Nein, es ist unverhältnismässig, ja schon fast verantwortungslos, zumal die Finanzsituation der Kantone viel besser ist als jene des Bundes. Und vergessen Sie nicht, dass die Kantone durch ihre Zuständigkeit für Gewinnspiele jährlich Millionen einnehmen, die sie zu einem schönen Teil für die Sportförderung verwenden. 2022 schütteten Swisslos und Loterie Romande zusammen 733,4 Millionen Franken an die Kantone aus. Und auch über den NFA erhalten viele Kantone wichtige Finanzmittel. Grundlage dafür ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, und genau das werden wir hier wieder verwischen, wenn Sie der Fassung des Nationalrates zustimmen.

3. Vollzugsprobleme und Vollzugsaufwand: Nach dem Willen der Promotoren sollen die Kriterien zur Verteilung der jährlich 5 Millionen Franken durch den Bundesrat in der Verordnung festgelegt werden, also nicht im Gesetz. Sie machen es sich damit sehr einfach, denn die Festlegung der Kriterien wird sehr kontrovers werden. Zum Beispiel müssen diese Anlässe - das war ja in den Ausführungen enthalten - nicht gewinnorientiert sein. Sie müssen also zwangsweise ein Defizit machen, damit sie unterstützt werden können. Wo ist denn da die Challenge? Die Umsetzung dieser Kriterien, wenn sie dann einmal festgelegt sind, wird beim Bund einen enormen Vollzugsaufwand verursachen, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Abrechnung - bei den Veranstaltern auch, aber vor allem beim Bund. Die nötigen Stellen dafür müssten wir eigentlich gleichzeitig auch noch bewilligen.

Und welche der zwanzig Schweizer Top-Sportanlässe sollen am Schluss denn unterstützt werden? In der Nationalratsdebatte standen die Ski-Weltcuprennen in Wengen, Adelboden und St. Moritz im Vordergrund. In den Unterlagen der Promotoren, die uns zugestellt wurden, heisst es jedoch, die jährliche Summe von 5 Millionen Franken würde "sehr breit verteilt und zwischen 50[NB]000 und 300[NB]000 Franken pro Anlass ausmachen" - zwischen 50[NB]000 und 300[NB]000 Franken pro Anlass! Ich bin überzeugt, dass ein ziemlich unappetitlicher Verteilkampf vorprogrammiert ist, der in einen Engpass führen wird, welcher am Ende nur durch eine Erhöhung des Bundesbeitrages überwunden werden kann.

Wenn Sie, wie ich, den Sport lieben, wenn Sie, wie ich, schon an vielen der wiederkehrenden Sportgrossanlässe aktiv oder passiv mitgemacht haben und wenn Sie wirklich sportlich denken, dann sagen Sie Nein zur Ausweitung der finanziellen Bundesunterstützung auf wiederkehrende Sportgrossanlässe.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zu folgen.