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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-01

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-01

Wortprotokoll

Ich kann es etwas abgekürzt machen, da die Kommissionspräsidentin die aktuelle Vorlage hier sehr ausführlich vorgestellt hat. Die Kommission hat der Vorlage ja auch einstimmig zugestimmt. Ich möchte Ihnen namens des Bundesrates auch hier Eintreten und anschliessend Zustimmung zur Vorlage empfehlen.

Trotzdem nochmals zur Frage, welches die wesentlichen Punkte sind: Die Verfahren sollen beschleunigt werden, indem die kantonalen Behörden die Baubewilligung erteilen, anstatt wie bisher die Gemeinden. Das ist tatsächlich eine Verschiebung, wie sie vorhin angesprochen wurde, indem nur noch eine Beschwerdeinstanz, das obere kantonale Gericht, besteht und der Weiterzug an das Bundesgericht nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist. Die Voraussetzung für die Verfahrensbeschleunigung ist, dass für die Projekte eine rechtsgültige Nutzungsplanung vorliegt und die Umweltverträglichkeit bereits geprüft und rechtskräftig festgestellt wurde. Die beschleunigten Verfahren - das ist hier durchaus eine Einschränkung - gelten nur für Anlagen von nationalem Interesse mit einer Jahresproduktion von 20 Gigawattstunden oder mehr, und sie gelten bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt im Vergleich zum Jahr 2021.

Der Bundesrat unterstützt die Vorlage aus folgenden Gründen: [PAGE 397]

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien muss zur Steigerung der Versorgungssicherheit ausgebaut werden. Hier möchte ich kurz Stellung nehmen zu den eben gehaltenen Voten: Ich habe grosses Verständnis dafür, dass man hier nicht eine dauerhafte Vermischung machen will. Es ist für den Bundesrat einfach auch eine Güterabwägung, weil wir eine Strommangellage nach wie vor nicht ausschliessen können. Das Risiko ist eher kleiner geworden, aber ausschliessen können wir es nicht.

Wir können das wohl auch in den nächsten Jahren nicht ausschliessen, bis wir - ich sage es jetzt etwas lapidar - ein paar Terawattstunden Winterstrom zugebaut haben. Hier, meine ich, ist der Rat gut unterwegs, indem er eben, in Abweichung von der üblichen Aufgabenteilung, sagt, dass er 1 Terawattstunde oder 600 Megawatt Leistung bei der Windenergie haben möchte; das sowohl in Ergänzung zum "Solar-Express", wo ja eine ähnliche Situation herrscht und wo wir von 2 Terawattstunden gesprochen haben, als auch in Ergänzung zum Mantelerlass, den wir anschliessend in zweiter Lesung beraten werden, wo nochmals von 2 Terawattstunden die Rede ist.

Ich denke, wenn in den nächsten Jahren diese Zielsetzung oder mindestens die Hälfte davon erreicht wird, also 2,5 bis 3 Terawattstunden, können wir davon ausgehen, dass wir dann wieder aus dieser Mangellage herauskommen oder dieses Risiko zumindest sehr stark abgefedert haben. Und in der Güterabwägung meine ich, dass es zur Abwendung oder Verhinderung einer Mangellage ebendieser Verschiebungen bedarf, damit wir eine Beschleunigung haben.

Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, dass das dann nicht Standard werden sollte. Ich glaube, beim Mantelerlass handelt es sich dann um eine dauernde, längerfristige Angelegenheit. In dem Sinne teile ich also Ihre Auffassung im Zusammenhang mit der klaren Begrenzung, wie wir sie haben; ich glaube, das sind wir uns schuldig. Trotzdem benötigen wir diese paar Terawattstunden wirklich sehr dringend. Kommt hinzu, dass ein Grossteil der Projekte in dieser Vorlage die Nutzungsplanung bereits hinter sich hat und eigentlich auf dem Weg ist. Die Beschleunigung ohne starkes Ritzen der Mitspracherechte ist hier also problemlos möglich.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie namens des Bundesrates, einzutreten. Ich verzichte auf Ausführungen darüber, was im Detail geändert wurde, und verweise auf die Ausführungen der Kommissionspräsidentin. Was ich sehr unterstütze, auch für die Mehrheitsfähigkeit in einem allfälligen Referendum, ist, was die ständerätliche Kommission hier festgelegt hat: dass die Nutzungsplanung jeweils von der Gemeinde durchgeführt werden muss, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, wo die Gemeinden das an den Kanton delegiert haben.