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Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-01

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01

Wortprotokoll

Ich möchte einen Gedanken zur Verwischung und Verlagerung raumplanerischer Kompetenzen zwischen den Staatsebenen äussern. Bis jetzt bestand mein Staatsverständnis darin, und so habe ich es auch einmal an der Universität gelernt, beim früheren Berner Ständerat Zimmerli, dass die Raumplanung eine Verbundaufgabe über alle drei Staatsebenen sei und dass jeder Ebene eine Funktion zugeordnet werde. So steht es auch in den Lehrbüchern, d.[NB]h., dass der Bund für die Grundsatzgesetzgebung im Bereiche der Raumplanung zuständig sei, der Kanton für die Richtplanung und die Gemeinden für die Nutzungsplanung. Ich stelle fest, dass diese Ordnung - ich möchte sie nicht als "göttliche Ordnung" bezeichnen - zunehmend durcheinandergerät. Und ich stelle fest, dass die Kompetenzen je nachdem, wie es gerade passt, auch durch das Parlament, zwischen den jeweiligen Staatsebenen verschoben werden. Dies tut man immer mit dem Vorwand, es müsse schneller und einfacher gehen, man müsse die Verfahren koordinieren, und man bemerkt zu wenig, was man damit aufs Spiel setzt. Man setzt damit nämlich die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung und den individuellen Rechtsschutz aufs Spiel.

Herzstück jeder raumplanerischen Tätigkeit, auf welcher Ebene auch immer, ist die Interessenabwägung. Da beginnt es: Wenn die Interessenabwägung nicht mehr auf jener Staatsebene stattfinden kann, die auch für die Bewilligungen zuständig ist, dann stimmt dieses Zusammenspiel schon einmal nicht. Ich stelle auch fest, dass die Interessenabwägung zunehmend auf eine höhere Stufe gehoben wird, was zur Folge hat, dass auf den unteren Ebenen eigentlich nichts mehr abzuwägen ist.

Auch in dieser Vorlage werden der individuelle Rechtsschutz, die politische Mitwirkung, die Bewilligungshoheiten geopfert mit dem vielleicht guten Argument, es müsse schneller gehen. Ich finde, es ist ein hoher Preis, den man bezahlt, nämlich den Preis, die demokratische Mitwirkung und den Rechtsschutz der Betroffenen einzuschränken.

Ich bin froh, dass unsere Kommission gegenüber der nationalrätlichen Fassung etwas Gegensteuer gegeben hat, bin aber überzeugt davon, dass die Raumplanung mehr Demokratie erträgt und verdient - und der Föderalismus sowieso. Dies ist mehr im Sinn eines Hinweises gemeint, dass wir uns hier in einem Feld bewegen, welches auch stark präjudizielle Wirkungen für die Zukunft haben wird.

In der Aktennotiz des Bundesamts für Justiz, die im Zusammenhang mit dem "Solar-Express" erstellt wurde, lese ich, man müsse mittelfristig darüber nachdenken, ob nicht die Stromerzeugungsinfrastruktur sogar in die Zuständigkeit des Bundes fallen müsste, gleich wie die Eisenbahninfrastruktur. Davon sind wir nicht mehr so weit entfernt, wenn jetzt die Kompetenzen von den Gemeinden auf die Kantone übertragen werden. Der nächste Schritt wird dann sein, dass der Bund sich zuständig fühlt, auch in diesen heiklen raumplanerischen Fragen die Interessenabwägung ausschliesslich selber vorzunehmen.