Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-06-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-06-01
Wortprotokoll
Ich danke den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen für ihre ausführlichen Berichte. Ich versuche, mich deshalb so weit wie möglich auf ein paar wichtige Punkte zu beschränken.
Zunächst zur Staatsrechnung: Wie Sie wissen, schrieb der Bund im Jahr 2022 erneut ein hohes Finanzierungsdefizit von 4,3 Milliarden Franken. Dabei spielten erneut die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Rolle. Sie fielen aber deutlich weniger ins Gewicht als noch in den beiden Vorjahren. Hinzu kam der Angriffskrieg gegen die Ukraine, ausgeführt durch Russland.
Konkret gab der Bund letztes Jahr noch 3,7 Milliarden Franken für Corona-Massnahmen aus. Der überwiegende Teil davon fiel im ausserordentlichen Haushalt an, es waren 3,3 Milliarden Franken - dies im Vergleich zu den 10 Milliarden Franken, die im Voranschlag und in den Nachträgen bewilligt worden waren. Zu den grössten Ausgabeposten zählten die Finanzierung der Covid-19-Tests, die Kurzarbeitsentschädigung und die Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen. Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine wurden im letzten Jahr Ausgaben in der Höhe von 0,7 Milliarden Franken nötig, die wir ausserordentlich verbuchen konnten. Hier geht es insbesondere um die Sozialhilfepauschalen, die den Kantonen ausgerichtet werden.
Es fielen aber auch Ausgaben im ordentlichen Haushalt an. Insgesamt führte der Krieg in der Ukraine beim Bund zu Mehrausgaben von 1,2 Milliarden Franken. Hier geht es um humanitäre Hilfe und um die bereits genannten Sozialhilfepauschalen.
Bemerkenswert ist, dass wir erstmals seit 2005 auch wieder ein strukturelles Defizit verbuchen mussten. Konkret hätte die Schuldenbremse im ordentlichen Haushalt ein konjunkturbedingtes Defizit von 0,3 Milliarden Franken zugelassen. Per Ende 2022 belief sich das ordentliche Finanzierungsdefizit auf 1,9 Milliarden Franken. Das strukturelle Defizit betrug folglich 1,6 Milliarden Franken. Der Grund für dieses Defizit waren die tiefen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Sie blieben 3,9 Milliarden Franken unter dem budgetierten Wert. Der Grund für diese Budgetabweichung liegt in der hohen Volatilität der effektiven Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Die Budgetabweichungen gleichen sich jedoch über die Zeit in etwa aus. Die Mindereinnahmen der letzten drei Jahre stehen den Mehreinnahmen der Vorjahre gegenüber.
Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass seit dem Voranschlag 2012 eine statistische Methode verwendet wird, die Ausreisser teilweise bereinigt und einen Trend berechnet. In die Berechnung fliessen die effektiven Einnahmen und die aktuellen Schätzungen ein. Dies hat den Vorteil, dass sich die Budgetabweichungen über die Zeit kompensieren und dass sich der Einnahmetrend schrittweise an die neuen Ergebnisse anpasst. Zu grosse Anpassungen von Jahr zu Jahr würden die Finanzplanung des Bundes stark erschweren. Der Nachteil ist, dass die Budgetabweichungen über mehrere Jahre hoch sein können. Das war in der Vergangenheit so, als der Einnahmetrend nach oben zeigte; so hatten wir 2013 bis 2015 und 2017 bis 2019 höhere Mehreinnahmen. Aktuell schwächt sich der erwartete Einnahmetrend aber weiter ab - dies noch als eine Art Exkurs zur Verrechnungssteuer.
Das strukturelle Defizit im ordentlichen Haushalt wird dem sogenannten Ausgleichskonto belastet, das derzeit über genügend Reserven verfügt, um dieses Defizit auffangen zu können. Der Fehlbetrag des sogenannten Amortisationskontos hingegen stieg aufgrund des Defizits im ausserordentlichen Haushalt auf 22,7 Milliarden Franken an. Dieser Fehlbetrag soll gemäss dem Beschluss beider Räte vom letzten Jahr nicht wie üblich innert sechs Jahren, sondern bis 2035 abgebaut werden. Falls dafür mehr Zeit notwendig wäre, könnte die Frist auch um weitere vier Jahre erstreckt werden.
Herr Präsident, ich äussere mich gleich auch zum Nachtrag[NB]Ib. Mit der ordentlichen Botschaft zum Nachtrag hat der Bundesrat 16 Nachtragskredite mit Ausgaben von 433,8 Millionen Franken beantragt. Zusätzlich hat Ihnen der Bundesrat am 26. April eine Nachmeldung zur Botschaft für zusätzliche Unterkünfte des Bundes im Asylbereich unterbreitet. Er will damit im Bedarfsfall über die nötigen Mittel verfügen, falls die bisherigen Kapazitäten aufgrund eines möglichen Anstiegs der Asylgesuche nicht ausreichen sollten. Unter Berücksichtigung dieser Nachmeldung betreffen die Nachtragskredite mit 299 Millionen Franken hauptsächlich den Asylbereich. Hinzu kommen der Hilfsaktionsplan für die Ukraine, Abgeltungen im regionalen Personenverkehr sowie der nicht budgetierte Teil des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal. Zusätzlich werden fünf Verpflichtungskredite beantragt, damit der Bund Verpflichtungen eingehen kann, die über das Jahr 2023 hinausgehen.
Zum Schluss noch ein kurzer Ausblick: Der Bundesrat muss bekanntlich Ende Juni die Zahlen zum Voranschlag 2024 und Finanzplan 2025-2027 festlegen. Zur Bereinigung des Voranschlages 2024 hat er bereits am 29. März Massnahmen von 2 Milliarden Franken bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen. Diese Massnahmen werden aber nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu beseitigen. Wir müssen deshalb auch bei den stark gebundenen Ausgaben ansetzen, das ist auch der Wille der Finanzkommission des Ständerates. Die entsprechende Motion wurde im Ständerat bereits angenommen und wird hier noch beraten werden. Sie hat in der Finanzkommission eine Mehrheit gefunden. Die Vernehmlassung zu den nötigen Gesetzesänderungen soll noch im Juni 2023 eröffnet werden.
Ab 2025 dürften aber weitere Bereinigungsmassnahmen nötig werden. Grund dafür sind das hohe Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt - insbesondere bei der AHV, den Ergänzungsleistungen und den Prämienverbilligungen, neu allenfalls auch bei den familienexternen Kinderbetreuungskosten - und auch das hohe Wachstum bei den Armeeausgaben sowie die Unsicherheit in Bezug auf die Ausgaben im Bereich der Migration.