Ritter Markus · Nationalrat · 2023-06-01
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird bei diesen verbleibenden Minderheiten überall die Mehrheit und auch den Einzelantrag Schilliger unterstützen.
Bei Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b liegt nun gemäss Mehrheit eine gegenüber dem Ständerat verbesserte Formulierung vor - der Verwaltung sei hier gedankt. Damit werden nun inländische und ausländische Reisebüros gleich behandelt. Die Steuerausnahme ist beschränkt auf zugekaufte Leistungen wie Beförderung, Beherbergung, Gastronomie, Unterhaltung, die als Package verkauft werden, und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die das Reisebüro erbringt. Mit diesem Vorgehen können nun zwei Motionen umgesetzt werden, die von den Räten angenommen worden sind. Der Steuerausfall soll im sehr niedrigen zweistelligen Millionenbereich liegen. Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Anpassung und damit die Mehrheit.
In Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 geht es bei der Steuerausnahme um eine Grundsatzfrage: Sollen auch gewinnstrebige Organisationen von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden? Dieses Kriterium ist eine wichtige Linie, die bei der Mehrwertsteuer in verschiedenen Artikeln gezogen wird. Ich halte fest: Bei den Spitex-Organisationen sind bei der Pflege sämtliche Organisationen von der Mehrwertsteuer befreit. Die Unterscheidung gilt nur für die Betreuungs- und für die hauswirtschaftlichen Leistungen. Sollte ein Unternehmen keine Mehrwertsteuer mehr abliefern wollen, wäre die eigene Gewinnstrebigkeit bzw. Organisationsform zu überprüfen. Die Mitte-Fraktion wird hier der Mehrheit folgen, weil wichtige Grundsätze im Bereich der Mehrwertsteuerpflicht wie die Gewinnstrebigkeit für das Gesamtsystem eine hohe Bedeutung haben.
In Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 12 geht es wiederum um die Frage der Gewinnstrebigkeit als Unterscheidungsmerkmal bezüglich Mehrwertsteuerpflicht, diesmal im Bereich der Krankenbehandlung, Sozialhilfe, sozialen Sicherheit, der Kinder- und Jugendbetreuung sowie der Erziehung und Bildung im Bereich des Personalverleihs. Die Mitte-Fraktion unterstützt auch hier wiederum die Mehrheit, die den Grundsatz der Gewinnstrebigkeit als hartes Unterscheidungskriterium für die Mehrwertsteuerpflicht beibehalten will. Die Formulierung bezüglich religiöser und weltanschaulicher Ausrichtung hat in der Praxis bei der Beurteilung, wie sie noch im geltenden Recht formuliert ist, nur noch eine untergeordnete Bedeutung und kann daher fallengelassen werden.
Bei Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 7 will die Mehrheit, die von der Mitte-Fraktion unterstützt wird, am geltenden Recht festhalten. Eine Unterscheidung in umweltfreundliche und nicht umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel ist in der Praxis sehr schwierig, da es auch im Biolandbau zugelassene Mittel gibt, die sich, wie etwa Kupfer, im Boden anreichern oder eine sehr hohe Wirksamkeit haben und deshalb ebenfalls toxisch wirken. Zudem würden die Mehrkosten aus dieser Anpassung die Lebensmittelpreise um rund 2 Millionen Franken ansteigen lassen, was im Moment nur die Teuerung weiter befeuern würde. Eine Lenkungswirkung wäre durch die Anpassung ebenfalls kaum zu erwarten, da viele Anwender solcher Mittel die Vorsteuer abrechnen.
In Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a will die Mehrheit dem Bundesrat und dem Ständerat folgen. Diese Mehrheit wird auch von der Mitte-Fraktion unterstützt. Die Anpassung gemäss der Minderheit hätte enorme Konsequenzen. Im Moment der Umstellung würden beim Bund Mindereinnahmen in Milliardenhöhe anfallen. Im heutigen System haben wir zudem praktisch keine Steuerausfälle. Mit der Umstellung wäre mit höheren Mindereinnahmen zu rechnen, als das heute der Fall ist. Kaum nachvollziehbar ist, dass mit der Mehrheit inländische Unternehmen gegenüber ausländischen mit dem Verlagerungsverfahren stark benachteiligt werden sollen. Zudem müssten jene 130[NB]000 Steuerpflichtigen, die nach der Saldosteuersatzmethode vereinfacht abrechnen, mit Zusatzaufwand und mit einem zusätzlichen Abrechnungsschritt rechnen. Wir sollten hier daher dringend der Mehrheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat folgen.