Gössi Petra · Nationalrat · 2023-06-01
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-01
Wortprotokoll
Bei den verbleibenden Differenzen folgt die FDP-Liberale Fraktion der Mehrheit, ausser bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8, wo sich eine grosse Mehrheit der Fraktion für den Minderheitsantrag ausspricht, und bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 12, wo wir geschlossen der Minderheit Aeschi Thomas folgen.
Ich äussere mich hier noch zu Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 sowie zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b, da wir bei diesem Artikel heute einen neuen Wortlaut diskutieren, und zum Einzelantrag Schilliger. Zu den weiteren Anträgen äussere ich mich nicht mehr, da wir uns in der Differenzbereinigung befinden und wir sämtliche Artikel bereits einmal diskutiert haben. Betreffend Argumentation zu diesen Artikeln verweise ich[NB]zudem[NB]auf[NB]die Ausführungen der Kommissionssprecherinnen.
Bei Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b ist uns wichtig, dass inländische Reisebüros und Tour Operators gleich behandelt werden wie ausländische und ihnen kein steuerlicher Nachteil droht. Wir hatten uns ursprünglich für die Beibehaltung des geltenden Rechts ausgesprochen, weil wir keine bevorzugte Behandlung ausländischer Unternehmen wollten. Mit dem Lösungsvorschlag des Ständerates und dem Formulierungsvorschlag, der von der Verwaltung stammt, ist dieses Problem nun aber gelöst. Deshalb stimmen wir jetzt der Steuerausnahme für zugekaufte Leistungen wie Beförderung, Beherbergung, Gastronomie und Unterhaltung, die zusammen als Paket verkauft werden, und für die damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Sinne einer Standortmassnahme zu.
Bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 8 stimmt eine grosse Mehrheit der Fraktion gemäss Beschluss des Ständerates. Kunden von Spitex-Organisationen sollen alle gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie die Dienstleistung einer gemeinnützigen oder einer gewinnorientierten Organisation in Anspruch nehmen. Die kleine Minderheit der Fraktion, welche dem Mehrheitsantrag zustimmt, will keine weitere Wettbewerbsverzerrung implementieren. Die SGK-N beschäftigte sich übrigens bereits einmal ausführlich mit dieser Fragestellung. Dabei kam der Bericht in Erfüllung des[NB]Postulates[NB]16.3909,[NB]"Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex", zum Schluss, dass es keine strukturelle Benachteiligung privater Spitex-Organisationen gebe.
Die Diskussion um diese Ausnahmeregelung zeigt vor allem, dass die Herausforderung viel weiter geht. Wenn Sie den Ausnahmenkatalog von Artikel 21 anschauen, dann sehen Sie, dass viele Ausnahmen von der Mehrwertsteuer im Gesundheitsbereich greifen. Eine Schwierigkeit ist, dass jede neue Ausnahme zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führt. Das zeigt, dass wir grundsätzlich nicht über weitere Ausnahmen diskutieren müssten, sondern eine Grundsatzdebatte darüber führen sollten, welcher Teil des Gesundheitsbereichs überhaupt der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollte und welcher Teil nicht. Entsprechend begrüssen wir, dass der Ständerat gestern das Postulat Noser 23.3132, "Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit. Vereinfachung, Wettbewerbsneutralität und Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten", angenommen hat. Denn das eröffnet uns die Chance, eine umfassende Lösung zu diskutieren, ohne ständig neue Ausnahmen zu schaffen, die wiederum zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen.
Dem Einzelantrag Schilliger zur Übergangsbestimmung stimmen wir zu, weil die Definition des Inkrafttretens der bereits beschlossenen Praxisänderung zur gewünschten Rechtssicherheit bei den betroffenen Kreisen führt.