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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-06-01

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit seinem Entwurf vom 18. Juni 2021 vorgesehen - Sie finden das auf der Fahne in der linken Kolonne -, für kritische Versorgungssituationen mittels Ausschreibung jährlich eine Energiereserve zu bilden. An der Bildung dieser Reserve sollen Betreiber von Speicherkraftwerken und von Speichern sowie Grossverbraucher teilnehmen, die über ein Potenzial für eine Lastreduktion verfügen.

Der Ständerat hat sich in der ersten Beratungsrunde im September des letzten Jahres dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen, ohne dabei Änderungen vorzunehmen. Zwei Wochen zuvor, konkret am 7. September des letzten Jahres, hatte der Bundesrat die bis Mitte 2025 befristete Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve verabschiedet. In der Folge konnten Betreiber von Speicherkraftwerken ihre Angebote einreichen. Wer den Zuschlag erhielt, hielt gegen Entgelt eine bestimmte Menge Wasser zurück. Die Verordnung sieht für den Fall, dass die Reserve nicht im notwendigen Umfang gebildet werden kann, eine Verpflichtung zulasten der Betreiber geeigneter Kraftwerke vor. Die Reserve kann bei Bedarf gezielt zur Stromerzeugung abgerufen werden, um die Energieversorgung für eine kritische Phase zu stärken. Dank eines milden Winters und der guten Verfügbarkeit des Schweizer Kraftwerkparks musste die Reserve im letzten Winter nicht beansprucht werden. Dieses Vorgehen hat sich bewährt und soll auch in den beiden nächsten Wintern zur Anwendung kommen.

Der Nationalrat möchte nun, der Berichterstatter hat es gesagt, die Energiereserve fix in das Gesetz schreiben und - das ist der kritische Punkt - für die Betreiber von grösseren Speicherwasserkraftwerken obligatorisch erklären. Dieses Ansinnen wurde von der Kommissionsmehrheit übernommen, im Grundsatz mit einer Kann-Formulierung etwas abgeschwächt und beim Obligatorium auf Kraftwerke mit einer Speicherkapazität von 10 Gigawattstunden oder mehr beschränkt.

Die Minderheit lehnt dies dezidiert ab. Es ist nicht einzusehen, weshalb für grosse Speicherwasserkraftwerke ein Obligatorium geschaffen werden soll, obwohl sich das Ausschreibungsverfahren letzten Herbst bewährt hat. Es ist nicht einzusehen, weshalb es für kleinere Speicherwasserkraftwerke und für andere Speicher keine Obligatorien geben soll. Und schliesslich ist nicht einzusehen, weshalb das temporäre Reservekraftwerk in Birr sowie die zwei bis drei vom Bundesrat angedachten Reserve-Gaskraftwerke nicht einbezogen werden. Wenn Sie beim früheren Beschluss bleiben, setzen Sie auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell, das sich bei der Umsetzung der befristeten Verordnung des Bundesrates vom letzten Herbst bereits bewährt hat.

Zu guter Letzt, und das ist ein mindestens ebenso wichtiger Grund, weshalb Sie gut beraten sind, die Minderheit zu unterstützen: Der von der Kommissionsmehrheit weitgehend übernommene Beschluss des Nationalrates ist unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsmässigkeit mehr als nur fragwürdig. Das vorgeschlagene Obligatorium verletzt die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit, die Eigentumsgarantie und auch das Gebot der Rechtsgleichheit. Zur Frage der Verfassungsmässigkeit liegt denn auch kein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor. Auch eine Vernehmlassung gab es keine. [PAGE 435]

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.