preparatory:AB 32103
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-20
Wortprotokoll
Die Antwort auf Krieg heisst Frieden und Gerechtigkeit. Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken ist in unserer Bundesverfassung schon in der Präambel als Grundaufgabe unseres Landes angesprochen. Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung nennt als Hauptziele der schweizerischen Aussenpolitik: "Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen." Dies sind denn auch seit Jahren zentrale Anliegen der Schweiz, die in einem neuen Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte nun auch die notwendige gesetzliche Grundlage und Konkretisierung erhalten sollen. Wir schliessen hiermit eine Gesetzeslücke und schaffen eine Grundlage für die dazu notwendigen Rahmenkredite, über die wir heute ebenfalls beschliessen.
Die heutige Weltlage ruft geradezu nach Frieden und Gerechtigkeit. Sie bildet den dramatischen Hintergrund, vor dem wir unsere friedenspolitischen Vorlagen diskutieren. Der Irak-Krieg, aber auch der Krieg zwischen Israel und Palästina, die Situation in Afghanistan, Russland/Tschetschenien, Kolumbien, Sudan, Nordkorea und andere Kriegs- und Konfliktherde mahnen uns unüberhörbar zum friedenspolitischen Handeln. Unsere Vorlagen mögen abstrakt erscheinen; die rechtliche Grundlage und vor allem das zu bewilligende Geld bestimmen aber das konkrete Handeln im Konfliktfeld. Dafür gilt es heute einen tragfähigen Boden zu schaffen.
Zum Bundesgesetz: Es beschränkt sich - ich betone das noch einmal - auf die zivile Friedensförderung. Es spricht also nur einen Teil der umfassenderen Friedenspolitik an. Die militärische Friedensförderung, die internationale Entwicklungszusammenarbeit und Armutsbekämpfung, die Terrorismusbekämpfung und andere Teilbereiche der Friedenspolitik sind im vorliegenden Gesetz nicht oder nicht direkt angesprochen. Mit dem neuen Gesetz wollen wir erstens zur Prävention, Entschärfung oder Lösung von Gewaltkonflikten beitragen. Zweitens wollen wir das humanitäre Völkerrecht stärken, dessen Notwendigkeit und Ausbau durch das hegemoniale und aggressive Verhalten der USA zurzeit einer ernsten Bewährungsprobe ausgesetzt sind. Wir wissen, dass das Einbinden der Grossmächte in weltweit gültige Verhaltensregeln zum Schutze kleiner Staaten unumgänglich ist. Das heutige Völkerrecht enthält umfassende Prinzipien zur Eindämmung von Gewalt und verlangt Rechtfertigung, Verhältnismässigkeit und Kontrolle der Gewaltanwendung.
Mit dem neuen Gesetz wollen wir drittens die Menschenrechte im umfassenden Sinne des Wortes fördern: Angesprochen sind die bürgerlichen, die politischen, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Aus der Erkenntnis heraus, dass demokratische Staaten über ein grösseres Friedens- und Konfliktbewältigungspotenzial verfügen - auch wenn das zurzeit leider nicht mehr für jeden Staat gilt -, hat die APK die Demokratieförderung als einen vierten Zielbereich ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen. Das Gesetz spricht in Artikel 3 Absatz 3 auch die Möglichkeiten an, unilateral und multilateral tätig zu werden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit die Bedeutung der Uno gerade für unsere Arbeit von der Schweiz aus, im Körper auch der Uno, ansprechen. Die Uno war nie perfekt; sie hat immer die Machtverhältnisse und die Situation in der Welt gespiegelt. Aber sie hat es fertig gebracht, ein Friedenswerk zu werden. Sie hat Völkerrecht geschaffen, und sie hat Regeln der Friedenswahrung und der Konfliktbewältigung geschaffen. Wir können uns glücklich schätzen, im Rahmen der Uno zu arbeiten, und ich bin überzeugt, dass die Uno in diesen Tagen, in den letzten Wochen gestärkt wurde, nicht geschwächt, wie immer wieder gesagt wird. Sie hat sich nicht kaufen lassen; sie ist nicht manipulierbar gewesen; sie hat ihre Linie gehalten; sie hat allen Versuchen der Erpressung widerstanden. Das ist eine Uno, wie sie Achtung abverlangt. Sie ist in einer Bewährungsprobe, aber das ist nicht neu, und wir sind überzeugt, dass sie gestärkt aus dieser Situation herauskommen wird.
Zu den beiden Rahmenkrediten: Sie haben in der Vorschau zur Frühjahrssession falsche Angaben in den Unterlagen gehabt. Es steht dort, dass die APK eine Aufstockung um 280 Millionen Franken verlangt. Das war ursprünglich tatsächlich der Fall. Wir kamen dann aufgrund eines Berichtes der Sicherheitspolitischen Kommission aber auf diesen Beschluss zurück, und wir schlagen Ihnen vor, dass jetzt die 240 Millionen Franken mitgetragen werden sollen, wie sie [PAGE 468] der Bundesrat vorschlägt. Der Bundesrat hat offenbar verschiedene Verschiebungen zwischen den beiden zuständigen Departementen vorgenommen. Die APK hat darüber noch nicht verhandelt.
Wir haben - oder ich persönlich habe - nichts anderes als Aufgabe, als Ihnen die Zustimmung zu den beiden Rahmenkreditvorlagen zu beantragen, wie Sie sie in den Botschaften und auf den Fahnen finden.