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Brändli Christoffel · Ständerat · 2000-03-07

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07

Wortprotokoll

Eine Standesinitiative muss man lesen; wenn man ihr Folge gibt, so geht es um den vorgeschlagenen Text. Man kann doch nicht Folge geben und dann beschliessen, man mache etwas anderes. Wenn hier formuliert ist ".... wobei der staatliche Betrieb begleitend anzuordnen ist", dann ist das natürlich eine Stossrichtung und nicht nur ein Auftrag zur Prüfung. Mir geht es darum, in der Frage des Vertriebes kein Signal zu setzen, und das Signal der allgemeinen Stossrichtung haben wir ja schon gesetzt.

Deshalb meine ich, um der Klarheit willen wäre es vernünftiger, der Minderheit zu folgen.