Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-06-05
Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-05
Wortprotokoll
Wir befinden heute über eine Initiative, welche das Rentenalter mit der durchschnittlichen Lebenserwartung der Menschen im Alter von 65 Jahren verknüpft. Steigt die Lebenserwartung an, erhöht sich auch das Rentenalter. Die Initianten argumentieren damit, dass viele andere Länder diese Anpassung auch gemacht und das Rentenalter teilweise auf 67 Jahre, ja gar 68 Jahre erhöht hätten. Sie wollen Ähnliches anpeilen. In einem ersten Schritt wollen sie das Rentenalter pro Jahr um zwei Monate erhöhen, bis sie dann 2032 66 Jahre erreicht haben. Danach soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0,8 Monate steigen. Die Initiantinnen und Initianten haben errechnet, dass 2043 das Rentenalter 67 erreicht sein dürfte, 2056 das Rentenalter 68.
Ich muss Ihnen sagen, ich habe Sympathien dafür, das Rentenalter zu erhöhen. Erstens stammt das Referenzalter aus Bismarck'schen Zeiten: Die durchschnittliche Lebenserwartung war damals 60 Jahre. Heute sind Menschen in diesem Alter ungleich fitter und leistungsfähiger. Zweitens ist es einfach so, dass Menschen grundsätzlich auch gerne im Arbeitsprozess integriert sind. Ältere Arbeitskräfte bilden ein nicht zu unterschätzendes Potenzial, um dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie generell mit 65 Jahren in die Rente zu schicken, ist verlorenes Potenzial.
Des Weiteren standen bei der Gründung der AHV 1947 beinahe sieben Erwerbstätige einem Rentner gegenüber; heute finanzieren noch drei Erwerbstätige eine Rente. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer könnten es bald nur noch zwei sein.
Das sind Szenarien, die zu denken geben müssen. Sie auf das politische Parkett zu bringen, ist für mich kein Kritikpunkt, im Gegenteil; schliesslich haben wir alle die Verpflichtung, dass unser wichtigstes Sozialwerk auch unseren Kindern und deren Kindern, überhaupt den künftigen Generationen, erhalten bleibt.
Trotzdem werde ich die Initiative ablehnen. Warum?
Erstens kommt sie schlicht und ergreifend zum falschen Zeitpunkt. Wir haben gerade das Rentenalter erhöht und dasjenige der Frauen an das der Männer angeglichen. Für mich selber war das auch aus Gleichstellungssicht ein selbstverständlicher Schritt. Ich sehe nicht ein, weshalb meine Arbeit im Arbeitsprozess weniger wert sein sollte als diejenige der Männer. Nur sahen das viele anders, und letztlich gab es auch klare Versprechungen, dass nun - für die Frauen und für geringer Verdienende - zuerst einmal und prioritär die obligatorische berufliche Vorsorge auch Erwerbstätigen mit kleineren Arbeitspensen und Einkommen zugänglich zu machen sei.
Zweitens berücksichtigt ein Automatismus in der Bundesverfassung weder die sozialpolitische Situation noch diejenige im Arbeitsmarkt. Es gibt Jobs, welche das längere Arbeiten schlicht unmöglich machen, und es gibt soziale Konstellationen, für die man die Sache nicht einfach über das Knie brechen kann. Vor allem ist zu sagen: Ja, die Wirtschaftsverbände können schon fordern, dass länger gearbeitet werden müsse. Kürzlich hat der Schweizerische Arbeitgeberverband ein Rentenalter von 70 Jahren gefordert. Das wäre eigentlich genau das Mittel gegen den Fachkräftemangel. Aber wenn die Menschen dann mit 50 entlassen werden und kaum mehr einen adäquaten Job finden, dann ist es schon ziemlich zynisch, wenn man ihnen einfach die Zeit bis zur Rente verlängert. Da bräuchte es schon klarere Zugeständnisse - das eine geht nicht ohne das andere.
Drittens ist das Rentenalter bis jetzt nicht in der Bundesverfassung verankert. Verankern wir es, verlieren wir den Spielraum, auch noch andere Kriterien zur Finanzierung einzubeziehen.
Das Fazit ist also: Der Zeitpunkt ist falsch. Momentan finden Arbeiten zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge statt. Des Weiteren hat das Parlament der Landesregierung Studien für eine Stabilisierung der AHV in Auftrag gegeben; sie können gleichsam als Gegenvorschlag zur Initiative gelten.
Wir lehnen die Initiative also ab, ebenso wie den Antrag der Minderheit, die die Vorlage an die Kommission zurückweisen will.