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Müller Damian · Ständerat · 2023-06-05

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-05

Wortprotokoll

An dieser Stelle danke ich für die ausführliche Stellungnahme zu meiner Motion, bedauere jedoch, dass man darin nicht nach Lösungen sucht, sondern nur darum bemüht ist, rechtliche Argumente zu finden, die nichts wirklich mit dem Anliegen zu tun haben.

Frau Bundesrätin, erlauben Sie mir, dass ich hier das Gegenteil mache. Ich werde jedes rechtliche Argument, welches Sie in der Stellungnahme zu meiner Motion verwendet haben, aufnehmen und entsprechend dem Gesetzes- und Verordnungstext das Gegenteil vorbringen. Zum Schluss werde ich politisch Stellung beziehen. Das hat dann nicht mit der Tonalität zu tun, sondern mit der entsprechenden fachlichen Beurteilung.

Der Bundesrat beruft sich auf Artikel 31a des Asylgesetzes, um das Pilotprojekt rechtlich abzulehnen. Frau Bundesrätin, Artikel 31a des Asylgesetzes erklärt die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein Asylgesuch abzulehnen, es geht hier aber nicht darum, die Wegweisung zu vollziehen. Der Artikel trägt die Überschrift "Entscheide des SEM". Wenn Sie den Text meiner Motion richtig gelesen haben, haben die Asylsuchenden, die von meiner Motion betroffen sind, bereits einen negativen Entscheid erhalten. Sie müssen die Schweiz also grundsätzlich in Richtung ihres Herkunftslandes verlassen. Es tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen, aber dieser Artikel findet hier keine Anwendung, da die[NB]Wegweisungsentscheidungen[NB]vom[NB]SEM bereits getroffen wurden.

Was die Rückkehrhilfe und Artikel 93 des Asylgesetzes betrifft, so ist dies nicht Gegenstand der Motion. Sind Sie wirklich der Meinung, dass abgewiesene Asylsuchende, die sich mit allen Mitteln weigern, einen Wegweisungsentscheid zu befolgen, und sich mit allen Mitteln dagegen wehren, noch eine Rückkehrhilfe verdienen? Die Antwort lautet aus meiner Sicht: Nein. Die Tatsache, dass das überhaupt in Erwägung gezogen wird, ist meiner Meinung nach problematisch. Ich dachte eher, dass die Finanzierung des Pilotprojekts über den IMR-Verpflichtungskredit erfolgen könnte, den das SEM für Migrationsprojekte im Ausland zur Verfügung hat. Zur Umsetzung der migrationspolitischen Ziele verfügt das EJPD zudem über einen mehrjährigen Verpflichtungskredit für die internationale Migrationszusammenarbeit und die Rückkehr, welcher komplementär zur IZA des EDA und des WBF eingesetzt wird.

Frau Bundesrätin, Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass aus dem Verpflichtungskredit des SEM eine Mitarbeiterin des SEM im UNHCR-Transitzentrum in Ruanda mitfinanziert wird. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einhaltung menschenrechtlicher Standards auch bei einer Auslagerung des Vollzugs der Rückführungen in einen Drittstaat sichergestellt wird. Würde das SEM eine Stelle in Ruanda finanzieren, wenn Ruanda die Einhaltung menschenrechtlicher Standards nicht erfüllen würde? Ich glaube nein. Deshalb bin ich [PAGE 461] überzeugt, dass auch diese Motion wirklich dazu beitragen wird, Lösungen zu erschliessen.

Schliesslich spricht auch der Bundesrat von Ruanda. Aber es ist unter dem Strich Sache des Bundesrates, nach dem geeignetsten Land zu suchen. Ich stelle fest, dass es hier keinen politischen Willen gibt, ein geeignetes Land zu suchen. Nur die Ablehnung findet Gnade vor dem Bundesrat. Ich stelle fest, dass sich der Bundesrat auf das Modell Grossbritannien stützt - Sie haben es in der Beantwortung gesehen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwähnt. Auch das ist irrelevant. Hat der Bundesrat etwa den Unterschied zwischen einem Asylsuchenden, der ein Asylverfahren durchlaufen muss, und einem abgewiesenen Asylsuchenden, dessen Asylverfahren bereits stattgefunden hat, nicht verstanden? Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen abgewiesenen Asylsuchenden mit einem definitiven Wegweisungsentscheid handelt. Es geht um die Fälle, die sich im Wegweisungsprozess befinden und in denen sich die betroffenen Personen weigern, die Schweiz freiwillig zu verlassen. Die Motion hat also absolut nichts mit dem britischen Modell zu tun, welches das Asylverfahren in ein Drittland verlagern will.

Ich sage es deshalb einmal auf Französisch, damit es klar ist:

Je ne veux pas délocaliser les procédures d'asile. Il s'agit uniquement d'une région dont les requérants d'asile déboutés n'ont pas besoin de protection de la Suisse. Ils sont tenus de quitter la Suisse.

Mit Bezug auf das Transitabkommen mit Senegal behauptet der Bundesrat, dass das Anliegen meiner Motion anders sei. Der Bundesrat hat aber wahrscheinlich die Begründung meiner Motion nicht in allen Details verstanden. Gemäss meinen Punkten kann der Bundesrat dies durchaus so vornehmen, dass es sich um einen Transit handelt. So können Eritreer freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, wenn sie dies wünschen. Wenn sie dies nicht wollen, kann ihnen ein Drittland wie Ruanda eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Die Betroffenen haben die Wahl. Somit handelt es sich also tatsächlich um einen Transit, wenn sie über Ruanda in ihr Heimatland zurückkehren, und die Argumentation, wonach es sich um eine Umsiedlung von abgewiesenen Asylsuchenden handelt, ist nicht stichhaltig. Wie erläutert wird, können sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren.

Ich möchte zum Abschluss noch auf etwas hinweisen, Frau Bundesrätin, das mich etwas irritiert hat. Was das Reisedokument für die Wegweisung in einen Drittstaat betrifft, so ist dies in einem Artikel in Ihrer Verordnung vorgesehen. Es handelt sich um Artikel 9 der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen. Dieser lautet: "Können für den Vollzug der Weg- oder Ausweisung oder der Landesverweisung einer ausländischen Person keine heimatlichen Reisedokumente beschafft werden, so kann das SEM ein Reiseersatzdokument ausstellen, sofern dieses die Rückführung in den Heimat- oder Herkunftsstaat beziehungsweise einen Drittstaat ermöglicht." Das steht in der Verordnung, das steht also in einem Dokument unseres Landes.

Sie werden feststellen, dass der Bundesrat die Wegweisung in ein Drittland vorgesehen hat, da dies in der Verordnung ausdrücklich erwähnt wird. Der Bundesrat erwähnt, dass es sich letztlich nur um wenige Fälle handelt. Immerhin handelt es sich um mehr als 300 Staatsangehörige, die sofort ausgewiesen werden könnten. An ihrer Stelle könnten wir 300 echte Flüchtlinge beherbergen, die den Schutz der Schweiz benötigen. Glauben Sie nicht, dass die Kantone froh wären, wenn sie über 300 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten verfügen würden? Das Stichwort "Containersiedlungen" erlaube ich mir hier zu erwähnen. Die Schweiz muss[NB]nicht[NB]warten,[NB]bis[NB]diese Staatsangehörigen zu Langzeit-Nothilfebezügern werden, da sie sofort ausgewiesen werden können.

Ich bitte Sie, auch diese Motion anzunehmen.