Lexipedia

Gutjahr Diana · Nationalrat · 2023-06-05

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-05

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. April 2023 die parlamentarische Initiative Prelicz-Huber 22.472, "Fachkräftemangel wirksam bekämpfen", vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Ausbildungsbeitragsgesetzes, um den Kantonen zusätzliche Bundesbeiträge zu gewähren, damit diese die Ausbildungsbeiträge auch auf Erwachsene ausserhalb der Tertiärbildung ausweiten können. Zudem sollen die Ausbildungsbeiträge existenzsichernd sein.

Die Kommission ist einhellig der Ansicht, dass es elementar ist, Weiterbildungen zu fördern und damit sowohl den Fachkräftemangel als auch die Chancengleichheit anzugehen und sich für die zukünftigen Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu wappnen. Der Wille aller Beteiligten ist also gefragt.

Die Kommissionsmehrheit will aber an der föderalen Kompetenzverteilung festhalten - Stipendien sind in der Hoheit der Kantone - und sieht den Weg über die parlamentarische Initiative nicht als zielführend an. Zudem verstösst diese parlamentarische Initiative gegen Artikel 66 der Bundesverfassung, wo festgehalten wird, dass der Bund Beiträge an die Kantone gewährt, die als Stipendien oder Studiendarlehen auf Tertiärstufe vergeben werden. Das gilt für Studierende von Hochschulen, höheren Fachschulen und Vorbereitungskursen für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen. Bei einer Änderung wäre also eine Volksabstimmung zwingend nötig.

Bei der Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes bestand zudem Konsens darüber, dass erstens das Stipendienkonkordat der Kantone wesentlich für die Bemessung der Stipendien ist, dass es zweitens keine materielle Harmonisierung der Stipendien über alle Kantone hinweg geben soll und dass drittens das Ausbildungsbeitragsgesetz nicht für die Weiterbildung gilt und die Beiträge auch nicht existenzsichernd sein sollen. Die Kantone könnten heute schon Ausbildungsbeiträge für Zweitausbildungen und Weiterbildungen entrichten. Die Kommissionsmehrheit spricht sich hiermit gegen eine Verstärkung und gegen einen Zentralismus der Weiterbildung auf Bundesebene aus.

Ausserdem weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die Kantone weitreichende Ausbildungsbeiträge durchaus sprechen können, und betont die Verantwortung der jeweiligen Branchen und Unternehmen, die ihre Arbeitnehmenden fördern - und das ist eine grosse Mehrheit. Zudem gibt es bereits heute zahlreiche Angebote, die vonseiten der Arbeitnehmer, aber auch vonseiten der Arbeitgeber genutzt werden können und arbeitsmarktliche Massnahmen sind. Weiter stehen insbesondere die Branchen in der Pflicht, gute und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten zu gestalten, wobei hier festzuhalten ist, dass es auch in ihrem ureigenen Interesse ist, die Qualifikation von Fachkräften und deren Qualität zu festigen.

Die Minderheit unterstreicht hingegen die zunehmende Bedeutung des lebenslangen Lernens und sieht den Bund hinsichtlich der Bildungsgerechtigkeit in der Pflicht. Die Gesamtkosten einer Weiterbildung seien hoch, was sich nicht alle leisten könnten. Mit der Ausweitung der Ausbildungsbeiträge will die Minderheit auch brachliegendes Potenzial nutzen und so für die Gesellschaft und den Staat positive Effekte erzielen.

Die Kommission plant aber, die Thematik im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft nochmals unabhängig zu diskutieren. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission die parlamentarische Initiative deshalb zur Ablehnung.