Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-06-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-06
Wortprotokoll
Ich möchte noch zu drei Punkten Stellung nehmen.
1. Zur Strasse nach Acapulco: Die Kommission hat mehrheitlich beschlossen, diesen Strassentunnel aufzunehmen, dies gemäss dem Antrag aus dem Tessin, wobei zuzugeben ist, dass dieser Antrag nicht lege artis erfolgt ist. Das Bundesamt für Raumentwicklung hatte nicht die Gelegenheit, dieses Projekt zu prüfen. Der Kanton und die Agglomeration haben das Projekt im Rahmen des Prüfprozesses nicht für eine Mitfinanzierung durch den Bund angemeldet; es wäre eigentlich für die fünfte Generation mit dem Horizont B vorgesehen gewesen. Der Grosse Rat des Kantons Tessin hat zwar einen Planungskredit bewilligt, aber keinen Ausführungskredit. Der Antragsteller hat in der Kommission ein Momentum erwischt. Die Kommission hat dieses Projekt aufgenommen, vermutlich auch, weil die meisten Kommissionsmitglieder diese Strecke, deren Gefährlichkeit bekannt ist, persönlich kennen. Die Gefahr der präjudiziellen Wirkung besteht natürlich, wenn man ein solches Projekt nicht lege artis und neben den Verfahren durch aufnimmt. Bis heute hat sich allerdings noch keine präjudizielle Wirkung entfaltet. Es ist uns nicht bekannt, dass andere Projekte ebenfalls sozusagen hineingeschmuggelt werden sollen.
Wir sind der Auffassung - Sie sehen, es gibt keinen Minderheitsantrag -, dass die ständerätliche Kommission sich dieses Themas noch einmal annehmen soll.
2. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass der Antrag der Minderheit Pasquier-Eichenberger abzulehnen sei. Der Beschluss fiel mit 15 zu 9 Stimmen. Wir haben uns in der Kommission erklären lassen, dass dieser Abzug von 5 Prozent bei nicht selbstverschuldeten Verzögerungen nicht zur Anwendung komme. Die Agglomerationen reichen jeweils ein Reporting ein, in dem sie den Stand der Umsetzung der Vorgängergeneration darlegen - es geht hier um Projekte der zweiten Generation - und Abweichungen und Verzögerungen begründen. Bei nachvollziehbaren Begründungen, wenn also z.[NB]B. Einsprachen ein Projekt verzögern, rechnet das ARE dies den Agglomerationen nicht negativ an und verzichtet auf einen Umsetzungsabzug. Die Agglomerationen, die jetzt einen Umsetzungsabzug erfahren, haben die Verzögerung der Massnahmen nicht oder nur ungenügend begründet. Nach Auffassung der Mehrheit würde dem Bund ohne Umsetzungsabzug ein Instrument fehlen, gegenüber säumigen Agglomerationen ein Zeichen zu setzen. Das Fazit der Kommission ist also: Nicht selbstverschuldete Verzögerungen, namentlich Rechtsmitteleinlagen, sind bereits berücksichtigt und deshalb kein Grund für den Umsetzungsabzug. Mit anderen Worten: Dieser ist auf selbstverschuldete Versäumnisse und Verzögerungen zurückzuführen.
Zum Schluss noch zum Minderheitsantrag Wasserfallen Christian: Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Wir haben es vorhin auch von Herrn Bundesrat Rösti gehört: Insgesamt rund 10 Prozent der Ausgaben betreffen sogenannte Verkehrsdrehscheiben. Dort finden Sie einen Zusammenhang mit dem Nationalstrassenausbau, den wir letzte Woche [PAGE 1121] behandelt haben. Sonst unterscheiden sich aber diese beiden Geschäfte nur schon wegen des Zeithorizonts grundsätzlich voneinander. Der Zeitplan der vierten Generation ist so ausgelegt, dass die Bauarbeiten Anfang nächsten Jahres beginnen können. Die Realisierung der Nationalstrassenprojekte dürfte hingegen wesentlich länger dauern, mit oder ohne Referendum. Der Ausbau des Nationalstrassennetzes ist zudem ein Top-down-Prozess. Die Agglomerationsprojekte sind dagegen Bottom-up-Prozesse, von unten nach oben, die von den regionalen Agglomerationen entwickelt und getragen werden und die so zum Bund gebracht werden. Die Agglomerationsprogramme kommen aufgrund der Initiative der Gemeinden und Regionen zustande, die Nationalstrassenprojekte aufgrund der Initiative des Bundes. Das ist der grundlegende Unterschied.
Ein kurzer Blick in die Projekte auf Seite 38 genügt, um das zu belegen. Dort geht es beispielsweise im Kanton Basel-Stadt um ein Tram Petersgraben, im Kanton Basel-Landschaft um ein Tram Letten, es geht um die Aufwertung der Ortsdurchfahrt Riehen Dorf, es geht im Kanton Freiburg um ein Aménagement du réseau routier pour de nouvelles lignes TP, es geht um das Prolongement transfrontalier du tram Nations-Grand-Saconnex entre l'interface multimodale P47-P49 et Ferney-Voltaire in Genf, es geht in Langenthal um eine Verlegung der Bushaltestelle Wiesenstrasse und schliesslich geht es in Uetendorf um das Betriebs- und Gestaltungskonzept Ortsdurchfahrt. Alle diese Projekte haben keinen Zusammenhang mit dem Ausbauschritt 2023 für[NB]die[NB]Nationalstrassen,[NB]den[NB]wir letzte Woche behandelt haben.
Deswegen ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass diese Verknüpfung untauglich ist und abgelehnt werden soll.