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Imark Christian · Nationalrat · 2023-06-06

Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-06

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit und auch gleichzeitig für die SVP-Fraktion.

Die Beratungen zum "Wind-Express" beurteilt die SVP nach wie vor als unseriös. Es wurde keine Vernehmlassung durchgeführt, es gab eine kleine Anhörung in der Kommission, aber es wurden leider nur die Befürworter dieses "Wind-Expresses" eingeladen und keine Gegner. Die Volksrechte werden mit diesem neuen Gesetz eingeschränkt. In einigen Kantonen hat das Volk zu Windprojekten anschliessend gar nichts mehr zu sagen.

Dabei gibt es berechtigte Widerstände und Interessen bei Windkraftanlagen. Ich habe das das letzte Mal bereits gesagt: Es gibt Interessen von Natur- und Landschaftsschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Vogelschutz, Schutz der Biodiversität, Rückbaubedingungen, Rodungsbedingungen, Erschliessungsvoraussetzungen usw. Aus diesen Gründen steht die Bevölkerung dem Bau solcher Anlagen sehr oft kritisch oder ablehnend gegenüber. Wir erachten es als nicht korrekt und auch als unsauber, dass die Politik die Bevölkerung in diesen Prozessen zunehmend oder ganz ausschliessen möchte.

Mit der Minderheit Imark verlangen wir, dass dort, wo ein allfälliges Windprojekt nicht demokratisch legitimiert ist, eine entsprechende Volksabstimmung durchgeführt werden muss. An Standorten, wo bis jetzt noch keine Abstimmung stattgefunden hat, könnte dies auch noch nachgeholt werden.

Die Befürworter dieser Vorlage, dieser politischen Hauruckübung, argumentieren, dass die Bevölkerung sich bereits im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens gegen ein Windprojekt äussern könne. Das stimmt aber nicht, jedenfalls stimmt es nicht für alle Kantone. In den Kantonen Solothurn und Freiburg entscheidet der Gemeinderat über die Nutzungsplanverfahren. Auch im Fall von Einsprachen entscheidet letztlich eine Behörde und nicht die Bevölkerung. Die Bevölkerung kann sich politisch in diesen Kantonen überhaupt nicht mehr äussern, und es kann in diesen Kantonen auch kein Referendum gegen ein Nutzungsplanverfahren ergriffen werden.

Auch juristisch kann sich gegen unliebsame oder allenfalls unausgegorene Windprojekte aus der Bevölkerung nur äussern, wer im direkt umliegenden Perimeter einer Windanlage wohnt. Das heisst, diese Person darf nicht weiter als 1200 Meter vom Windprojekt entfernt wohnen. Sonst kann sich die Person auch juristisch nicht mehr gegen ein unliebsames oder unausgegorenes Projekt aussprechen.

Mit der Falschaussage der Befürworter, allfällige Windprojektgegner könnten sich nach wie vor äussern oder ein Projekt bekämpfen, werden hier Einwände gegen diesen "Wind-Express" vom Tisch gewischt, die im Rahmen einer seriösen Beratung mit Anhörungen oder z.[NB]B. einer Vernehmlassung bereits am Anfang zum Vorschein gekommen wären. Wie schon beim "Solar-Express" kommt nun auch beim "Wind-Express" die unsaubere politische Legiferierung der beiden Räte bereits heute zum Vorschein.

Ich fasse zusammen: Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag Imark versuchen wir nun nochmals, dem Anliegen Rechnung zu tragen, dass sich die Bevölkerung nach wie vor in allen Kantonen gegen unliebsame und unausgegorene Windprojekte zur Wehr setzen kann. Wir nehmen mit dem Antrag weder einem Kanton noch einer Gemeinde irgendetwas weg. Im Gegenteil: Wir geben der Bevölkerung die Möglichkeit, sich gegen Projekte zu wehren, die dies eben erforderlich machen. Das Gesetz ist so, wie es vorliegt, nach wie vor ein Pfusch und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit sämtlichen erwähnten und berechtigten Angriffspunkten im Referendum enden.

Die SVP-Fraktion beantragt Zustimmung zum Minderheitsantrag Imark. Bei einer Ablehnung dieses Minderheitsantrages beantragen wir, das Gesetz zu verwerfen.