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Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2023-06-06

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-06

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vizepräsidentin von Suisse Eole.

Wir beraten jetzt zum zweiten Mal über die Vorlage zum Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windpärken. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Titel des Geschäfts unter der Nummer 22.461 nicht mehr stimmt. Es ist kein dringliches Gesetz mehr - wir befinden uns im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren -, und die grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft wurden in der Zwischenzeit in den Mantelerlass verschoben. Es gilt somit der Titel "Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen".

Dieses Bundesgesetz ist eines von mehreren Projekten, die den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel haben. Das beschleunigte Verfahren soll für Windenergieprojekte von nationalem Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawattstunden installiert ist. Es sind darunter keine unausgegorenen Projekte, wie dies der Fraktionssprecher der SVP mehrfach erwähnt hat. Zur Erinnerung: Die Projekte, die aktuell von dieser Vorlage betroffen sind, haben alle Umweltverträglichkeitsprüfungen gemacht und wurden vor Bundesgericht validiert. Sie sind mindestens 15 bis 22 Jahre alt.

Wir haben diese Vorlage in unserem Rat in der Frühjahrssession beraten. Die einzige von der grossen Kammer vorgenommene Änderung gegenüber der Kommissionsfassung betraf Artikel 71c Absatz 1, wo geregelt wird, dass die installierte Leistung anstelle der Produktion die massgebende Grösse sein soll. Der Vorlage wurde mit 134 zu 51 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Sie wurde für die Beratung an den Ständerat weitergeleitet.

In der vergangenen Woche hat nun der Ständerat die Vorlage beraten. Die demokratische Legitimation ist ein zentrales Anliegen der kleinen Kammer. Die beschleunigten Verfahren sollen nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Dies war inhaltlich bereits in der ursprünglichen Vorlage durch die Voraussetzung einer gültigen Nutzungsplanung enthalten. Durch die Formulierung des Ständerates wird dieser Umstand jedoch nochmals unmissverständlich betont. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes die Kompetenzen zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben; dies ist aktuell im Kanton Neuenburg der Fall.

Dieser Vorlage wurde vom Ständerat ohne eine einzige Gegenstimme zugestimmt. Heute Morgen hat sich Ihre Kommission mit der erfolgten Änderung befasst. Die vom Ständerat beschlossene Änderung an der Vorlage des Nationalrates nahm die Kommission oppositionslos entgegen.

Die Minderheit Imark verlangt in Artikel 71c Absatz 1 eine Formulierung, wonach die Nutzungsplanung zwingend von den Stimmberechtigten beschlossen werden muss. Die Verfahren zur Bewilligung der Nutzungsplanung, wir haben das auch vom Bundesrat gehört, sind in der Gemeindeordnung geregelt. Eine Ausnahme ist der Kanton Neuenburg, das habe ich bereits erwähnt, wo die Nutzungsplanung dem Kanton obliegt. Der Antrag der Minderheit Imark hätte zur Folge, dass die Gemeinden ihre Gemeindeordnung anpassen müssten. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass ein solcher Eingriff in die Gemeindehoheit weder nötig noch zielführend ist. Der Antrag Imark wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. [PAGE 1126]

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.

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