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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-20

Wortprotokoll

Um zuerst die Frage von Herrn Schibli zu beantworten: Natürlich sind Sie frei, hier zu entscheiden, wie Sie wollen. Alle solchen Verpflichtungen werden unter dem Vorbehalt der Kreditbeschlüsse eines Parlamentes zugesagt.

Der beantragte Rahmenkredit ist eigentlich die Fortsetzung einer Politik, welche die Schweiz schon längst betrieben hat: Seit 1991 beziehungsweise 1989, als der Globale Umweltfonds (GEF) und der Ozonfonds begründet wurden, sind wir regelmässig dabei gewesen. Die Gründe für den jetzt zur Diskussion stehenden Rahmenkredit sind in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Aufgaben erweitert worden sind.

Ich möchte dabei sagen: Wir haben alles Interesse daran, dass diese Aufgaben erweitert worden sind. Es geht nämlich um den Einbezug der Abkommen über Chemikalien, über die biologische Sicherheit, über Klima- und Landdegradation. Das sind Erweiterungen. Aber wären sie nicht in diesem Fonds erweitert worden, so müssten wir uns bei anderen Fonds engagieren. Wir wollen das aber nicht, wir möchten nicht neue Fonds schaffen, wir möchten bei diesem bleiben. Politisch gesehen entspricht es also unserem Interesse, dass diese Erweiterungen gemacht worden sind.

Betrachten Sie bitte den Anteil, den die Schweiz hier leistet. Die Lastenverteilung unter den Geberländern kommt hier einer Internationalisierung des Verursacherprinzips gleich. Die Schweiz bezahlt lediglich 0,3 Prozent an den Klimafonds; dies entspricht ihrem Anteil am CO2-Ausstoss der Industrieländer im Jahre 1990. Hier macht es sich bezahlt, dass wir erfolgreich Bemühungen zur Reduktion des CO2-Ausstosses unternehmen. Auf den Wechselkurs wurde bereits verwiesen: Der US-Dollar war in der Zeitperiode, die relevant ist, gerade auf einem Höhenflug. Das ist einer der Umstände, den Sie bitte in Betracht ziehen möchten. Andere Länder leisten zusätzlich freiwillige Beiträge; 17 Staaten tun dies. Die Schweiz gehört nicht dazu. Die Schweiz will nur gerade das Minimum der Vereinbarung erbringen.

Zum Minderheitsantrag Kunz: Ich bitte Sie ebenfalls, den Unterschied zwischen den Kalender- und den Geschäftsjahren zu beachten. Im Unterschied zu den Budgetperioden des Bundes beginnt das Geschäftsjahr des GEF jeweils am 1. Juli. Der letzte und der neue Rahmenkredit decken also zusammen acht Geschäftsjahre des GEF ab. Das Geld wird von der Weltbank verwaltet und kann bis zum Jahre 2012 im Rahmen dieses Kredites ausgegeben werden.

Und jetzt sagen Sie doch bitte nicht: Ja, in vier Jahren ist das alles "vergessen", und dann kommt der Bundesrat mit einem neuen Kredit. Also, ich meine, selbst wenn der Bundesrat, wie Sie offenbar annehmen, von kollektiver Arteriosklerose befallen werden sollte und das alles vergisst, dann haben wir doch immerhin noch das Elefantengedächtnis von Herrn Brunner oder von der SVP, die dann den Rat an diese Botschaft erinnern würde.

Ich muss Sie daran erinnern, dass alle Staaten entsprechend dem vereinbarten Verteilschlüssel bezahlen, auch die USA. Bedenken Sie, worum es auch geht. Ein Beispiel: Es wurden aus diesem Fonds Energiesparlampen in Polen bezahlt. Diese Aufträge sind wieder in die Schweiz geflossen, und in der Schweizer Wirtschaft konnten so wieder Aufträge für 20 Millionen Franken generiert werden - ausgelöst durch einen Kredit aus diesem Fonds. Es ist nicht so, dass da einfach Geld à fonds perdu davonfliesst, sondern da gibt es auch etwas, das angekurbelt wird.

Im Übrigen hat Frau Bader vorhin im Namen der CVP die politische Argumentation völlig richtig zusammengefasst. Solange wir nicht in der Uno waren, haben wir das alles immer bezahlt. Jetzt, das erste Mal, dass wir dabei sind, kommt ein Antrag, der diese Verpflichtung nicht mehr einhalten will.

Ich ersuche Sie also, mit dem Bundesrat und der Mehrheit zu stimmen.

[VS]