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Wicki Hans · Ständerat · 2023-06-07

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Auf den ersten Blick mag unser Minderheitsantrag zu Stirnrunzeln führen, wie wir es jetzt auch dem Votum von Kommissionssprecher Stefan Engler entnehmen konnten. Die Einführung einer zusätzlichen Stelle in einem Gesetz, das die Entlastung von Regulierungskosten zum Ziel hat, mag - wie er es auch ausgeführt hat - etwas überraschend erscheinen. Allerdings entspricht dies letztendlich gerade dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes, hält es doch in Artikel 1 selber fest, dass diejenige Regulierungsvariante gewählt wird, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Volkswirtschaft aufweist. Dabei soll auch die Belastung der Unternehmen durch die Regulierungskosten frühzeitig analysiert und transparent ausgewiesen werden. Eine nachvollziehbare Kostenschätzung stellt also die Grundlage dar, um dieser Anforderung nachkommen zu können.

Immerhin ist die Höhe der zu erwartenden Folgekosten eines Entscheids oft auch der entscheidende Faktor für dessen Annahme oder Ablehnung im Parlament. Ich erinnere Sie hier nur an die Unternehmenssteuerreform II, über die wir 2008 abgestimmt haben. Während damals von kurzfristigen Mindereinnahmen von 400 bis 500 Millionen Schweizerfranken für Bund und Kantone gesprochen wurde, durften wir wenige Jahre später erfahren, dass es sich um 4 bis 6 Milliarden Schweizerfranken handelt. Jetzt muss mir niemand kommen und sagen: Da sehe ich keinen Mehrwert. Dieser Betrag alleine hätte diese Stelle schon über Jahre hinweg finanziert.

Natürlich ist die Schätzung von Regulierungskosten keine exakte Wissenschaft. Umso stärker drängt sich deshalb eben das Vieraugenprinzip auf. Neben der unmittelbar involvierten Verwaltung, die auch etwas erreichen möchte und dadurch die Schätzung etwas färben kann, braucht es eine zusätzliche Kontrolle, die diese Schätzung überprüft.

Vonseiten der Mehrheit wird bemängelt, dass dadurch neue Stellen geschaffen werden. Dazu sind meines Erachtens zwei Punkte festzuhalten: Im Gesetz wird explizit vorgesehen, dass diese Kontrolle nur bei denjenigen Vernehmlassungsvorlagen zu erfolgen hat, die erhebliche Regulierungskosten zur Folge haben. Somit ist der bürokratische Aufwand überschaubar, er bezieht sich nämlich nur auf Vorlagen, in denen es um namhafte Regulierungskosten geht. Zudem ist vor allem festzuhalten, dass der Nutzen dieser Prüfstelle den Aufwand bei Weitem übertrifft; ich habe vorhin versucht, es Ihnen kurz darzulegen. Wir sprechen hier von Folgekosten, die von mehrstelligen Millionenbeträgen bis in die Milliarden gehen können. Wir sind sowohl gegenüber den Steuerzahlenden als auch gegenüber der Wirtschaft verpflichtet, eine Gesetzgebung zu betreiben, welche die volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen im Auge hat. Dazu gehört die realistische Abschätzung solcher Kosten.

In vielen Bereichen gehört das Vieraugenprinzip zum Standard, ich denke hier auch an die Regeln der Corporate Governance beim Staat und in der Wirtschaft. Nun sollen wir uns ausgerechnet hier, wo wir von erheblichen Summen als Folgekosten sprechen, auf eine einfache Schätzung der Verwaltung verlassen - deren Schätzungen lagen notabene in den letzten zwei Jahrzehnten mehrfach daneben.

Es wäre geradezu ein Schildbürgerstreich, ein solches Gesetz zu erlassen, ohne die entsprechende Kontrollfunktion einzubauen. Immerhin werden die Schätzungen von ebendieser Verwaltung erstellt und auch mit den entsprechenden Regulierungsnormen versehen. Nach dem Prinzip "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" schaut sich die Prüfstelle diese Schätzungen an. Zugleich hat dies den Effekt, dass alleine durch das Bewusstsein, dass eine externe Prüfstelle besteht, präziser gearbeitet wird. Im besten Fall nähern sich die beiden Vorhersagen und Resultate derart an, dass die Prüfstelle dereinst aufgehoben werden kann.

In jedem Fall steht der Nutzen weit über dem Aufwand zur Schaffung einiger Stellen. Ich empfehle Ihnen daher, dem Antrag unserer Minderheit zu folgen.