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Christ Katja · Nationalrat · 2023-06-07

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2023-06-07

Wortprotokoll

Die Einbürgerungsrate der Schweiz ist im internationalen Vergleich tief. Die lange Wohnsitzfrist von zehn Jahren ist dabei lediglich einer der Gründe, aber ein essenzieller. Dazu kommen noch der komplizierte Prozess über alle drei Staatsebenen, Verfahrensdauern von bis zu zwei Jahren und länger sowie teilweise hohe Gebühren.

Seit der Gesetzesrevision, die seit 2018 in Kraft ist, ist es zudem noch schwieriger geworden, den Schweizer Pass zu bekommen. Wer in der Schweiz ein Einbürgerungsgesuch einreichen will, muss zwei formelle Voraussetzungen erfüllen: Man muss eine Niederlassungsbewilligung C vorweisen und belegen, dass man sich seit zehn Jahren in der Schweiz aufhält. Vor der Revision konnten sich auch Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer vorläufigen Aufnahme, einem Ausweis F, einbürgern lassen. Mit der neuen Bestimmung bleiben vor allem viele junge Personen, die hier geboren oder als Kind in die Schweiz gekommen sind, sehr lange von der Möglichkeit, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen, ausgeschlossen. Dabei würde die Einbürgerung nachweislich die Teilhabe und Integration beschleunigen. Hier ein kleiner Überblick über die Verschärfungen, die durch die Revision erfolgt sind:

Für Einbürgerungskandidaten gelten nun höhere sprachliche Anforderungen. Sie müssen die jeweilige Landessprache - Französisch, Deutsch oder Italienisch, je nach Sprachregion - sowohl mündlich als auch schriftlich beherrschen.

Eine weitere Verschärfung betrifft das Strafregister. Auch bisher mussten die Antragsteller einen leeren Strafregisterauszug einreichen. Neu wird allerdings das Strafregister-Informationssystem Vostra massgebend sein, das den zuständigen Behörden zugänglich ist. Darin sind Urteile länger einsehbar.

Demgegenüber hat aber die Schweiz auch ein eigenes Interesse an einer möglichst raschen Einbürgerung insbesondere von jungen Einbürgerungswilligen, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen. Denn damit wird nicht nur das Mitbestimmungs- und Zugehörigkeitsgefühl gestärkt, vielmehr sind dann auch für beide Seiten Rechte und Pflichten geklärt, womit letztlich die Demokratie gestärkt wird.

Wenn wir auf der einen Seite schon die Eckwerte zur Einbürgerung verschärfen, dann sollte es auf der anderen Seite durchaus auch möglich sein, zumindest die Wartefrist zu verkürzen. Die Wartefrist zur Einreichung des Gesuchs auf Einbürgerung sollten wir wenigstens von zehn auf sieben Jahre verkürzen. In allen Staaten ist es üblich, vor dem Erwerb der Staatsangehörigkeit eine Zeit lang dort gelebt zu haben - aber zehn Jahre lang? Deutschland ist bei acht Jahren und findet das im Vergleich zu anderen modernen Nationen eher lang. Die USA, die Niederlande und Frankreich sind bei fünf Jahren. Im Musterland der Immigration, Kanada, beträgt die Frist sogar nur drei Jahre, und im ebenfalls beliebten Australien sind es vier. Die deutsche Ampelkoalition hat gerade eben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Hürden für die Einbürgerung zu senken. Sie will die Wartefrist bis zur möglichen Einbürgerung von acht auf fünf Jahre reduzieren, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre. Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, also Angehörige der zweiten Generation, sollen schneller deutsche Staatsbürger werden können.

In diesem Vergleich scheint mir eine Reduktion auf sieben Jahre fast lächerlich. Ob nach fünf, sieben, zehn oder zwanzig Jahren - die strengen Einbürgerungskriterien müssen sie ja trotzdem alle erfüllen. Nur müssen sie dann nicht so lange warten, um diese Kenntnisse vorweisen zu dürfen. Wenn jemand alle formellen Voraussetzungen erfüllt, die notwendigen Sprachkenntnisse hat und auch die Integrationserfordernisse erfüllt - was gewinnen wir Schweizer denn dabei, wenn wir diese Personen eine Wartefrist von zehn Jahren absitzen lassen?

Einbürgerungsverfahren sollen fairer, chancengerechter und ohne Diskriminierung ausgestaltet werden und kein Privileg darstellen. Ein modernes Bürgerrecht bedeutet nicht, von den Einbürgerungswilligen weniger zu fordern. Aber wir sollten die Rahmenbedingungen so setzen, dass sie einer modernen, offenen Schweiz würdig sind. Wie bereits gesagt: Wir müssen ja nicht den Wind ändern, aber wir können die Segel anders setzen.