Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-06-08
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-08
Wortprotokoll
Es gibt noch einen Minderheitsantrag bezüglich der Nachmeldung betreffend die Containerunterkünfte für Asylbewerber, die neu in die Schweiz kommen. Es handelt sich um Unterkünfte, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Der Ständerat hat vorgestern eine ausführliche Debatte darüber geführt, und ich nehme hier als Minderheitssprecher diese Anliegen auf und verweise auf einige Punkte.
1.[NB]Es wurde klar deklariert, dass wir hier von Containerbauten für Asylsuchende sprechen. Es geht um diejenigen Leute, die während der ersten 140 Tage ihres Aufenthalts der Verantwortung des Bundes unterstehen, also im Erstaufnahmeprozess sind.
2.[NB]Laut Artikel 24c des Asylgesetzes können in einer Notlage Massnahmen wie die zusätzliche Nutzung von Bauten getroffen werden. Die Nutzung ist während maximal drei Jahren möglich. Ob wir uns jedoch schon in einer Notlage befinden, [PAGE 1183] muss erst geklärt werden. Eine solche besteht nach unserer Meinung noch nicht. Es soll hier vielmehr vorsorglich ein Kredit dafür gesprochen werden.
3.[NB]Der Ständerat debattierte auch über die Begründung, mit welcher das Ganze ohne Baubewilligung umgesetzt werden soll. Sind Containerdörfer, die für 130 Millionen Franken erstellt werden und mehrere Jahre halten müssen, wirklich Fahrnisbauten? Hier wird die Legalität einer solchen Investition ohne normalen Bewilligungsprozess sehr stark ausgereizt.
4.[NB]Es wurde die Frage gestellt, weshalb wir zurzeit bei den anwesenden Asylsuchenden 5140 Vollzugspendenzen haben. Das sind Leute, die eigentlich ausgeschafft werden sollten, die jedoch hier sind und im Rahmen der Aufgaben des Bundes versorgt werden. Die Gesuche dieser Leute müssen behandelt werden, und der Entscheid muss umgesetzt werden. Entsteht das Kapazitätsproblem also nicht auch aufgrund dieser Pendenz im Vollzug?
5.[NB]Es wurde über die Frage der Kapazitäten im System diskutiert. Kann es nicht sein, dass dann die Nachbarstaaten, wenn wir die Kapazität erweitern, sagen: "Entschuldigung, Schweiz, ihr müsst die Leute nicht weitergeben, ihr könnt sie selber versorgen"? Sie sagen dann: "Ihr habt Kapazitäten, wir nicht." Machen wir hier nicht ein Fass auf mit diesen zusätzlichen 3000 Betten, die wir dann gar nicht brauchen, mit denen wir dann aber unter Druck gesetzt werden können?
6.[NB]Das ist der letzte Punkt, der im Ständerat diskutiert wurde, nämlich die Frage der heutigen Armeeanlagen. Es gibt eben auch Armeeanlagen, die bereitgestellt wurden - es gibt solche in der Zentralschweiz - und in denen noch nie ein Asylsuchender untergebracht war. In der Kommission haben wir im Rahmen der Beratung Fragen gestellt: Welche Kapazitäten bestehen heute effektiv? Wir erhielten die Auskunft, dass die 4000 Plätze der Armee bis Ende Jahr genutzt werden können und dass aktuell ausreichend Plätze vorhanden sind. Die Kommissionsmehrheit beantragt Geld für zusätzliche 1500 Betten. Ist dieser Antrag im Rahmen der Gesamtüberlegung, wonach diese Anlagen während drei Jahren genutzt werden können, gerechtfertigt? Die Minderheit konnte man davon nicht überzeugen. Warum werden Zivilschutzanlagen in einer Notlage nicht mit einbezogen? Kann man Soldaten eine Unterbringung in diesen Anlagen zumuten und Asylsuchenden in einer ersten Phase nicht? Oder werden sie nicht einbezogen, weil die Kantone die Anlagen nicht freigeben wollen?
Wir haben Briefe von den Kantonen erhalten, welche das bestätigen. In einer Notlage kann der Bund gemäss Gesetz die Asylsuchenden früher an die Kantone weitergeben, also ist die Zusammenarbeit im Falle einer zu hohen Zuwanderung zwischen Bund und Kantonen Pflicht. Deshalb geht es nicht um eine Lösung in einer Notlage. Es geht auch um Zuständigkeiten und um die Angst, dass man dann Verantwortung übernehmen muss. Ferner ist die gesetzliche Basis zu prüfen; es sind also noch sehr viele Fragen offen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie um die Unterstützung der Version des Ständerates. Ich meine, der Kredit darf hier und heute nicht gesprochen werden. Es sind weitere Abklärungen nötig. Ich verweise erneut auf die Motion der Finanzkommission des Ständerates, welche eben diese Fragen aufwirft. Diese Fragen müssen vorab geklärt werden. Es geht um die Kapazität, es geht um die Nutzung der Zivilschutzanlagen, es geht um die Nutzung von Armeeräumen usw. Heute besteht keine Notlage. Der Kredit wäre eine Lösung zur Absicherung, und Absicherungen gelten nicht als Notrecht.
Besten Dank für die Unterstützung der Version des Ständerates.