Noser Ruedi · Ständerat · 2023-06-13
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte meinen Ordnungsantrag begründen. Er betrifft übrigens die erste Seite und auch den ersten Vorstoss auf der zweiten Seite der Tagesordnung - das ist wichtig zu sagen, weil der erste Vorstoss auf der zweiten Seite den Namen des Sprechenden trägt.
Ich möchte im Namen des Rates dem Bundesrat zuerst für die schnelle Behandlung und Beantwortung der Vorstösse danken; das ist sicher positiv anzumerken. Sie haben aber auch gesehen, dass der Bundesrat alle diese Vorstösse ablehnt, dies nicht mit einer inhaltlichen Begründung, sondern er begründet es mit dem Vorgehen. Er sagt nämlich, dass er bis zum Frühling einen Bericht vorlegen wird und dass es dann Zeit sei, zu schauen, was zu unternehmen sei. Persönlich respektiere ich dieses Vorgehen des Bundesrates und kann es nachvollziehen, auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass sich der eine oder andere ein anderes Vorgehen wünschen würde.
Was machen wir in dieser Situation? Mein Antrag ist, dass wir sämtliche Vorstösse zur Vorprüfung in die Kommission schicken. Warum? Das ist nicht etwa eine Verlangsamung des ganzen Geschäfts, sondern eigentlich eine Beschleunigung:
Erstens will der Bundesrat die staatliche Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken im Gesetz festschreiben. Er hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet und muss bis spätestens diesen September eine Vorlage auf den Tisch legen. Das muss er tun, um sicherzustellen, dass das Notrecht verlängert werden kann. Das heisst also, unsere zuständige Kommission wird im September bereits eine Vorlage auf dem Tisch haben, in der es darum geht, dass man diese Liquiditätssicherung machen kann. Wenn Sie die Vernehmlassungsvorlage lesen, dann sehen Sie, dass darin steht, dass weitere Instrumente und Regulierungen, welche Vergütungsvereinbarungen vor dem Krisenfall auf diese Eventualität ausrichten, ebenfalls geprüft werden sollen. Fakt ist also, dass wir bereits im vierten Quartal wichtige Elemente dessen, was in diesen Vorstössen drin ist, eventuell legiferieren bzw. diskutieren können.
Zweitens hat uns der Bundesrat zugesichert - und vielleicht ist das noch einmal zu bestätigen -, dass bis im Frühjahr 2024 die ganzen Ereignisse rund um die Übernahme der CS durch die UBS aufgearbeitet werden sollen und dabei eigentlich eine Gesamtschau des Regelwerkes, eine Gesamtschau zur Too-big-to-fail-Gesetzgebung und vielleicht auch noch zu anderen Gesetzen, gemacht werden soll. Nach dieser sorgfältigen Analyse soll dann unter Einbezug von vielen externen und internen Gutachten eine Schlussfolgerung gezogen werden.
Darum wäre es meines Erachtens sinnvoll, einerseits auf diese Vorlage, die ich zuerst erwähnt habe, und andererseits auf diese Analyse zu warten und dann in den Kommissionen direkt tätig zu werden. Das ist der bessere Weg, als jetzt alle Vorstösse anzunehmen. Dann hätten wir die Vorstösse nicht mehr bei uns, und es bestünde die Gefahr, dass der Bundesrat mit einer widersprüchlichen Vorlage - ich würde sagen: mit einem Flickwerk - auf uns zukommt, die vielleicht gar nicht zielführend wäre.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen: Unser Schwesterrat hat ja auch Motionen angenommen. Diese Motionen liegen jetzt ebenfalls in unseren Kommissionen vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass es die Motion 21.3910 gibt, wonach höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken gestellt werden sollen. Sie ist bereits für den 17. August in der WAK-S traktandiert. Weiter gibt es die Motion 21.3909, "Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken". Diese kommt[NB]ebenfalls[NB]in[NB]die[NB]zuständige[NB]Kommission des Ständerates.
Mit der Annahme meines Ordnungsantrages hätten wir alle Vorstösse in den Kommissionen, könnten zeitgerecht auf Vorlagen des Bundesrates reagieren und auch sofort agieren, wenn der Bericht vorliegt, eventuell mit Kommissionsvorstössen, und wir könnten den einen oder anderen Vorstoss dann auch wirklich annehmen. Das ist eine effiziente Art der Krisenbewältigung, die ein Zusammenwirken des Bundesrates, der Kommissionen und des Rates beinhaltet.
Ich möchte Sie bitten, diesen Ordnungsantrag anzunehmen. [PAGE 571]