Rösti Albert · Bundesrat · 2023-06-13
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-06-13
Wortprotokoll
Ich habe natürlich Verständnis, dass die Behindertenorganisationen sich zu dieser Frage entsprechend äussern und das genau beobachten. Ich meine aber, dass ihre Ziele eigentlich erfüllt werden, ohne dass wir hier eine Änderung machen müssen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, der Mehrheit zu folgen. Mit einer weiterhin geltenden Bewilligungspflicht und der Zuständigkeit beim Bundesamt für Verkehr (BAV) erreicht man eigentlich nichts. Wir hätten dann auch in Zukunft eine Bewilligung der ERA und eine Bewilligung des BAV. Wenn die Verfügung alleine durch die ERA erfolgt, heisst das nicht, dass das Bundesamt für Verkehr, also unsere Vollzugsstelle, aussen vor bleibt. Auch mit dem Antrag der Mehrheit würde das BAV weiterhin zuhanden der ERA prüfen, ob die für die Schweiz gültigen Vorschriften eingehalten werden. Die Einhaltung aller für die Schweiz gültigen Vorschriften würde vor Erteilung einer Bewilligung geprüft. Es handelt sich hier insbesondere um die notifizierten nationalen technischen Vorschriften, ergänzend zu den europäischen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität. Diese betreffen auch den Bereich von Personen mit reduzierter Mobilität. Von daher, meine ich, ist dieses Anliegen eigentlich berücksichtigt.
Die Ergänzung in Absatz 6 ist deshalb nicht erforderlich. Die Verfahren der ERA sehen den Einbezug von sämtlichen notifizierten nationalen technischen Vorschriften vor, ich habe es soeben gesagt. Ich wiederhole: von sämtlichen Vorschriften. Dazu gehört das Behindertengleichstellungsgesetz. Es braucht deshalb hier nicht speziell erwähnt zu werden.
Betreffend Beschwerde haben wir auch in der Kommission ausgeführt, dass eine betroffene Person durchaus Beschwerde führen kann. Wenn sie das nicht selbst tun will, kann sie einer Organisation ihrer Branche oder einer für ihr Anliegen zuständigen Organisation dieses Mandat übertragen. Von daher ist die Beschwerdemöglichkeit hier auch gegeben.
Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Stöckli zustimmen würden, würden Sie einfach einen Grossteil des Nutzens gleich wieder aufheben, indem weiterhin zwei Bewilligungen erteilt werden müssten. Dies gesagt, möchte ich aber nicht verhehlen, dass die Anliegen dieser Organisationen berechtigt sind und das Bundesamt für Verkehr natürlich angehalten ist, diese gegenüber der ERA vor der Erteilung einer Bewilligung zu prüfen. Es scheint mir auch wichtig, zuhanden des Amtlichen Bulletins festzuhalten, welchen Meccano wir bei der Lösung der Mehrheit vorsehen.