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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-06-13

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

Seit der Einführung des Anordnungsmodells verzeichnen wir eine grosse Verbesserung in der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung. Psychologen und Psychologinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen können nun direkt via Krankenkasse abrechnen, ohne den Umweg über den Psychiater oder die Psychiaterin nehmen zu müssen. Die Krankenkasse muss Leistungen in einem klar begrenzten Rahmen zahlen. Nun sind wir aber plötzlich bei einem Teil der Krankenkassen mit Schwierigkeiten konfrontiert. Santésuisse verweigert die Zahlungen für ausgebildete Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die noch gewisse Weiterbildungen absolvieren müssen. Das BAG hat zwar ein Schreiben verfasst, dieses wirkt bei Santésuisse aber nicht. Ihr Argument ist, es fehle ein rechtlicher Rahmen. Aktuell behandelt das Gericht verschiedene Klagen. Es ist ungewiss, wann diese Fälle abgeschlossen sein werden.

Stein des Anstosses ist, dass für die Selbstständigkeit jetzt neu ein drittes Weiterbildungsjahr im klinischen Rahmen nötig ist. Die Therapeuten und Therapeutinnen sind an und für sich fertig ausgebildet, damit sie aber selbstständig berufstätig sein können, braucht es dieses dritte Weiterbildungsjahr im klinischen Rahmen. Vorher waren sie im Delegationssystem durch den Psychiater und die Psychiaterin angestellt. Im Anordnungsmodell müsste für dieses dritte Weiterbildungsjahr, das noch vielen fehlt, ein Pendant gefunden werden. Es betrifft aktuell etwa 2500 Therapeuten und Therapeutinnen. Das Pikante ist: 30 bis 50 Prozent der Therapeuten und Therapeutinnen, die in Spitälern und Kliniken arbeiten, sind noch in Weiterbildungen, in den Ambulatorien sogar 50 bis 60 Prozent.

Betroffen sind zehntausend Patienten und Patientinnen. Für sie ist es eine Katastrophe. Die Therapie bricht ab. Es ist nicht klar, ob sie einen adäquaten Anschluss finden. Therapieplätze fielen aufgrund dieser Situation weg. Ausserdem ist die Weiterbildung für die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen gefährdet. Das ist eine absurde Situation: Viele Fachleute sind arbeitslos, obwohl sie dringend benötigt würden, weil es in der psychischen Versorgung eine Unterversorgung bzw. eine Überlastung des Systems gibt.

Corona hat es gezeigt: Die Zahl der Fälle psychischer Krankheit ist angestiegen, und leider sind diese Erkrankungen noch nicht überwunden. Speziell betroffen sind Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene. Es kann ja[NB]nicht[NB]sein,[NB]dass[NB]wir[NB]aufgrund eines Versicherungsstreits künstlich eine Notlage kreieren. Deshalb müssen wir normativ regeln.

Die Mehrheit der SGK empfiehlt Ihnen deshalb, die vorliegende Motion anzunehmen. Damit wird klar, dass Psychotherapeuten und -therapeutinnen sozusagen als Angestellte der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers über diesen Abrechnungsmodus ihre Leistungen bezahlt erhalten, so wie es vorher war und wie es bei den Assistenzärztinnen und -ärzten der Fall ist. Wir bitten Sie deshalb, diese kleine Anpassung in der Verordnung zu vollziehen. Das ist nämlich ein [PAGE 1266] wichtiger Schritt, zum einen für die Patienten und Patientinnen und zum andern auch für die Therapeuten und Therapeutinnen.

Eine Minderheit Ihrer Kommission lehnt diese Motion ab. Sie werden die Begründung noch hören.

Wir bitten Sie aber, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion anzunehmen.