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Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-06-13

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-13

Wortprotokoll

L'initiative parlementaire de notre ancien collègue Frehner est formulée ainsi: "La loi fédérale sur l'assurance-maladie est modifiée de manière à ce que les hôpitaux qui ne communiquent pas leurs données aux partenaires tarifaires de manière transparente et dans les délais soient sanctionnés par une réduction de 10 pour cent au maximum du tarif de référence."

Herr Frehner hatte das verlangt, weil in der Verordnung keine Mittel zur Durchsetzung der damit einhergehenden[NB]Verpflichtung zur fristgerechten und transparenten Datenlieferung seien. Es gibt auch keine Strafbestimmungen im KVG, die es erlauben, Spitäler unter Androhung einer Sanktion in die Pflicht zu nehmen. Sie haben das vorhin auch schon gehört.

Die Kommission hatte aufgrund dringlicher anderer Geschäfte die Arbeiten zurückgestellt. Zudem wartete sie die Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung ab. Dazu gab es auch eine Vernehmlassung. Die Kommission wurde vor und nach der Vernehmlassung zu diesem Geschäft konsultiert und auch informiert. Die Kommission selber führte 2019 auch ein Hearing mit den Tarifpartnern durch.

Die Inhalte dieser Verordnungsänderungen, die jetzt im Tun sind, betreffen in erster Linie die Berechnung der Fallnormkosten, die vereinheitlicht wird, und die Sicherstellung des Zugangs zu den Daten für alle Akteure und die Sicherstellung der operativen Unabhängigkeit. Ein weiterer Inhalt ist die Korrektur der Fallnormkosten für das Benchmarking. Die Korrektur erfolgt mittels verschiedener Faktoren, welche in der Tarifstruktur nicht oder nicht genügend abgebildet sind. Dadurch wird die Vergleichbarkeit klar erhöht.

Ein Effizienzmassstab wird einheitlich festgelegt. Effizienzgewinne werden zukünftig in der Tarifierung berücksichtigt. Es gibt auch spitalindividuelle Tarifierungen. Zu- und Abschläge zu den Tarifen können von den Leistungserbringern geltend gemacht werden.

Somit sind in dieser Verordnungsänderung fast alle Empfehlungen unserer Kommission, die wir am 19. Januar 2021 gemacht hatten, eigentlich auch umgesetzt. Wir empfahlen, die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vor allem kohärent mit den geltenden Gesetzen zu machen. Wir wollten Gleiches mit Gleichem verglichen haben. Wir wollten auch die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Wir vertraten den Grundsatz, dass die Ermittlung des Benchmarks Sache der Tarifpartner sei. Weiter empfahlen wir, die Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren und den Benchmark anhand von ökonometrischen Modellen zu ermitteln. Nur eine Empfehlung - eine eigene Benchmark-Gruppe für Universitätsspitäler - ist nicht umgesetzt worden, weil das als nicht sinnvoll angeschaut wurde.

Von daher ist eigentlich vieles umgesetzt worden, was auch in der Kommission diskutiert wurde und als Eckwert für eine mögliche Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative ins Auge gefasst wurde. Die Sanktionierung wurde zwar nicht umgesetzt, aber die Kommission hat das in ihrer grossen Mehrheit als nicht sachgerecht angeschaut und darum eben entschieden, die parlamentarische Initiative als erfüllt zu betrachten und sie in dem Sinne eben auch abzuschreiben. Ich möchte Sie bitten, die Abschreibung gutzuheissen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben, weil sie erfüllt worden ist.