Fässler Daniel · Ständerat · 2023-06-13
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13
Wortprotokoll
Der Berichterstatter der Kommission hat den Gegenvorschlag als bürokratisch-technokratischen Ansatz bezeichnet. Ich unterstütze ihn bei dieser Feststellung. Es ist in erster Linie eine Diskussion über Flächen. Bereits der Titel des Artikels, der im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz nach dem Willen des Bundesrates verankert werden soll, deutet darauf hin: Es geht um eine "ökologische Infrastruktur". Das Wort "Infrastruktur" unterstreicht, dass wir hier nicht über Qualität, sondern über Flächen reden.
Im Entwurf des Bundesrates ist vorgesehen, dass der Anteil der sogenannten Kerngebiete - das sind Flächen, bei denen der Lebensraum und die darin wohnenden Arten geschützt werden sollen - von heute 13,4 Prozent auf 17 Prozent der Landesfläche erhöht werden soll. Man muss sich vor Augen führen, was diese Differenz heisst: 3,6 Prozent der Landesfläche sind 1650 Quadratkilometer. Wenn ich das mit meinem Kanton Appenzell Innerrhoden vergleiche - das ist vielleicht nicht der absolut treffende Vergleich -, dann ist das zehnmal die Fläche des Kantons. Aber ich kann auch grössere Kantone nehmen: Die Fläche, die zusätzlich als Kerngebiete auszuscheiden wäre, entspricht der Fläche eines Kantons Luzern oder eines Kantons Aargau. Das zeigt, welche gewaltigen Anstrengungen unternommen werden müssten, um rein planerisch - ich unterstreiche das Wort "planerisch" - mehr Schutzflächen zu erhalten.
Das Ganze wird ja kombiniert mit sogenannten Vernetzungsgebieten, zu denen der Bundesrat in seiner Botschaft keine präzisen Ausführungen gemacht hat, wahrscheinlich auch nicht machen konnte, was der Umfang dieser Vernetzungsgebiete und was die Qualität dieser Vernetzungsgebiete sein soll. Er beantragt uns, ihm die Kompetenz zu geben, eine Planung nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes machen zu können. Das ist eine Planung des Bundes. In dieser Planung des Bundes werden die Kantone zwar angehört, aber entscheiden tut der Bundesrat. Im Gesetzentwurf des Bundesrates wird daher vorgesehen, dass der[NB]Bundesrat[NB]Umfang[NB]und[NB]Qualität[NB]der Vernetzungsgebiete bestimmt.
Vor dem Hintergrund dieser Flächendiskussionen ist es nachvollziehbar, dass wir uns in der Kommission insbesondere darüber unterhalten haben, welche Flächen denn heute geschützt sind, welche Flächen zusätzlich geschützt werden müssten und welche Flächen als Vernetzungsgebiete infrage [PAGE 580] kommen. Ich erlaube mir, Ihnen etwas Flächenstatistik darzulegen:
Wenn man die Flächenstatistik der Schweiz betrachtet, dann stellt man fest, dass 31 Prozent der Landesfläche bestockte Flächen sind, also Wald und waldähnliche Gebiete. Fast ein Drittel der Schweizer Landesfläche ist Wald. Jetzt könnte man ja denken, diese 31 Prozent Wald seien heute bereits Kerngebiet oder zumindest Vernetzungsgebiet. Das ist aber nicht so. Die Waldfläche wird gemäss einem Bericht des[NB]BAFU,[NB]den wir in der Kommission erhalten haben, nur insoweit angerechnet, als es sogenannte Waldreservate sind. Waldreservate wären Kerngebiete. Waldreservate machen heute etwa 6,5 Prozent der Waldfläche aus. Das ist aber nicht das Total der effektiv schützenswerten Flächen im Wald, denn 20 Prozent der Waldflächen wurden in den letzten fünfzig Jahren nicht mehr bewirtschaftet. Das sind faktische Reservatsflächen, das sind faktische Biodiversitätsflächen. Doch diese würden gemäss dem Ansatz des Bundesrates nicht als Kerngebiet gelten. Sie gälten auch nur dann als Vernetzungsgebiete, wenn sie wiederum planerisch in einem Waldentwicklungsplan als Gebiet mit Vorrangfunktion Natur ausgeschieden würden.
Wir haben bei der Landesfläche einen Anteil von 25 Prozent unproduktiver Flächen. Ein Viertel der Schweizer Landesfläche sind unproduktive Flächen, und davon weisen 28 Prozent eine unproduktive Vegetation auf; 17 Prozent sind stehende Gewässer. Diese unproduktiven Flächen würden nicht berücksichtigt und nicht berechnet gemäss der Darlegung des Bundesrates bzw. der Verwaltung. Das ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Wir haben, bezogen auf die Landesfläche der Schweiz, eine Fläche von 12,5 Prozent, die der Alpwirtschaft, einer extensiven Bewirtschaftung, zugewiesen ist. Das sind auch Biodiversitätsflächen. Diese würden aber weder als Kern- noch als Vernetzungsgebiet berücksichtigt, ausser sie hätten tatsächlich eine bestimmte Schutzfunktion zu erfüllen usw.
Ich stelle als Präsident von Wald Schweiz, dem Verband der Waldeigentümer, zudem fest, dass beim Wald die Biodiversität zwar nicht flächendeckend, aber doch sehr weitgehend gegeben ist, auch aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, dass die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften sind. Der Bundesrat hat selber im Bericht "Waldpolitik 2020", der 2013 publiziert wurde, festgestellt: "Für die Erhaltung der Artenvielfalt haben sie" - die Wälder - "eine besondere Bedeutung - etwa 60 Prozent der über 50[NB]000 in unserem Lande vorkommenden Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien sind in der einen oder anderen Form auf den Lebensraum Wald angewiesen. Die ökologische Qualität der Wälder hat in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen und ist im Vergleich zu anderen Ökosystemen insgesamt auf einem hohen Niveau."
Mit diesem Zitat stelle ich einfach fest, dass das, was wir hier machen würden, in erster Linie eine Planungsaufgabe wäre, eine Zuweisung von Gebieten zu Schutzflächen mit Einschränkungen der Nutzfunktion und mit - das sage ich als Standesvertreter - einer weitgehenden Umgehung der Kompetenzen der Kantone.