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Engler Stefan · Ständerat · 2023-06-13

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-13

Wortprotokoll

Die zu beratende Standesinitiative stammt aus dem Kanton Thurgau. Sie wurde am 16. März 2022 eingereicht, und sie verlangt, dass die Bodensee-Thurtal-Strasse als Erweiterungsprojekt der Nationalstrasse N23 in den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen im Rahmen des aktualisierten Strategischen Entwicklungsprogramms (Step) Nationalstrassen aufgenommen werde. Dazu muss man wissen, dass der entsprechende Erlassentwurf im Nationalrat bereits beraten wurde und aller Voraussicht nach im September der Ständerat als Zweitrat den Ausbauschritt 2023 beschliessen wird.

Zur Begründung der Standesinitiative Thurgau wird Folgendes ausgeführt: Die Bevölkerung habe sich bereits vor mehr als zehn Jahren für das Projekt ausgesprochen. Es handle sich weiter um ein dem Bund pfannenfertig übergebenes Projekt, das nur noch realisiert werden müsse. Der Leidensdruck der Bevölkerung während der Spitzenzeiten sei hoch, da das grosse Verkehrsaufkommen auf der aktuellen Strasse zu Staus führe. Schliesslich sei der Ausbau dieser Strasse auch für die Wirtschaft von Bedeutung, die bestehende Strasse könne das steigende Verkehrsaufkommen zudem nicht bewältigen.

Ihre Kommission hat zu dieser Standesinitiative Anhörungen durchgeführt. Wir haben eine Delegation aus dem Kanton Thurgau eingeladen, die sich über den Handlungsbedarf einlässlich äussern konnte und gegenüber der Kommission zum Ausdruck brachte, dass an dieser Verbindung seit über sechzig Jahren geplant würde. In der Zwischenzeit habe sich die Situation zugespitzt; für schweizerische Verhältnisse sei ein hohes Bevölkerungswachstum entlang dieser Strasse zu verzeichnen, es würden sich akute Sicherheits- und Kapazitätsprobleme ergeben, und es käme regelmässig zu Staus, insbesondere im Raum Weinfelden und Amriswil. Auch der Zusammenhalt im Kanton erfordere es, dass diese Lücke zwischen der A7 im Westen und der A1 im Osten endlich geschlossen wird.

In der Kommission äusserten sich die Anhörungsteilnehmer aus dem Kanton Thurgau zur Frage, ob es allenfalls auch eine Alternative zur geforderten Nationalstrasse zweiter Klasse gebe. Es wurde uns eröffnet, dass eine solche, Stand heute, nicht ersichtlich sei. Man sehe zwar gewisse Etappierungsmöglichkeiten, davon sei man immer ausgegangen. Ob in gewissen Abschnitten auf diesem Teilstück noch Optimierungen der Linienführung möglich wären, müsste man anschauen und man würde auch Hand dafür bieten.

Vonseiten des Bundesamtes für Strassen wurde der Kommission gegenüber zum Ausdruck gebracht: Ja, der Bundesrat bestätige, dass es bezüglich der betroffenen Ortsdurchfahrten Handlungsbedarf gibt. Es hiess, man anerkenne, dass das bestehende Strassennetz den gewachsenen Anforderungen - auch für eine Nationalstrasse - nicht mehr gewachsen sei. Es gebe zudem Probleme mit dem Lärmschutz, der Langsamverkehr sei durch die fehlende Verkehrsentflechtung behindert und die Sicherheit, aber auch die Leistungsfähigkeit der Strasse generell infrage gestellt.

Nun wehren sich aber das Bundesamt und auch der Bundesrat dagegen, der Forderung der Standesinitiative subito zu entsprechen und sie in das jetzt laufende Gesetzesvorhaben bzw. in eine Erweiterung des Nationalstrassenbaus aufzunehmen, weil eine grundsätzliche Überprüfung noch nicht stattgefunden habe. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Projekten müssten zuerst diese Entscheidungsgrundlagen aufgearbeitet werden, um den Vergleich mit anderen Projekten herstellen zu können.

Der Bundesrat hat dieses Strassenteilstück zwar in das jetzt diskutierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen aufgenommen, allerdings mit dem Vorbehalt einer vorgängigen grundsätzlichen Überprüfung. Bis zur nächsten Step-Vorlage im Jahr 2026 würden die Voraussetzungen überprüft sein, um dann einen politischen Entscheid darüber fällen zu können, ob das Vorhaben in das Programm passt oder nicht.

Der Bundesrat äussert gewisse Zweifel, insbesondere bezüglich des hohen Flächenbedarfs, bezüglich des Sicherheitsstandards im geplanten Ottenbergtunnel und auch bezüglich der Investitionskosten, die deutlich höher liegen, als man es anlässlich der Abstimmung im Kanton Thurgau im Jahre 2012 angenommen hatte. Heute geht man von einem Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken aus. Damals sprach man von 800 Millionen Franken, die man als Kostenprognose ins Auge gefasst hatte.

Die Annahme der Standesinitiative hätte faktisch zur Folge, dass der Ständerat das Projekt im Rahmen der Behandlung des Step Nationalstrassen verbindlich beschliessen und in den Ausbauschritt 2023 aufnehmen müsste. Dabei wüsste man nicht genau, ob das Vorhaben, wie es vom Kanton dem Bund übergeben wurde, tatsächlich auch realisierbar wäre bzw. ob es die Anforderungen an eine Nationalstrasse zweiter Klasse überhaupt erfüllen könnte.

Der Bundesrat hat den Verantwortlichen des Kantons Thurgau in Aussicht gestellt, für das weitere Vorgehen eine [PAGE 601] sogenannte Korridorstudie in die Wege zu leiten. Dabei sollen dieser Korridorstudie - ich denke, das ist für den Kanton Thurgau relevant - die Kriterien einer Nationalstrasse zweiter Klasse hinterlegt werden. Das bedeutet Richtungstrennung, Verkehrsentflechtung und grundsätzlich auch keine Niveaukreuzungen. Mit diesem Vorgehen sichert das ASTRA den Behörden des Kantons Thurgau zu, dass die Studie bereits in die Wege geleitet ist und dass man die Resultate auch rechtzeitig in das nächste Step Nationalstrassen 2026 übernehmen könnte, wenn die Voraussetzungen für eine Nationalstrasse erfüllt sind. Die Kantonsvertreter haben sich insoweit damit einverstanden erklärt, als sie bereit sind, an der Korridorstudie mitzuwirken, um damit das Verfahren zu beschleunigen und um 2026 effektiv so weit zu sein.

Aufgrund dieser Überlegungen hat die Kommission entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Es gibt keinen Minderheitsantrag.

Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.