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Hegglin Peter · Ständerat · 2023-06-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-14

Wortprotokoll

Die Finanzkommission des Ständerates hat der WAK in einem Mitbericht empfohlen, angesichts der trüben Haushaltsaussichten des Bundes die Bundesbeiträge für die Standortförderung auf dem Niveau der vorangegangenen Periode zu halten und damit ihrer finanzpolitischen Verantwortung nachzukommen. Auch ohne Erhöhung der Bundesmittel wären nämlich die Kontinuität und Stabilität der vom Bund im Rahmen der Standortförderung bereitgestellten Mittel gewährleistet. Damit wird auch den Bundesfinanzen Rechnung getragen.

Angesichts der vom Bundesrat im Frühjahr in Aussicht gestellten Sparmassnahmen entschied sich die Finanzkommission für einen grundsätzlichen Ausgabenwachstumsstopp und stellte deshalb die entsprechenden Anträge. Konkret beantragte sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim Entwurf des Bundesrates zu zwei Verpflichtungskrediten, nämlich zur Finanzierung der E-Government-Aktivitäten und zu Innotour, sowie bei zwei Zahlungsrahmen - für die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus und die Finanzierung der Exportförderung - Reduktionen von total rund 30,8 Millionen Franken vorzunehmen. Des Weiteren beantragte sie beim Entwurf des Bundesrates Folgendes: Die Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung sollen um 12,4 Millionen Franken reduziert, aber diejenigen für die Standortpromotion um 2 Millionen Franken aufgestockt werden.

Ich bin nicht Sprecher der Finanzkommission, und die Finanzkommission stellt in der Regel hier auch keine Anträge, im Gegensatz zur Schwesterkommission des Nationalrates. Trotzdem stelle ich die Frage: Ja, was ist von diesen Anträgen nach der Beratung der WAK noch geblieben? Ich bin ja selber auch Mitglied der WAK. Von den Anträgen der Finanzkommission ist nichts übrig geblieben: Die Kürzungsanträge verhallten in der Kommissionsberatung ungehört, nur bei der Exportförderung steht eine Minderheit, die ich noch anführe, für eine Kürzung auf den Betrag der vorangegangenen Vierjahresperiode ein. Ich meine, das ist ein schlechtes Omen. Wir werden in nächster Zeit weitere solche Verpflichtungskredite zu beraten haben, und wahrscheinlich ist[NB]davon[NB]auszugehen,[NB]dass[NB]sich das entsprechend wiederholen wird.

Etwas möchte ich der Kommission aber zugutehalten: In der Mehrheit ist sie doch dem Bundesrat gefolgt und stockt die Kredite nicht zusätzlich auf. Aber mit dem bundesrätlichen Antrag steigen die Ausgaben schon um über 30 Millionen Franken gegenüber den letzten Verpflichtungskrediten, sogar um fast 20 Millionen Franken über die im Finanzplan eingestellten Mittel, also um rund 2 Prozent von Jahr zu Jahr. Nähmen wir die Minderheitsanträge an, würden die Mittel um weitere 38 Millionen Franken steigen, was doch respektabel ist, und diese Beträge müssten in Zukunft bei anderen Ausgabepositionen kompensiert werden. Ich denke, das möchten weder Sie noch ich.

Meine Meinung ist: Ja, ich stehe grundsätzlich hinter der Standortförderung bzw. der Dachstrategie zur Standortförderung mit ihren fünf genannten Zielen; der Kommissionssprecher hat sie erwähnt. Ich möchte sie nicht weiter ausführen, aber doch noch ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Zielen machen.

Die Nachhaltigkeit und die Digitalisierung bekämen eine grössere Bedeutung und sollten zielorientierter ausgestaltet werden. Gerade in Ziel 4 umschreibt man die Digitalisierung zusätzlich. Das unterstütze ich explizit. Was mir in der Botschaft aber fehlt, sind Aussagen zu den dazu gewonnenen Synergien. Es heisst lediglich, die Digitalisierung könne "zur administrativen Entlastung der Unternehmen beitragen". Ich finde, die Entlastung sollte doch substanziell sein, wenn wir schon entsprechende Mittel sprechen.

Was ich aber auch von der Verwaltung erwarte, ist, dass sie Kosten-Nutzen-Überlegungen vermehrt einbezieht. So schreibt die Finanzkontrolle bei der Prüfung von Tourismusinfrastrukturen, dass hohe Betriebskosten ein langfristiges Risiko und eine hohe Belastung der öffentlichen Hand darstellen könnten. Es sei deshalb bei der Mittelvergabe für Infrastrukturprojekte die längerfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Projektträger stärker zu prüfen, und Risiken seien zu minimieren.

Weiter ist auch folgender Sachverhalt zu bedenken: Das Parlament hat in der Frühjahrssession eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach der Bundesanteil bei Innotour-Projekten von 2023 bis 2026, also in der kommenden Periode, von maximal 50 Prozent auf 70 Prozent erhöht wird. Eine so hohe Subventionsquote führt sicher nicht dazu, dass entsprechende Investoren sparsame Lösungen wählen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Fonds für Regionalentwicklung. Dort sind 1,1 Milliarden Franken eingestellt, und davon ist etwa die Hälfte liquid. Mit anderen Worten: Es sind genügend Mittel vorhanden, um alle Massnahmen umzusetzen. Ich werde dann in der Detailberatung nochmals darauf hinweisen. Ich empfehle schon hier, diese Aufstockungen nicht vorzunehmen. Ich empfehle, einzutreten und der Mehrheit zu folgen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas sagen zur Aussage, dass die Kantone sich an diesen Aufwänden auch zu 50 Prozent beteiligen. Gestern konnten wir lesen, dass der Finanzausgleich für das nächste Jahr um 305 Millionen Franken auf 4,5 Milliarden steigt. 305 Millionen Franken sind pro Jahr fast die Hälfte dessen, was für die Standortförderung während vier Jahren eingesetzt wird. Von diesen Mitteln könnten die Kantone auch selber noch zusätzliche Beiträge für ihre Standortförderung verwenden bzw. an die Regionalentwicklung leisten.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, einzutreten und der Mehrheit zu folgen. [PAGE 603]

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