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Ryser Franziska · Nationalrat · 2023-06-14

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2023-06-14

Wortprotokoll

Das heutige System der Wohneigentumsbesteuerung wird immer wieder infrage gestellt. In der Tat: Die Anreize zur Verschuldung, die teils intransparente und unterschiedliche Festsetzung des Eigenmietwerts und die Ungleichheit gegenüber Mietenden, indem der Eigenmietwert auf 60 Prozent der Marktmiete reduziert wird, führen dazu, dass für das heutige System wenig Support besteht. Auch die grüne Fraktion steht einem Systemwechsel offen gegenüber, solange es ein vollständiger Systemwechsel ist, der haushaltneutral umgesetzt wird - so, wie es im Rückweisungsantrag aus diesen Reihen auch gefordert wurde. Das ist aus einem guten Grund geschehen: Nur ein vollständiger Systemwechsel für Erst- und Zweitwohnungen führt zu den gewünschten administrativen Entlastungen bei den Kantonen und zu einem fairen und bezahlbaren Systemwechsel. Wir werden deshalb alle Minderheitsanträge in diesem Block ablehnen, die einen reinen Systemwechsel abschwächen und verteuern wollen. [PAGE 1321]

Der Ständerat hat, um den Support der Bergkantone zu gewinnen, eine Ausnahme für Zweitwohnungen eingeführt. Die Minderheit Schneeberger will diese Ausnahme aufnehmen. Doch damit schwindet der zugegebenermassen sowieso verhaltene Support aller anderen Kantone. Denn jeder Kanton hat Zweitwohnungen, einige mehr, andere weniger. Doch mit der Annahme des Minderheitsantrags Schneeberger müssten alle Kantone zwei Systeme aufrechterhalten: die aufwendige Erhebung des Eigenmietwerts und die Besteuerung ohne Eigenmietwert. Das ist ein administrativer Overkill. Wenn sie Bürokratie abbauen will, dann sollte sich gerade die FDP-Liberale Fraktion hier der klaren Linie der Kommissionsmehrheit anschliessen.

Wenn wir einen Systemwechsel angehen, dann einen reinen Systemwechsel: kein Eigenmietwert, keine Abzüge. Alles andere ist eine Fünfer-und-Weggli-Politik. Nur mit einem reinen Systemwechsel haben wir die Kosten so weit im Griff, dass eine haushaltneutrale Umsetzung realistisch wird. Das gilt insbesondere auch für den Einzelantrag Aeschi Thomas, den wir dann im nächsten Block behandeln werden.

Aber auch der Antrag der Minderheit Schneeberger bei Artikel 32 gefährdet die Vorlage. Denn die Energiespar- und Umweltschutzabzüge alleine würden Mindereinnahmen von 800 Millionen Franken jährlich verursachen. Das sind 800 Millionen für Abzüge, die gemäss einem Bericht von 2009 als wenig effizientes und wenig effektives Instrument zur Förderung der Sanierungsrate gelten. Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen sind zu 70 bis 80 Prozent Mitnahmeeffekte, ganz zu schweigen von der unerwünschten Verteilungswirkung aufgrund des progressiven Steuersystems. Dieses Geld ist mit direkten Subventionen sehr viel besser investiert, beispielsweise mit dem Heizungsersatzprogramm, das diesen Sonntag mit dem Klimaschutzgesetz hoffentlich angenommen wird.

Wenn diese Vorlage eine Chance haben soll, dann muss es eine austarierte Vorlage sein. Dafür müssen wir alle, zugunsten eines tragbaren Kompromisses, einen Schritt machen und auf Abzüge verzichten, auch wenn sie uns vielleicht sympathisch erscheinen mögen. Sonst laufen die Kosten aus dem Ruder. Dies gilt insbesondere für den Mietzinsabzug, den die Minderheit Hess Erich beantragt, und für den Ersterwerberabzug. Dieser ist zwar ein erfreuliches symbolisches Zeichen gegenüber der jüngeren Generation, die bei einem solchen Systemwechsel tendenziell teurer fährt, doch die Kosten des zusätzlichen Abzugs sind mit einer halben Milliarde Franken hoch und die Wirkung fragwürdig. Deshalb unterstützt die Mehrheit der grünen Fraktion den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline.