Burgherr Thomas · Nationalrat · 2023-06-14
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14
Wortprotokoll
Ich spreche zur Minderheit II. Sie bezieht sich auf Artikel 33 und möchte am Konzept des Bundesrates und des Ständerates festhalten: "Von den Einkünften werden abgezogen: die privaten Schuldzinsen im Umfang von 70 Prozent der nach den Artikeln 20, 20a und 21 steuerbaren Vermögenserträge." Sie gelten als allgemeine Abzüge.
Die Verwaltung konnte in Bezug auf die hier neu kursierenden Ideen, den Wert von 70 Prozent zum Beispiel auf 40 Prozent zu reduzieren, keine genauen Schätzungen dazu abgeben, was bei einer Umsetzung passieren würde. Das Reformkonzept würde aber stärker in Richtung Aufkommensneutralität gehen. Das Problem ist, dass der Effekt stark vom Zinsniveau abhängt. Wenn beispielsweise das Zinsniveau sehr tief ist, sind natürlich auch die Effekte sehr gering. Weil die [PAGE 1327] Ausgangslage bei den Immobilienbesitzern sehr unterschiedlich ist, sind die erhofften Effekte auch nicht linear. Das heisst, wenn man von 100 auf 70 Prozent geht, ist der Effekt geringer, als wenn man von 70 auf 40 Prozent geht usw.
Die Kommission des Ständerates hat ja zuerst vorgeschlagen, diesen Schuldzinsenabzug ganz aufzuheben. Der Bundesrat hat aber den Kompromiss mit 70 Prozent vorgeschlagen. Der Ständerat hat das dann übernommen, und daran möchten wir auch festhalten.
Es geht um das Prinzip, möglichst wenig Staatseinnahmen zu generieren und so die Kaufkraft zu erhöhen. Der Bundesrat hat festgehalten, dass Schuldzinsen im Interesse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzugsfähig sein sollten, soweit sie Gewinnungskosten darstellen, also dazu dienen, ein steuerbares Einkommen zu erzielen. Allzu restriktive Regelungen, wie sie andere vorschlagen, könnten verfassungsrechtlich kritisch sein. Man muss bedenken, dass die Eigentümer von Mietliegenschaften die Mietzinseinnahmen weiterhin versteuern müssen. Für sie muss es also erlaubt sein, ihre Hypothekarzinsen in angemessener Höhe weiterhin abziehen zu können. Ansonsten schiessen wir definitiv am Ziel vorbei und bestrafen wieder eine Gruppe von Eigentümern, die in diesem Staat sowieso eine grosse Verantwortung übernimmt und trägt. Der Antrag des Bundesrates und der Beschluss des Ständerates sind also ausgewogen.
Ich bitte Sie, der Minderheit II (Burgherr) zu folgen. Besten Dank!