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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2023-06-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-14

Wortprotokoll

Bereits vor über zehn Jahren sprach sich der Bundesrat beim indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" für eine Begrenzung der Anreize zur privaten Verschuldung aus und befürwortete im Gesetzentwurf eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen auf einen Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Könnten künftig nur noch 40 Prozent der privaten Schuldzinsen steuerlich abgezogen werden, so würde dies namentlich zu einer verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung von Eigentümerinnen und Eigentümern vermieteter oder verpachteter Liegenschaften führen. Diese Eigentümerinnen und Eigentümer hätten weiterhin die erzielten Miet- oder Pachterträge zu versteuern. Im Gegenzug wären aber die zur Erzielung der genannten Einkünfte notwendigen[NB]Zinsaufwendungen[NB]nur[NB]noch zu 40 Prozent zum Abzug zugelassen.

Auch bei beweglichem Vermögen, beispielsweise bei einem kreditfinanzierten Aktienportfolio, können Schuldzinsen im Einzelfall den Charakter von Gewinnungskosten haben. Auch unter ökonomischen Gesichtspunkten ist eine so starke Beschränkung der Abzüge von Schuldzinsen im Privatvermögen bedenklich, da namentlich auf Mietwohnungsmärkten mit Anpassungseffekten zu rechnen ist. Zum einen werden private Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Renditeliegenschaft mit Fremdkapital finanzieren, versuchen, die gestiegenen Kosten auf die Mieterschaft zu überwälzen. Zum andern ist es denkbar, dass eine Abzugsbeschränkung die Anlageentscheidungen der privaten Haushalte beeinflusst und dass von fremdkapitalintensiven Kapitalanlagen - dies ist bei Objekten zur Vermietung oftmals der Fall - Abstand genommen wird.

Was machen Sie, wenn Sie hier die Mehrheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-Fraktion, der grünen Fraktion und der Mitte-Fraktion, unterstützen? Beide Effekte, die ich eben erwähnt habe, haben indirekte Auswirkungen auf Mieterhaushalte, da entweder das Angebot an Mietwohnungen knapper ausfallen wird oder Mietpreiserhöhungen zu erwarten sind.

Ich bitte Sie entsprechend, hier zuerst meinen Einzelantrag zu unterstützen und danach die Minderheit II (Burgherr), gemäss Ständerat. Sie helfen damit, dafür zu sorgen, dass das Angebot an Mietwohnungen nicht noch weiter verknappt wird und dass nicht noch stärkere Mietpreiserhöhungen zu Buche schlagen.