Mettler Melanie · Nationalrat · 2023-06-14
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-06-14
Wortprotokoll
"Die Grünliberalen wollen in einer pluralistischen Gesellschaft leben, in der die individuelle Freiheit und die Eigenverantwortung einen sehr hohen Stellenwert geniessen. [...] Die Gleichstellung von Mann und Frau und aller Familien- und Lebensmodelle sowie die Chancengerechtigkeit sind für uns selbstverständlich und sicherzustellen. Diskriminierung und Rassismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz." Diese Sätze finden Sie auf der ersten Seite der Leitlinien der Grünliberalen Partei Schweiz. Die Gleichstellung der Geschlechter ist der Kern, der uns an diesem besonderen Tag verbindet.
Die Gleichstellung der Geschlechter haben wir als Gesellschaft heute nicht erreicht. In den höchsten Leitlinien, die es in diesem Land gibt und die uns alle verbinden, nämlich in der Bundesverfassung, steht in Artikel 8, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind, dass das Gesetz für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung sorgt, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit, und dass Mann und Frau den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit haben. Dieses gemeinsame Ziel verbindet uns also.
Ja, es wurden in den vergangenen vierzig Jahren viele Schritte in die richtige Richtung unternommen. Aber gerade in Bereichen, in denen wir als Gesetzgebende eine aktive Rolle einnehmen können, hinken wir hinterher: bei der Rechtsgleichheit und in der Arbeitswelt.
Zuerst zur Rechtsgleichheit: Diverse Gesetze drängen Frauen immer noch in klare gesellschaftliche Rollen. Die heutigen Lebensbiografien von Frauen sind oft halt einfach nicht mitgedacht, zum Beispiel bei manchen Steuersystemen, bei einem Teil der Sozialversicherungssysteme inklusive Altersvorsorge oder beim Erwerbsausfall. Es ist unsere Aufgabe, diese handfesten Hindernisse für die Chancengleichheit zu beseitigen. Die Motion 22.3082 möchte mit Ziffer 2 das Gegenteil: Sie möchte die Geschlechterunterschiede festschreiben. Das ist unserer Meinung nach der falsche Ansatz. Ziffer 1 unterstützen wir aber.
Zur Arbeitswelt: Das Gleichstellungsgesetz verbietet die Diskriminierung im Erwerbsleben. Damit besteht eine gesetzliche Grundlage, auf der man die tatsächliche Gleichstellung im Arbeitsmarkt vor Gericht einfordern kann. Das Gleichstellungsgesetz soll nun aber nicht paradoxerweise ein Hindernis sein, wenn es darum geht, sich bei Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität gerichtlich zu wehren. Ich schlage Ihnen deshalb in der Motion 23.3238 eine Präzisierung vor.
Es ist eben genau nicht so, dass die Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt dieselben Bedingungen antreffen. Bereits beim Berufseinstieg direkt nach Ausbildung erhalten junge Frauen den tieferen Lohn als ihre gleichaltrigen Kollegen. Weil das Gesetz nur Müttern die Säuglingspflege zutraut und wenig Betreuungsinfrastruktur verfügbar macht, scheiden Mütter oft gegen ihren Willen aus dem Arbeitsmarkt aus. Das wissen Arbeitgebende. Damit entgeht dem Arbeitsmarkt viel Potenzial in Zeiten des Fachkräftemangels. Die Instrumente zur Entschärfung dieses Problems wären bekannt: Angebote für familienexterne Kinderbetreuung sowie eine paritätische Elternzeit. Nur, eine solche sieht eben davon ab, in den Familien bevormundend die Rollen zu verteilen, und überlässt dies den Eltern.
Der Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit ist für Frauen nicht umgesetzt. Wir wissen aus fundierten Studien - sie waren Teil eines nationalen Forschungsschwerpunkts -, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bestehen bleiben, selbst wenn man alle Qualifikationsmerkmale sowie weitere persönliche Merkmale wie z.[NB]B. den Zivilstand, alle arbeitsplatzbezogenen Merkmale wie Tätigkeitsfelder und Kompetenzniveau, alle unternehmensbezogenen Merkmale wie Branche und Unternehmensgrösse, Anstellungskonditionen sowie zusätzliche Lohnbestandteile oder Arbeitsbedingungen einbezieht. Selbst wenn man all das gemacht hat, bleibt halt einfach ein Lohnunterschied von 8 Prozent am Geschlecht hängen.
Wir unterstützen arbeitsplatzrelevante Vorstösse. Die Motion 23.3316 möchte Zusammenarbeitsmodelle zwischen Leistungserbringern und Laien in der Langzeitpflege unterbinden; das erachten wir als nicht sinnvoll. Auch die Motion 23.3248 lehnen wir ab, weil der Effekt auf die tatsächliche Gleichstellung noch zu prüfen wäre.
Wir Grünliberalen setzen uns weiter für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ein. Ja, wir wollen die paritätische Elternzeit. Ja, wir wollen die Durchsetzung der Lohngleichheit. Ja, wir wollen das Gesetz zu den Kindertagesstätten; das hat eine hohe Priorität. Und ja, wir wollen die Rechtsgleichheit.