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Salzmann Werner · Ständerat · 2023-06-15

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Die aktuelle Rechtspraxis und Migrationspolitik erlaubt die Zuwanderung in die Schweiz über den Asylweg auch ohne Asylgrund. Das führt dazu, dass wir heute auf der Suche nach zusätzlichen Asylunterkünften sind. Konflikte sind vorprogrammiert, die Debatte über Container auf den Waffenplätzen hat es diese Woche bereits an den Tag gebracht.

Selbst ein negativer Asylentscheid bedeutet nicht, dass der Betroffene die Schweiz verlassen muss. Vorläufig Aufgenommene haben zwar ein abgewiesenes Asylgesuch, dürfen aber meist in der Schweiz bleiben. Die Zahl vorläufig Aufgenommener beträgt heute gegen 45[NB]000 Personen und hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Im Jahr 2013 waren es nämlich nur 22[NB]639 Personen mit Status F.

Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden. Der Vollzug der Wegweisung ist aber unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe). Namentlich das Kriterium der Unzumutbarkeit wurde schrittweise erweitert und umfasst heute auch Aspekte des Kindswohls oder des Gesundheitszustands des Betroffenen.

Der Bundesrat muss diese Praxis dringend überdenken. Einerseits sind die Kriterien zu hinterfragen und strenger zu fassen. Andererseits sind die einzelnen Fälle häufiger zu überprüfen, denn das Staatssekretariat für Migration kann die vorläufige Aufnahme jederzeit aufheben, wenn die Voraussetzungen entfallen sind. Andere Länder haben diese Pendenz längst an die Hand genommen. So haben die deutschen Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart, um die Ausreisepflicht konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen verstärkt abgeschoben werden. Gemäss der Zeitung "FAZ" vom 22. Februar 2023 spricht sich auch der deutsche Finanzminister Christian Lindner für mehr Konsequenz im Umgang mit Migranten aus, die kein Aufenthaltsrecht haben. Die irreguläre Einreise von Migranten müsse "wirksamer unterbunden" werden, zudem brauche es "mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber". Derzeit wird in Deutschland die Berufung eines Sonderbeauftragten für die Rückführung von Migranten diskutiert.

Ich möchte mit meiner Motion, dass der Bundesrat dem Parlament bis Oktober 2023 ein Konzept vorlegt, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden kann. Um dies zu erreichen, sind weitere Rücknahmeabkommen abzuschliessen. Ebenso muss die Förderung der freiwilligen Rückkehr vorangetrieben werden. Sodann sind die Sanktionen für nicht kooperative Herkunftsländer zu verstärken bzw. zu vollziehen. Die Kürzung der Entwicklungshilfe, Sanktionen bei der [PAGE 645] Visa-Erteilung usw. sind wirksame Mittel. Auch die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rückführungen analog Deutschland ist in Erwägung zu ziehen.

Mein Anliegen zielt in die gleiche Richtung wie die Motionen Müller Damian 23.3176, "Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Lancierung eines Pilotprojekts in einem Drittstaat", und 23.3032, "Rückführungen nach Algerien. Forcierung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr dank der Anwendung von Artikel 25a des Schengener Kodex", welche unser Rat letzte Woche deutlich angenommen hat. Ich möchte aber eine Gesamtlösung für alle betroffenen Länder.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.