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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-06-15

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Strupler, für diese Frage. Ja, das ist so richtig. Das ist in einem ganz restriktiven Sinne gemeint, es muss ein enger Bezug zum Boden da sein. In der Praxis hat sich gezeigt, dass aufgrund der bisherigen gesetzlichen Ausnahmeregelung bzw. des eng definierten Begriffs diejenigen nicht als Gärtner anerkannt werden und dementsprechend in der Landwirtschaftszone keine Berechtigung haben, die dann trotzdem Pflanzen und Sträucher anpflanzen, um sie nachher ihrem Zweck zuzuführen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Die Regelung ist eben nicht für Landschaftsunternehmen gedacht, die Schwimmbäder oder ganze Gärten gestalten. Sie müssen also keine Angst haben, dass eine Zone ausgeschieden würde, wo Pflastersteine oder weiss nicht was gelagert werden - es geht nur um Pflanzen.

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