Lexipedia

Suter Gabriela · Nationalrat · 2023-06-15

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Wir beraten heute den indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative. Es geht darum, nicht noch mehr Kulturland zu verbauen und die Versiegelung des Bodens zu stoppen. Warum ist das wichtig? 40 Prozent der bebauten Flächen der Schweiz liegen ausserhalb der Bauzone. 618[NB]000 Gebäude stehen ausserhalb des Baugebiets. Seit 1998 wurde ausserhalb der Bauzone eine Fläche in der Grösse von 18[NB]600 Fussballfeldern zubetoniert. Diese Entwicklung müssen wir stoppen.

Der Minderheitsantrag Flach im Block 2 zu Artikel 24c Absatz 3bis ist wohl einer der wichtigsten Minderheitsanträge in dieser Vorlage überhaupt. Es geht um die Umnutzung von angebauten Ökonomiegebäuden. Eine knappe Mehrheit der Kommission will, dass solche Gebäude vollständig für Wohnzwecke umgenutzt werden dürfen. Im Klartext heisst das: Aus Bauernhöfen mit riesigen Scheunen und Ställen könnten Mehrfamilienhäuser werden, die überhaupt nichts mehr mit der ursprünglichen Nutzung zu tun haben. Ja, es könnte sogar eine ganze neue Wohnsiedlung entstehen. Diese Forderung ist paradox. Sie torpediert das Ziel der Vorlage, nämlich das Stabilisierungsziel von Artikel 1, das Sie vorhin beschlossen haben.

Ich rufe noch einmal in Erinnerung, was die Vorlage will: Sie will die Zersiedlung stoppen, indem das Bauen ausserhalb der Bauzonen eingeschränkt wird.

Wir folgen hier also der Minderheit Flach, die diesen Absatz streichen will. Im Fall, dass dieser Minderheitsantrag scheitert, würden wir den Einzelantrag Graber im Sinne eines Kompromisses unterstützen.

Die Minderheit Strupler bei Artikel 24c Absatz 4 beantragt, dass Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild nicht mit Auflagen verbunden sind, sondern in jedem Fall vorgenommen werden können. Wenn Sie diesen Minderheitsantrag annehmen, dann hat das grosse Auswirkungen auf das Landschafts- und Erscheinungsbild der Gebäude. Es erstaunt, dass dieser Antrag gerade von einem Vertreter der Ballenberg-Schweiz-Partei eingebracht wurde. Wir folgen hier der Mehrheit.

Bei Artikel 24quater unterstützen wir die Minderheit Schneider Schüttel und folgen damit dem Ständerat. Ausnahmebewilligungen für Zweckänderungen sollen nur gewährt werden, wenn es das kantonale Recht erlaubt.

Den Einzelantrag Regazzi lehnen wir ab.

Für den Antrag der Minderheit Wismer Priska bei Artikel 15 haben wir im Grundsatz Verständnis. Wir möchten aber nicht das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz schwächen und folgen deswegen hier der Mehrheit.

In Artikel 16a wird geregelt, dass Bauten und Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines produzierenden Gartenbaubetriebs aufgestockt werden können. Hier ist es aber wichtig, der Minderheit Munz zu Absatz 2 zuzustimmen. Solche Baubewilligungen sollen entfallen, wenn der bewilligte Zweck wegfällt, also wenn der Landwirtschaftsbetrieb aufgegeben wird. Die Anträge der Minderheit I (Rüegger) zu den Absätzen 4 und 5 und der Minderheit II (Egger Mike) zu Absatz 4 lehnen wir ab. Sie wollen, dass eine innere Aufstockung auch für Agrotourismusbetriebe bzw. für zusätzliche landwirtschaftliche Nebenbetriebe möglich ist. Das geht uns zu weit. Noch weiter geht die Minderheit Rüegger bei Absatz 6, die eine grundsätzliche Ausweitung auf "zeitgemässes landwirtschaftliches Wohnen" ermöglichen will. Wir lehnen diesen Antrag ab.

Die Minderheit Vincenz zu Artikel 16a Absatz 7 fordert eine Ausnahme für Landschaftsgärtnereien. Diese sollen in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen erstellen dürfen. Auch diese Forderung läuft dem Stabilisierungsziel zuwider. Wir lehnen sie ab.

Zu Artikel 25 Absatz 5: Dort will die Mehrheit eine Verjährung von widerrechtlich erstellten Bauten. Diese müssten nach 30 Jahren nicht mehr in den rechtmässigen Zustand gebracht werden und würden dann legal. Wir unterstützen die Minderheit Munz, die beantragt, diese Verjährungsfrist zu streichen.

Zu den Minderheiten bei Artikel 37a, wo es um zonenfremde gewerbliche Bauten ausserhalb der Bauzonen geht: Hier folgen wir der Minderheit II (Clivaz Christophe), die diese Möglichkeit ganz streichen will. Falls sie unterliegt, würden wir der Mehrheit der Kommission folgen und eine Einschränkung auf Beherbergungsbetriebe vornehmen.