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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2023-06-15

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-15

Wortprotokoll

Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, er möchte ausholen. Ich möchte lieber nicht ausholen, sondern Sie kurz und bündig bitten, die Motion abzulehnen. Warum? Mit dieser Motion lösen wir keine Probleme, wir schaffen aber welche.

Die Motion fordert eine weitere Senkung der Grenzwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Dafür bietet das Lebensmittelgesetz keine Basis. Die Werte für die Rückstände sind bereits heute so gesetzt, dass die Gesundheit geschützt ist; unsere Gesundheit ist mit der bisherigen Gesetzgebung geschützt.

Die Motion fordert auch, dass in der Schweiz eine Nulltoleranz für Pflanzenschutzmittel gilt, die bei uns nicht zugelassen sind. Die Nichtzulassung eines Pflanzenschutzmittels in unserem Land beruht aber meistens darauf, dass nie ein Antrag auf Zulassung gestellt wurde, weil das betreffende Pflanzenschutzmittel in der Schweiz gar nicht gebraucht wird. Die Pflanzenschutzmittel, die z.[NB]B. in Peru zugelassen sind, weil man sie dort aufgrund der klimatischen Bedingungen oder zur Bekämpfung gewisser Krankheiten einsetzen muss, braucht der Schweizer Bauer nicht, weil es hier weniger heiss oder weniger feucht ist oder die betreffende Krankheit gar nicht vorkommt. Die Schweizer Produzenten werden also nicht benachteiligt, weil sie diese Pflanzenschutzmittel schlicht nicht brauchen. Es kann nicht die Rede davon sein, dass nicht gleich lange Spiesse vorherrschen.

Wenn aber ein Pflanzenschutzmittel in der Schweiz aufgrund des Gesundheitsschutzes verboten ist, gilt die Nulltoleranz bei der Einfuhr schon heute. Einfuhrtoleranzen gibt es im Übrigen nur für Lebensmittel, die beispielsweise aus der südlichen Hemisphäre kommen, wo die landwirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen eben anders sind und wo daher auch andere Pflanzenschutzmittel zugelassen sind. In solchen Fällen wird dann auch ein Höchstwert festgesetzt, der die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten schützt, aber dennoch den Handel erlaubt.

Die Schweiz würde gegen WTO-Regeln verstossen. Wir haben einen Codex Alimentarius; dieses gemeinsame Gremium der FAO und der WHO legt Standards für unsere Lebensmittel fest. Dort werden ebenso Höchstwerte für alle Pflanzenschutzmittel festgelegt, immer mit dem Blick des Konsumentenschutzes, aber auch des Handels. Die Schweiz ist dort Mitglied, und die Werte, die festgelegt werden, sind sicher. Die Motion würde aber den Import von Lebensmitteln in die Schweiz stark erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen.

Zu guter Letzt fordert die Motion ein neues Kontroll- und Sanktionssystem. Unser Kontroll- und Sanktionssystem sind die Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker. Wer dieses als ungenügend erachtet, sollte die Kantone verpflichten, mehr Ressourcen zur Verfügung zu stellen - gerade Kollege Stark habe ich immer als grossen Föderalisten wahrgenommen. Wir sollten hier jetzt nicht ein neues System, ein zweites System schaffen, welches das vorhandene dupliziert.

Mit der Umsetzung der Motion WBK-S 20.4267, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden", wurde bereits ein grosser Teil der Anliegen der vorliegenden Motion aufgenommen. Es ging dabei auch um die Deklaration von pflanzlichen Produkten, die mithilfe von problematischen Pflanzenschutzmitteln produziert worden sind.

Wir haben heute ein funktionierendes, ein verständliches System. Die Rückstandshöchstwerte in Lebensmitteln liegen heute schon so, dass die Gesundheit geschützt ist, dies in Abstimmung mit der EU. So können Lebensmittel in die Schweiz importiert werden, die an Orten mit anderen klimatischen Bedingungen produziert worden sind - auch Lebensmittel, die in der Schweiz gar nicht wachsen respektive die es so bei uns nicht gibt. Wir haben zudem einen kantonalen Vollzug, der die Einhaltung des Rechts risikobasiert überprüft. [PAGE 663]

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.