Graf Maya · Ständerat · 2023-06-15
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ich vertrete gerne die Minderheit. Sie möchte nämlich am ursprünglichen Anliegen der Motion des Nationalrates festhalten. Der Bundesrat soll, gestützt auf seine Kompetenz nach Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes - die hat er nämlich -, beauftragt werden, ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber zu erlassen. Die Produktion von Stopfleber ist extrem tierquälerisch und deshalb in der Schweiz auch seit vierzig Jahren verboten. Es gibt Alternativen für diese Delikatesse, und ein Importverbot würde Klarheit schaffen.
Das Stopfen von Gänsen und Enten ist bereits in fast allen europäischen Ländern verboten - aktuell noch mit wenigen Ausnahmen wie Frankreich, Ungarn oder Bulgarien -, weil immer mehr Staaten nicht mehr länger akzeptieren, dass Tiere enorme und unnötige Qualen erleiden müssen, nur um aus ihnen eine Delikatesse herzustellen. Für die Produktion von Stopfleber werden die betroffenen jungen Gänse und Enten zwei- bis dreimal täglich mit einem Rohr gestopft, das brutal in den Magen eingeführt wird. Sie können sich vorstellen, welche Tortur das für diese Tiere ist; das ist bereits seit Jahren wissenschaftlich anerkannt. Am Ende dieses Prozesses wiegen die Lebern von Enten bis zu 700 statt der üblichen 70 bis 80 Gramm, was den Tieren Schmerzen bereitet, Druck auf andere Organe ausübt und Atembeschwerden verursacht - Sie können es sich vorstellen. Das heisst, diese Tiere sind zutiefst krank, weil sie eigentlich für die Herstellung einer Delikatesse herhalten müssen und gemästet werden.
Anders als der Bundesrat befürchtet die Kommissionsminderheit nicht, dass ein Importverbot die internationalen Verpflichtungen der Schweiz verletzen würde. Wenn Importverbote protektionistische Ziele verfolgen, können sie völkerrechtlich nicht gerechtfertigt werden; das ist richtig. Dies wäre aber hier gerade nicht der Fall, da die Stopfmast in der Schweiz verboten ist - seit über vierzig Jahren, wie wir gehört haben. Folglich gibt es hierzulande gar keine Stopfleberproduktion. Ein Importverbot würde also nicht dazu führen, dass die ausländische Produktion schlechter behandelt würde als die inländische; die Verpflichtungen aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Gatt), dem Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie dem WTO-Abkommen würden in dieser Hinsicht gewahrt bleiben.
Internationale Abkommen schliessen Massnahmen nicht aus, die - ich zitiere - "aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens von Menschen und Tieren gerechtfertigt sind". Ich denke, wenn Sie zugehört haben, wie diese Tiere tierquälerisch gemästet werden, wissen Sie, dass das sicher der Fall ist. Weiter haben die WTO-Gremien ausdrücklich anerkannt, dass der Tierschutz einen Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit darstellt, sprich, dass das ein Inhalt ist und dazugehört. [PAGE 669]
Dann noch ein Wort zur Deklarationspflicht, welche die Mehrheit der Kommission vorschlägt: Die Mehrheit hält die Deklarationspflicht für einen ersten guten Schritt. Hier ist aber zu beachten, dass eine Deklarationspflicht wahrscheinlich keine oder nur minime Auswirkungen auf die Einfuhr solcher tierquälerischen Stopfleber hätte. Leider haben wir ja bereits bei Pelzen Beispiele für die Wirkungslosigkeit einer solchen Massnahme erfahren müssen; hierüber haben wir uns unterhalten. Ausserdem waren die Vertreter der grossen Einzelhandelsunternehmen während des Konsultationsverfahrens diesbezüglich sehr deutlich. Für sie hätte eine solche Meldepflicht keinerlei Auswirkungen auf den Verkauf von Stopfleber. Es besteht also kein Zweifel daran, dass eine Entscheidung für die Meldepflicht eigentlich einer Entscheidung für den Status quo gleichkäme.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, der Motion in der ursprünglichen Fassung zuzustimmen und den Bundesrat zu beauftragen, ein Importverbot zu erlassen. So würde Klarheit herrschen, und wir hier in der Schweiz wären auch kohärent mit unserem eigenen Verbot dieser tierquälerischen Art und Weise, Tiere zu mästen.