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Burkart Thierry · Ständerat · 2023-06-15

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Worum geht es? Es geht darum, wie die AHV organisiert bzw. wie sie abgewickelt wird. Dabei geht es um Artikel 64 AHVG. Dort ist der Grundgedanke festgelegt, dass grundsätzlich Verbandsausgleichskassen zuständig sind. Wenn es aber keine Verbandsausgleichskassen gibt, dann ist subsidiär die kantonale Auffangeinrichtung, die kantonale Ausgleichskasse zuständig. Das ist der Grundsatz, der in Artikel 64 festgelegt ist. Es gilt also der Grundsatz der Subsidiarität. Der Ausgleich für die Funktion als Auffangeinrichtung der kantonalen Ausgleichskassen ist per Gesetz so vorgesehen, dass es seitens der öffentlichen Hand Zuschüsse an Verwaltungskosten gibt.

Es besteht ein Wahlrecht, das im selben Artikel festgelegt ist. Das Wahlrecht besteht aber nicht bezüglich der Verbandsausgleichskasse und der kantonalen Ausgleichskasse, sondern das Wahlrecht besteht nur, wenn es mehrere Verbandsausgleichskassen gibt. Nur dann gibt es ein Wahlrecht. Das heisst, zwischen Verbandsausgleichskassen gilt das Prinzip des Wettbewerbes, nicht aber zwischen Verbandsausgleichskassen und der kantonalen Ausgleichskasse. Wie gesagt, gilt dort das Prinzip der Subsidiarität.

Wie sieht jetzt aber die Realität aus? Die Realität sieht so aus, dass es einen Wettbewerb zwischen Verbandsausgleichskassen und kantonalen Ausgleichskassen gibt, zum Beispiel dann, wenn es um die Frage geht, wo sich Arbeitgeber anschliessen, namentlich wenn sich ein Verband einer Verbandsausgleichskasse anschliesst oder er selber eine Verbandsausgleichskasse gründet. Weshalb gibt es dann diesen Wettbewerb? Es gibt ihn, weil die kantonalen Ausgleichskassen verhindern wollen, dass sie kleiner werden; weil sie verhindern wollen, dass sie weniger Aufträge erhalten; und weil sie damit natürlich auch[NB]verhindern[NB]wollen,[NB]dass[NB]sie[NB]allenfalls Arbeitsplätze abbauen müssen.

Aufgrund dieses Vorstosses habe ich diverse Rückmeldungen erhalten. Ich möchte Ihnen nur drei Beispiele nennen, die mir geschildert wurden.

Erstes Beispiel: Ein Verband hat sich einer bestehenden Verbandsausgleichskasse angeschlossen. Daraufhin kam ein Brief einer kantonalen Ausgleichskasse an die angeschlossenen Unternehmungen mit der Aufforderung, sie sollten aus dem Verband austreten, damit sie bei der kantonalen Ausgleichskasse bleiben können. Als Argument wurde noch aufgeführt, dann bleibe das Geld im betreffenden Kanton und gehe nicht an die Verbandsausgleichskasse, wobei es ja nicht wirklich von Relevanz ist, wo das Geld ist.

Zweites Beispiel, aus dem Gesundheitsbereich: Dort erfolgte die Drohung, dass mit dem Kassenwechsel Nachteile im Informationsfluss vom kantonalen Gesundheitsamt her zu befürchten seien.

Drittes Beispiel, aus einer anderen Branche und einem anderen Kanton: Es erfolgte die Drohung, dass die wechselnde Unternehmung bei kantonalen Vergaben nicht mehr berücksichtigt würde.

Es liegen mir weitere Beispiele vor, nicht nur aus dem Kanton, aus dem das erste Beispiel stammt, sondern aus verschiedenen Kantonen. In den Rückmeldungen, die ich erhalten habe, haben immer alle Verbandsausgleichskassen darum gebeten, dass man sie nicht beim Namen nennt, denn sie wollten es mit den kantonalen Ausgleichskassen nicht verderben. Dies allein zeugt ja schon davon, dass die Situation nicht überall unproblematisch ist. Aber, das möchte ich klar betont haben, es gibt auch viele Rückmeldungen, die darauf hinweisen, dass es problemlos und gut funktioniert. Es ist also, das ist offensichtlich, keine flächendeckende Problematik. Es ist aber eine Problematik, die in der Realität vorkommt.

Die Verbandsausgleichskassen haben auch Befürchtungen, weil sie sich in der Realität kaum wehren können. Sie sind auf eine gute Zusammenarbeit mit den kantonalen Ausgleichskassen angewiesen, denn sie sind am kürzeren Hebel und auf Informationen angewiesen; bei Verweigerung der Informationen sind sie natürlich benachteiligt und haben das Problem, ihre Arbeit nicht ausführen zu können.

Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat ist oberflächlich und, mit Verlaub, schludrig, um nicht zu sagen, fast schon schnoddrig. Offenbar wird nur auf Auskünfte von kantonalen Ausgleichskassen gehört. Das soll angeblich, so die Rückmeldungen, auch bei anderen Fragen der Fall sein.

Ich bin der Auffassung - gerade auch, weil ich entsprechende Zuschriften aus verschiedenen Kantonen und Branchen erhalten habe, auch im Zusammenhang mit diesem Postulat -, dass es sich lohnen würde, hier genauer hinzuschauen.[NB]Es[NB]geht um die Frage, ob die Artikel 64 AHVG zugrunde liegende Ratio Legis tatsächlich überall gegeben ist, d.[NB]h. eben Subsidiarität und nicht Wettbewerb zwischen Verbandsausgleichskassen und kantonalen Ausgleichskassen. Wenn ja überall alles gut wäre, wie in der bundesrätlichen Stellungnahme suggeriert wird, dann hätte man ohnehin nichts zu befürchten. Aber es lohnt sich hinzuschauen, um allenfalls das System zu verbessern - nicht von dem einen gegen den anderen, sondern im Sinne der Sache, im Sinne der angeschlossenen Verbände, Unternehmungen usw.

In diesem Sinne bitte ich um Annahme des Postulates.