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Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-07

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-07

Wortprotokoll

Grundsätzlich hat sich unsere Kommission bei dieser Vorlage dem Nationalrat angeschlossen. Besonders einfach haben wir es uns allerdings dabei nicht gemacht, denn erst nach dreimaliger Behandlung resultierte das Ergebnis, das wir Ihnen heute auf der Fahne präsentieren und dem die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt hat.

Relativ schwer taten wir uns mit der Einfügung der neuen Funktion eines Bundesratssprechers - die weibliche Form sei immer in der männlichen mit eingeschlossen -, und zwar aus folgenden drei Gründen, denen der Nationalrat unseres Erachtens zu wenig Gewicht beigemessen hat:

1. Die Information muss grundsätzlich Chefsache sein, also Sache des Bundespräsidenten oder eines Departementsvorstehers. Über dieses eherne Prinzip soll auch die neue Funktion des Bundesratssprechers nicht hinwegtäuschen.

2. Wir wollen mit dem neuen Bundesratssprecher ausdrücklich keine neue Stelle in der Verwaltungshierarchie schaffen. Bekanntlich existiert diese Funktion bereits, nämlich in der Person eines Vizekanzlers, und dieses Amt bekleidet heute Achille Casanova. Entsprechend haben wir den neuen Artikel 10bis so ergänzt und präzisiert.

3. Wir wollten ausschliessen, dass mit der neuen Funktion eines Bundesratssprechers irgendwelchen Doppelspurigkeiten im Informationsbereich des Bundes bzw. des Bundesrates Vorschub geleistet wird. Das Informationswesen auf Stufe Bundesrat ist heute nämlich bereits ziemlich umfangreich und fein verästelt und soll nicht noch durch zusätzliche Strukturen verkompliziert werden.

So viel zum Eintreten, um das ich Sie namens der Kommission bitten möchte; klarer und konkreter werden diese einleitenden theoretischen Bemerkungen dann in der Detailberatung, wenn wir sie dem Text des Nationalrates gegenüberstellen.