Fünfschilling Hans · Ständerat · 2003-03-05
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Die Frage erhebt sich, warum Artikel 29 Absatz 4 im Gesetz steht, weil ja die SRG kein bundesnahes Unternehmen, sondern eine privatrechtliche Gesellschaft ist. Man kann sagen, dass die SRG Zwangsgebühren erhält und dass das den Eingriff des Bundes rechtfertigt. Man könnte aber auch die Frage stellen, warum andere Gesellschaften, die auch privat sind, aber grösstenteils von Bundessubventionen leben - ich denke an alle konzessionierten Transportunternehmen -, hier nicht auch aufgeführt werden. Ich verzichte aber darauf, einen generellen Antrag zu stellen, weil die SRG im Moment, als die Diskussion über die Gehälter losbrach, sofort alle Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder und auch des Verwaltungsrates publiziert hat und weil die SRG auch in Bezug auf die Höhe dieser Gehälter gegenüber den anderen als Musterschüler gelten kann: Die Gehälter waren alle deutlich tiefer, und deshalb haben diese Gehälter auch nicht weiter interessiert.
Dass die SRG eine privatrechtliche Gesellschaft ist, ist in der Formulierung auch berücksichtigt, indem nicht wie z. B. im Bundesgesetz über die Unfallversicherung steht: "für das Honorar .... gilt Artikel 6a", sondern es steht: Der Bundesrat "sorgt dafür, dass .... die Bestimmungen von Artikel 6a .... sinngemäss angewendet werden". Hier sei die Frage erlaubt - ich bin nicht Jurist -, wie er das tut und welche Sanktionsmöglichkeiten er hat. Das ist von mir aus gesehen noch nicht klar geregelt.
Es kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Sie haben in den anderen Gesetzesänderungen jeweils beschlossen, dass die Bezüge des Verwaltungsrates oder des Institutsrates oder des Bankrates offen gelegt und entsprechend diese Artikel angewandt werden. Das ist jeweils immer ganz klar das oberste Organ der Unternehmung. Bei der SRG steht aber jetzt "die leitenden Organe", also nicht das oberste Organ. In der Botschaft ist nicht zu erkennen, warum das so steht. Es stellt sich deshalb die Frage, was da gemeint ist.
Ich bin selber - und damit kann ich auch meine Interessenbindung bekannt geben - Mitglied von fünf leitenden Organen der SRG. Bei der SRG wird jeweils als oberstes Organ ein Rat bezeichnet, der eigentlich eine Delegiertenversammlung ist. Jeder Rat hat einen Ausschuss. Weiterhin ist die SRG föderal aufgebaut: Ich bin z. B. aus der SRG-idée-suisse-Region Basel, wo ich im Vorstand bin, in den Regionalrat der SRG idée suisse Deutschschweiz delegiert. Dieser Regionalrat hat mich dann in den Ausschuss gewählt; ich bin nachher automatisch Mitglied des Zentralratsausschusses der SRG idée suisse. Gleichzeitig bin ich auch Mitglied des Zentralrates, was die Delegiertenversammlung ist.
Ich glaube nicht, dass die Meinung besteht, dass hier der Bundesrat die Honorare sämtlicher dieser Gremien bestimmt. Das wollte ich festhalten. Ich stelle aber auch hier keinen Antrag, weil das RTVG im Moment von der nationalrätlichen Kommission behandelt wird: Im RTVG wird neu auch die Oberleitung geregelt. Ich nehme an, dass dieser Paragraph entsprechend der Regelung der Oberleitung im neuen RTVG angepasst wird.