Zanetti Roberto · Ständerat · 2023-09-11
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-11
Wortprotokoll
Obwohl die Motion eine, ja, respektable Unterstützung in Bezug auf die Zahl der Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner erlebt hat, habe ich es nicht ganz so toll hingekriegt wie Hansjörg Knecht, der sämtliche Unterschriften sammeln konnte - bei mir fehlen zwei. Immerhin beantragt aber der Bundesrat die Annahme der Motion, wofür ich mich herzlich bedanke.
Eigentlich könnte ich jetzt ja schliessen, aber ich möchte zwei, drei Sachen klären, nachdem das Thema auch medial aufgenommen worden ist, wobei ich sehr durchzogene Reaktionen gehört habe:
Da wurde der Vorwurf gemacht, es gehe um Neid und Missgunst. Das trifft jedoch nicht zu. Ich freue mich für jede Gewinnerin und für jeden Gewinner, die oder der da mehrere Millionen Franken gewinnt. Da ist also keine Rede von Neid und Missgunst.
Dann hat man kritisiert, wieso das ab einer Million gelten solle und dass das reine Willkür sei. Nein, das ist keine Willkür. Wir haben irgendwann einmal eine Gesetzesrevision vorgenommen, wonach Lotteriegewinne eben erst ab einer Million Franken steuerpflichtig und Beträge, die unter einer Million Franken liegen, steuerbefreit sind; das ist relativ neu.
Dann habe ich den Vorwurf gehört, dass man auf die kleinen Leute losgehe, während man die Reichen springen lasse. Dazu muss ich ebenfalls Nein sagen. Für Beträge unter einer Million Franken bezahlt man keine Steuern. Wenn aber eine Person zwei- bis dreistellige Millionenbeträge einkassieren kann, weil sie einfach nur Glück gehabt hat, dann handelt es sich nicht mehr um kleine Steuerzahler, die man damit schikanieren würde. Vielmehr sind das dann relativ wohlhabende Leute.
Dann hat man auch kritisiert, dass das ein Regelbruch sei, da üblicherweise die Steuerpflicht am Wohnsitz anfalle, an dem man sich am Ende der Steuerperiode befinde. Ja, das stimmt für die normalen Einkommenssteuern, und das macht auch Sinn und ist administrativ zweifellos einfacher, als wenn man das auseinanderdröseln müsste. Wahrscheinlich rechnet es sich auch auf längere Sicht. Es gibt ja immer Leute, die wegziehen, sodass sie am neuen Ort Steuern bezahlen müssen, während es Leute gibt, die in die Gemeinde oder in den Kanton zuziehen. Auf längere oder mittlere Sicht wird sich das also ausgleichen. Bei dieser Regel haben wir aber jetzt schon eine Ausnahme, wonach Kapitalleistungen aus der Vorsorge, bei Todesfall oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen - das sind die Integritätsentschädigungen, glaube ich - eben auch am Wohnort im Zeitpunkt der Fälligkeit besteuert werden. Wenn wir das hier also ändern, ist das nicht ein Regelbruch, sondern im Gegenteil die Korrektur einer meines Erachtens nicht nachvollziehbaren Ausnahme in Bezug auf die Kapitalleistungen. Ich vermute schwer, dass das dem Gesetzgeber seinerzeit schlicht und einfach entgangen ist, weil es im Zeitpunkt der Einführung dieser Regel diese spektakulären Jackpot-Gewinne in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe gar nicht gab. Ansonsten, davon bin ich überzeugt, hätte man aus logischen Gründen genau gleich legiferiert wie eben bei Kapitalleistungen aus der Vorsorge, bei Todesfall usw.
Man kann es auch noch einfacher sagen: Es geht eigentlich darum, dass man dort bezahlt, wo man auch konsumiert. Stellen Sie sich vor, ich kehre bei Esther Friedli in ihrem Restaurant ein, schlage mir den Bauch und noch mehr voll und würde dann sagen: "Liebe Esther, es war wunderbar, die Qualität stimmt, die Bedienung stimmt, aber ich bezahle unten an der Würstlibude, weil es dort einfach günstiger ist." Da würden doch alle sagen, das gehe nicht, das sei Zechprellerei.
Genau das ist passiert. Man hat es in der Zeitung lesen können, es passierte in meiner Gemeinde. Jemand, der über Jahre in dieser Gemeinde gewohnt hat, hat einen spektakulären Gewinn gemacht und ist weggezogen. Es gibt ja immer noch die freie Wohnsitzwahl. Selbstverständlich kann dieser Lottogewinner wegziehen, selbstverständlich kann er den Wohnort wählen, den er will. Aber bezahlen muss er dort, wo er bisher die Dienstleistungen und die Infrastrukturangebote in Anspruch genommen hat. In Zukunft fährt er dafür in der steuergünstigeren Gemeinde oder im steuergünstigeren Kanton bei der Vermögenssteuer günstiger. Da kann man auch ein bisschen Geld einsparen. Dass man aber sagt, dass dort bezahlt wird, wo konsumiert wird, ist das Normalste der Welt. Sie können nicht beim Dorfmetzger einkaufen, weil die Qualität stimmt, aber dann beim Discounter bezahlen, weil es einfach günstiger ist.
Das muss ich Ihnen nicht erklären, das war eher eine Erklärung zuhanden der Öffentlichkeit. Es geht nicht um Missgunst, nicht um eine Einschränkung der Freiheit der Wohnsitzwahl, es geht nicht darum, eine neue Ausnahme zu schaffen, sondern es geht im Gegenteil um Folgendes: Wir verfahren nach der bis jetzt gepflegten Systematik bei einmaligen Kapitaleinkünften. Eigentlich machen wir etwas völlig Normales. Leider hat wahrscheinlich noch nie jemand in diesem Saal einen solch spektakulären Lotteriegewinn gemacht. Deshalb wussten wir das einfach nicht.
Frau Bundesrätin, es ist ja auch ein bisschen schweizerisch: Man gewinnt x Millionen im Lotto und flucht zuerst mal über die Steuern. Wenn ich von Ihnen aufgrund eines Lotteriegewinnes eine Bundessteuerrechnung bekomme, dann freue ich mich. Je höher diese Rechnung ist, desto mehr freue ich mich, denn das bedeutet, dass ich auch einen höheren Gewinn erzielt habe. Je nachdem würde ich mir sogar überlegen, Ihnen die Steuer bar ins Büro zu bringen. Ich käme gegen 11 Uhr, damit es für den Apéro reicht - einfach, damit wir das so abmachen können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen. Wir schaffen damit ein bisschen mehr Fairness. Es ist tatsächlich ein wenig ein Einzelfall. Es ist so, Dutzende von Euro-Millions- oder sonst irgendwelchen Jackpot-Gewinnen sind halt einfach Einzelfälle und relativ selten. Aber ich glaube, wir schaffen damit ein bisschen mehr Fairness.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen.