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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-03-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Zur Diskussion steht bekanntlich die Frage, ob bundesnahe Unternehmungen einer weiter gehenden Publikationspflicht von Kaderlöhnen und Verwaltungsratshonoraren unterliegen sollen, als dies bei privaten börsenkotierten Unternehmungen gemäss Transparenz-Richtlinie der Schweizer Börse verlangt wird. Im Grundsatz meine ich nein.

Zur Begründung sei vorerst angeführt, dass nicht einzusehen ist, weshalb das öffentliche Interesse an Kaderlöhnen bei bundesnahen Betrieben höher sein soll als bei privaten Publikumsgesellschaften. In der Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz, zwischen dem Markt für Kaderlöhne und der Leistung sowie dem öffentlichen Interesse sind die Gewichte wohl nur unwesentlich verschieden. Auch wenn man den Service public als Kriterium nimmt, sind kaum Differenzen auszumachen, zumindest nicht, was die Anforderungen bezüglich Qualifikation an die Kader und Verwaltungsräte betrifft. Die Vorstellung, dass alles, was bundesnah ist, einen höheren Regulierungsbedarf hat, ist meines Erachtens ein Irrtum: Sonst hätte man die Betriebe gar nicht erst aus der Bundesverwaltung ausgliedern müssen.

Es bleibt die Frage, ob gesellschaftspolitische Gründe nach einer anderen Behandlung rufen. Auch hier erkenne ich keinen grossen Unterschied, denn die Höhe der Entschädigung an sich kann kaum Anlass für Kritik sein, wenn die Kriterien der Leistungsgerechtigkeit und der Fairness eingehalten sind. Wenn sie nicht erfüllt sind, reagiert die Öffentlichkeit mit Recht sensibel.

Zugegeben: Das Augenmass in diesem Land ist in einigen Unternehmungen - vor allem bei den die Löhne und Honorare absegnenden Gremien - in einzelnen Fällen verloren gegangen und hat für die bekannte Verärgerung gesorgt. Ein Korrektiv, und wenn es nur die Publikation ist, sowie ein erhöhtes Mass an Transparenz wurden deshalb für die Spitzenentschädigungen nötig.

Die von der Mehrheit gefundene Formulierung in Artikel 6a Absatz 5 trägt dem Verlangen nach erhöhter Transparenz einerseits und der Anforderung, beste Kaderleute und Verwaltungsräte zu finden, andererseits Rechnung. Erstens muss die Gesamtsumme der ausgerichteten Löhne, Nebenleistungen und anderen besonderen pekuniären Vertragsbedingungen je für die Geschäftsleitungen und den Verwaltungsrat publiziert werden. Zweitens wird zusätzlich die Veröffentlichung der Daten der vorsitzenden Personen dieser Gremien eingeführt. So sind Ausreisser praktisch nicht mehr möglich, weil sonst Fragen aufkommen, welchen zumindest in Gesellschaften, die auch an der Börse sind, an den Generalversammlungen im heutigen Klima nicht auszuweichen ist.

Die von der Minderheit geforderte Formulierung in Absatz 5 ist meines Erachtens unklar, sowohl weil sie alle maximalen Beträge, Löhne und Honorare einschliesslich Nebenleistungen öffentlich zugänglich machen will, als auch weil zusätzlich die höchsten Löhne beziehungsweise Honorare auszuweisen sind. Auf die Nennung der Gesamtsumme hingegen wird verzichtet. Diese Formulierung unterstellt, dass es Lohn- beziehungsweise Honorarempfänger geben könnte, welche mehr verdienen als die leitenden Organe. Das ist möglich, aber durch die Formulierung der Mehrheit wird es eher transparent gemacht als durch diejenige der Minderheit, weil die Gesamtsumme sowohl Transparenz liefert als auch ein gewisses Mass an Persönlichkeitsschutz gewährleistet.

Schliesslich ist daran zu denken, dass die Richtlinien gemäss Absatz 1 durch den Bundesrat erlassen werden, womit die Sache "doppelt genäht" ist.

Ich bitte Sie in diesem Sinn um Eintreten und Unterstützung der Mehrheit.