Hefti Thomas · Ständerat · 2023-09-12
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-12
Wortprotokoll
Eine effektive Differenz will Ihre Kommission hier aufrechterhalten. Es geht dabei indirekt um die Pflichtteile.
Bundesrat und Nationalrat befürworten eine Fassung, die es in der Schweiz lebenden Doppelbürgern erlaubt, ihren Nachlass durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag dem Recht ihres oder eines ihrer Heimatstaaten zu unterstellen. Das heisst, dass es je nach Heimatstaat möglich wäre, dass Doppel- oder Mehrfachbürger das Recht eines Staates wählen, der keinen Pflichtteil kennt oder ein Pflichtteilsrecht, das sich wesentlich von unserem unterscheidet. Diese Möglichkeit ist heute für in der Schweiz lebende Doppelbürger nicht gegeben, wohl aber für Ausländer, die in der Schweiz leben. Es ergibt sich damit die Möglichkeit für erhebliche Einbrüche in das in der Schweiz heute angewendete Pflichtteilsrecht, weil es viele Doppelbürger gibt und weil deren Zahl bestimmt noch zunehmen wird.
Wenn man die agrarische Sprache benützen würde, hiesse das, dass die Fassung des Nationalrates hier einen Emmentaler macht, während die Kommission Ihres Rates beim Gruyère bleibt.
In der Kommission wurde die Änderung des Status quo insbesondere mit folgendem Beispiel begründet: Eine Person deutscher Staatsangehörigkeit wollte sich in der Schweiz einbürgern lassen, erhielt schliesslich die Staatsangehörigkeit, wurde sich aber später bewusst, dass sie damit dem Schweizer Pflichtteilsrecht untersteht; das kam ihr bei der Abfassung ihres letzten Willens nicht zupass, doch nach Deutschland umziehen wollte sie auch nicht. Zu solchen Situationen würde es bei eingebürgerten Ausländern mit der Variante des Nationalrates nicht mehr kommen können.
Die Mehrheit der Kommission erachtet allerdings ein solches Vorgehen als nicht angebracht. Wer sich für das Schweizer Bürgerrecht entscheidet, soll in der Schweiz wie ein Schweizer behandelt werden. Es gibt übrigens viele Staaten, die Doppelbürger nach dieser Maxime behandeln.
Wer A gesagt hat und Schweizerbürger werden will, soll auch B sagen und Schweizer Recht akzeptieren. Wählt man die Fassung von Bundesrat und Nationalrat, könnte man von einer Inländerdiskriminierung sprechen, und über kurz oder lang müsste man diese wohl beenden und das Pflichtteilsrecht auch für Inländer fakultativ machen. Der Anlass dazu wäre dann im IPRG gegeben worden.
Hier ist anzufügen, dass wir vor vier Jahren über das Pflichtteilsrecht beraten, es gelockert, aber ausdrücklich beibehalten haben. Wenn wir uns von diesem Pflichtteilsrecht abwenden wollen - und das kann ja sein -, so sollten wir das nach Mehrheit der Kommission offen und direkt mit einer neuerlichen Revision des Erbrechts im ZGB tun und nicht über den Weg des IPRG.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen also, an unserem Beschluss festzuhalten.