Schlatter Marionna · Nationalrat · 2023-09-12
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-09-12
Wortprotokoll
Die Grünen begrüssen im Grundsatz die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über die Zulassung von Strassentransportunternehmen. Die Revision des Bundesgesetzes umfasst verschiedene Punkte, von der Anpassung des Lizenzzugangs für Transportunternehmen mit Lieferwagen bis hin zu den Rechtsgrundlagen für die Schweizer Teilhabe am europäischen Register der Strassentransportunternehmen. [PAGE 1522]
Auslöser für die Revision sind die Änderungen des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2020. Es handelt sich bei der Revision also wie so oft um den Nachvollzug europäischer Regelungen. Das kann und sollte auch immer die Gelegenheit sein, eigene Gesetze zu überprüfen und wenn nötig nachzujustieren. Die Schweiz profitiert von diesen europäischen Gesetzesänderungen, weil uns beim Entdecken von Verstössen die gleichen Instrumente zur Verfügung stehen sollen wie der EU. Oft sind es ausländische Fahrzeuge, welche die Bestimmungen zur Sicherheit oder zu den Arbeitsbedingungen nicht einhalten.
Im Jahr 2000 wurde in der Schweiz die Lizenzpflicht für grosse Nutzfahrzeuge eingeführt. Sie hat die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen im Transportwesen stark verbessert und hat sich bewährt. Es macht deshalb Sinn, die Lizenzpflicht auch auf kleine Fahrzeuge auszuweiten. Die vorgesehene Lizenzierung umfasst kleine Lieferwagen mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen. Dabei geht es in der Vorlage nur um die Lizenzierung von Lieferwagen, die grenzüberschreitende Transporte fahren; der Binnenverkehr wird komplett ausgeklammert. In der Schweiz soll die Bewilligungspflicht für Transportunternehmen mit Lieferwagen unter 3,5 Tonnen nicht gelten.
Diese Ausnahmeregelung können wir Grünen schlecht nachvollziehen, zumal es auch in der Schweiz schwarze Schafe gibt, die insbesondere bei den Arbeitsbedingungen schlecht dastehen. Es leuchtet uns deshalb nicht ein, weshalb die neue Lizenzierungspraxis nicht auch für den Binnenverkehr gelten soll. Der Binnenverkehr mit Lieferwagen hat seit der LSVA-Befreiung stark zugenommen. Lieferwagen sind heute für mehr Emissionen im alpenquerenden Güterverkehr verantwortlich als alle LKW zusammen. Eine Lizenzpflicht ermöglicht neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch die bessere Prüfung der Fahrzeuge dahin gehend, dass die Umweltvorschriften eingehalten werden. Die grüne Fraktion unterstützt daher die Minderheit Töngi bei Artikel 3 Absatz 1ter Buchstabe b, die verlangt, dass die Ausnahme von[NB]der[NB]Bewilligungspflicht für Lieferwagen unter 3,5 Tonnen, welche nur im Schweizer Binnenverkehr fahren, gestrichen wird.
Ebenfalls unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Töngi bei Artikel 4 Absatz 6 und damit die Position des Bundesrates, der möchte, dass auch die geschäftsführenden Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit erfüllen müssen. Diese Vorgabe könnte dazu beitragen, dass weniger schwarze Schafe in der Branche aktiv sind.
Weiter unterstützt die grüne Fraktion die Minderheit Pasquier-Eichenberger bei Artikel 3 Absatz 1ter Buchstabe abis bzw. die Streichung einer überflüssigen Präzisierung. Die Botschaft und der Gesetzestext lassen keine Missverständnisse darüber zu, dass die Zulassungspflicht nicht für Handwerker und ihre Transporte gelten soll.
Den Minderheitsantrag Giezendanner zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe f lehnen wir ab. Wer verlangt, dass die Unternehmen die Anzahl Beschäftigte und die Kennzeichen der Fahrzeuge nicht im Register melden müssen, erschwert den effizienten und effektiven Umgang mit dem Register.
Ebenso lehnen wir den Minderheitsantrag Fluri zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe h ab. Das Risikoeinstufungssystem gehört als wichtiges Instrument für die Polizei in diese Vorlage.
Ich fasse zusammen: Die grüne Fraktion unterstützt die Gesetzesvorlage, möchte aber die Chance packen, die Lizenzpflicht auf Transportunternehmen im Binnenverkehr auszuweiten, um auch hier von den Vorteilen der Registrierung für die Sicherheit und die Arbeitsbedingungen profitieren zu können.