Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-05
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
In der Stossrichtung unterstütze ich die Parlamentarische Initiative Spoerry vollauf. Sie ist eine ganz natürliche und richtige Folge des Verhaltens des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen mit Deutschland. Doch frage ich mich - und ich bitte die Kommission, das in einem zweiten Schritt zu überlegen -, ob tatsächlich eine Gesetzesänderung nötig sei.
Für mich stellt sich die Situation leicht anders dar. Der Bundesrat hat nämlich mit dem vorläufigen Inkraftsetzen des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland seine Kompetenz überschritten, einen Rechtsbruch begangen: Der Bundesrat kann wohl im internationalen Verhältnis Verträge vorläufig in Kraft setzen; der Verweis auf das Wiener Abkommen ist richtig. Aber entscheidend ist das innerstaatliche Verhältnis, wie es auch Frau Spoerry dargelegt hat, und im innerstaatlichen Verhältnis hat der Bundesrat von sich aus nur die Möglichkeit, Bagatellverträge abzuschliessen. Sobald aber eine vorläufige Wirkung - auch nur auf beschränkte Zeit - erhebliche Eingriffe in die Rechte des Bürgers oder erhebliche Verpflichtungen der Schweiz nach sich zieht, fehlt dem Bundesrat dafür die Kompetenz.
Das Luftverkehrsabkommen macht es deutlich: Mit der vorläufigen Inkraftsetzung werden politische Fakten gesetzt, die uns eine freie Willensäusserung massiv erschweren. Wie immer wir uns entscheiden, können der Schweiz aufgrund der vorläufigen Wirkung des Vertrages erhebliche Nachteile erwachsen. Für mich hat der Bundesrat daher seine Kompetenz massiv überschritten. Nicht das Gesetz ist meines Erachtens lückenhaft, sondern dessen Anwendung durch den Bundesrat fehlerhaft.
Es ist zwar eine Möglichkeit, angesichts dieser Lage das Gesetz verdeutlichen zu wollen; die Verfassung müssen wir auf jeden Fall nicht verdeutlichen. Aber persönlich bin ich der Ansicht, dass wir nicht bei jedem Rechtsbruch ein Gesetz ändern müssen. Ich möchte das zu bedenken geben und möchte vorsichtig sein. Dasselbe gilt beim aktuellen Fall rund um einen Bundesrichter: Wir dürfen nicht zu schnell nach gesetzlichen Regeln rufen, wenn in einem Einzelfall einmal ein Versagen oder ein Rechtsbruch zu registrieren ist - dies als Anregung.