Hegglin Peter · Ständerat · 2023-09-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13
Wortprotokoll
Ich führe die Minderheit bei Artikel 2 an; die Minderheit beantragt Ihnen Annahme der Initiative. Ich erlaube mir, schon jetzt zu sprechen und dafür später auf ein Votum zu verzichten. Vorab noch zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Verbandes der kleinen und mittleren Krankenkassen, und ich sehe mich demzufolge auch als Vertreter der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.
Ich empfehle Ihnen, die Initiative anzunehmen, und dies aus folgenden Gründen: Das mittlere Einkommen in der Schweiz beträgt knapp 6700 Franken. Eine vierköpfige Familie muss heute durchschnittlich 840 bis 1200 Franken pro Monat für die Grundversicherung bezahlen. Von 2011 bis 2021 stieg die Prämienbelastung für eine vierköpfige Familie um 30 bis 50 Prozent, abhängig von Wohnort, Franchise, Versicherung und Versicherungsmodell. Im gleichen Zeitraum stiegen die Nominallöhne nur um 6 Prozent, das Wirtschaftswachstum betrug im selben Zeitraum plus 5 Prozent.
Leider geht diese Entwicklung ungebremst weiter. Schlimmer noch: Im laufenden Jahr hat sich das Kostenwachstum beschleunigt. Bis Mitte Jahr betrug das Pro-Kopf-Wachstum 6,4 Prozent. Während der laufenden Session wird Bundespräsident Alain Berset ein Prämienwachstum zu kommunizieren haben, das gemäss Branchenprognosen bei 8 bis 9 Prozent liegen wird. Für eine vierköpfige Familie bedeutet dies zusätzliche Kosten von etwa 1000 Franken im Jahr. Diese Zahlen sind alarmierend und auf die Dauer nicht tragbar.
Im Jahr 2017 hat das EDI mit einer Expertengruppe 38 Sparmassnahmen erarbeitet. Ziel war es, die vom BAG mit rund 20 Prozent bezifferten Ineffizienzen im Gesundheitswesen zu eliminieren. Diese Massnahmen sind mehrheitlich sinnvoll und weisen bei konsequenter Umsetzung ein Potenzial zur Kostendämpfung auf. Mit Blick auf die auslaufende Legislatur muss aber gesagt werden, dass vor allem Massnahmen gutgeheissen wurden, die kaum einen direkten Einspareffekt erzielen, wie etwa der Versand einer Rechnungskopie, die Festsetzung der Bussenhöhe für Leistungserbringer oder die vereinfachte Zulassung für Generika. Jene Massnahmen, die ganz klar zur Kostendämpfung beigetragen hätten, wie das Referenzpreissystem für Generika oder die Einführung von Kostensteuerungsmassnahmen in Tarifverträgen, wurden erst nach einem Rückkommensantrag der Mitte-Fraktion gutgeheissen, dies allerdings in stark abgeschwächter Form.
Auch der Gegenentwurf zur Kostenbremse-Initiative hat einen vergleichbaren Verlauf genommen. Verschiedene Massnahmen, die zur Korrektur von überhöhten Tarifen gedient hätten, sind weggefallen. Die Möglichkeit, nicht oder nur teilweise wirksame Leistungen aus dem Leistungskatalog zu streichen, hat lediglich in abgeschwächter Form überlebt. Die Kosten- und Qualitätsziele haben letztlich nur einen ideellen Charakter, da konkrete Massnahmen nicht angedacht sind. Efas, vielerorts als Kostendämpfungsmassnahme par excellence verkauft, ist vorab ein neuer Finanzierungsschlüssel ohne direkten Einfluss auf die Kostenseite. Die Leistungserbringer werden nach wie vor die Leistungen abrechnen, die sie für richtig halten. Mit der Pflege könnte zudem ein Kostenblock in die Vorlage kommen, zu dessen Entwicklung wir heute nur unterschiedliche Wachstumsszenarien kennen. Ob sich mit einer solchen Vorlage Kosten einsparen lassen, muss sich noch weisen.
Aber auch der Bundesrat war nicht zu sehr mutigen Taten und Massnahmen bereit. Es liegen zwar Verordnungsänderungen auf dem Tisch, die durch Preissenkungen bei Generika, eine wirtschaftliche Marge für den Vertrieb von Medikamenten, klare Effizienzvorgaben für Spitaltarife oder die Streichung von nicht wirksamen Leistungen Einsparungen in der Höhe von über einer Milliarde Franken zulassen würden. Doch offenbar fehlt auch im Bundesrat der Wille, gegen die Interessen der Pharmaindustrie oder der Leistungserbringer vorzugehen. Die Kostenbremse-Initiative erhöht dann eben den Druck.
Die Mitte hat diese Initiative genau aus den beschriebenen Gründen lanciert. Die Kostenspirale wird alljährlich alarmistisch beklagt, und es werden Massnahmen gefordert. Aber bei der Umsetzung werden diese Massnahmen mit angeblichen Verknappungssorgen oder behaupteten neuen Fehlanreizen wieder wegdiskutiert. Aus diesem Grund braucht es ein Mittel, das den Druck für das Ergreifen tatsächlicher Massnahmen erhöht. Sofort wurde bei der Kostenbremse ein Kostendeckel mit im Herbst auslaufenden Budgets als Gegenargument vorgeschoben. Das Ziel ist klar: Man will der Bevölkerung Angst machen, um ein unliebsames Instrument zu verhindern. Die Initiative bringt aber keinen Kostendeckel, sondern lediglich eine Zielvorgabe. In unserem föderalistischen System liesse sich auch kein fixer Mechanismus umsetzen. Das wissen auch die Gegner der Initiative. Aber sie fürchten den zusätzlichen Druck, der durch ein strenges Kostenmonitoring entstehen würde. Die Leistungserbringer, die für die stärksten Kostenschübe verantwortlich sind, müssten sich rechtfertigen. Möglicherweise würde der Druck auch dazu führen, dass der Bundesrat die erwähnten Verordnungsmassnahmen tatsächlich umsetzen würde.
Kostenziele gibt es bereits seit längerer Zeit im Fürstentum Liechtenstein. Von drakonischen Massnahmen oder von einem Kostendeckel mit Leistungsverknappung kann dort keine Rede sein. Vielmehr werden die Kostentreiber intensiv diskutiert, und Massnahmen erhalten mehr Dringlichkeit. All das zeigt, dass ein stärkerer Hebel im Gesundheitswesen, wie wir ihn bei den Bundesfinanzen mit der Schuldenbremse seit Langem kennen, seine Berechtigung hat.
Gäbe es denn eine Alternative zu dieser Initiative? Ich meine nein. Mit dem zweiten Kostendämpfungspaket werden auch die letzten Massnahmen aus der Expertenrunde von 2017 durchberaten sein. Mit neuen Leistungen, die die Apotheker abrechnen können, und Zusatzausgaben bei der Mutterschaft muss an der kostendämpfenden Wirkung des Paketes sogar gezweifelt werden. Für die Zeit danach, d.[NB]h. nach erfolgter Abstimmung zur Kostenbremse-Initiative, und für den Fall einer Ablehnung dieser Initiative durch das Volk sind keine weiteren Kostendämpfungsmassnahmen angedacht.
Für heute empfehle ich Ihnen deshalb, die letzte noch verbleibende Möglichkeit zu ergreifen, um zumindest den Bund, die Kantone und die Leistungserbringer in die Pflicht zu nehmen, um mit wirksamen Anreizen die Kostensteigerung für die OKP abzuschwächen, und bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.